05.05.2009
Gesetzgebung
GVO-Mais bleibt verboten
Braunschweig - Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat den Eilantrag des US-Saatgutkonzerns Monsanto abgelehnt. Damit bleibt das Anbauverbot für die Bt-Mais-Sorte MON 810 bestehen.

(Foto: James Steidl/Fotolia)
Laut einer Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Braunschweig erging der Beschluss gestern. Die Entscheidung wurde den Verfahrensbeteiligten mit schriftlicher Begründung heute Vormittag zugeleitet. In ihrer Eilentscheidung begründeten die Richter das Verbot damit, dass aus ihrer Sicht eine Gefahrenlage besteht. Dafür gebe es zwar keine gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse, aber es genügten schon Anhaltspunkte, dass Menschen oder Tiere geschädigt werden könnten. Neuere Untersuchungen könnten darauf hindeuten, dass der im Genmais produzierte Giftstoff nicht nur gegen den Schädling wirke, der damit bekämpft werden solle, sondern auch gegen weitere Insekten. Außerdem sei nach aktuellen Studien davon auszugehen, dass sich die Genmais-Pollen deutlich weiter verbreiten können, als dies bisher angenommen wurde. Die auf dieser Grundlage durchzuführende Risikoermittlung und -bewertung sei Aufgabe der Behörde, der insoweit ein Beurteilungsspielraum (eine "Einschätzungsprärogative") zukomme. Das Gericht habe nur zu prüfen, ob die Behörde die Risiken ausreichend ermittelt und willkürfrei bewertet habe. Dies sei hier der Fall.
Die endgültige Entscheidung ist dem Hauptsacheverfahren vorbehalten
Damit hat erstmals ein deutsches Gericht in einem Eilverfahren die Rechtmäßigkeit eines Genmais-Verbotes bestätigt. Gegen die Braunschweiger Entscheidung kann der Konzern beim niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg als nächste Instanz Beschwerde einlegen. Die endgültige Entscheidung ist dem Hauptsacheverfahren vorbehalten. Wann es dort zu einer Verhandlung und Entscheidung kommen wird, ist gegenwärtig noch nicht abzusehen.
Landwirtschaftsministerin Aigner sieht sich bestätigt
"Ich freue mich, dass meine Auffassung bestätigt wurde", sagte Aigner nach einem Treffen mit ihrem ungarischen Kollegen Jozsef Graf in Budapest. Graf sagte, Ungarn betrachte sich als "von genveränderten Produkten freies Land". Ungarn könne bei Saatgut- Exporten um 20 bis 25 Prozent höhere Preise erzielen. In Ungarn gilt ein grundsätzliches Moratorium für den Anbau genveränderter Pflanzen, das nur durch die EU-Kommission aufgehoben werden könnte. Aigner sehe dem weiteren Verlauf des Verfahrens "zuversichtlich entgegen".
Monsanto prüft weitere Schritte
Monsanto hatte stets betont, es gebe keine wissenschaftliche Beweise für diese Vermutung. Nach jüngsten Angaben des US-Konzerns ist die Maissorte in sechs EU-Ländern verboten, ansonsten hätten weltweit Behörden MON 810 als sicher eingestuft - darunter in der EU, in Japan, in den USA und Kanada. Die Monsanto Agrar Deutschland GmbH prüft weitere Schritte. "Das willkürliche Verbot von MON 810 durch Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner ist nicht durch überzeugende wissenschaftliche Beweise untermauert, die eine solche Maßnahme rechtfertigen würden", teilte Geschäftsführerin Ursula Lüttmer-Ouazane in Düsseldorf mit. (pd/dpa)
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