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15.12.2009
Nachhaltigkeitsnachweis

Selbsterklärung der Landwirte soll reichen

Berlin - Bei der Umsetzung der kürzlich in Kraft getretenen Nachhaltigkeitsverordnungen für Biokraftstoff setzt die Bundesregierung auf eine für die Landwirte machbare Lösung.

 Biogas, Silage, Traktor
(Foto: agrar-portal.de)

Laut dem Entwurf für einen zwischen den drei beteiligten Ministerien abgestimmten Leitfaden reicht eine Selbsterklärung des landwirtschaftlichen Betriebes, um gegenüber dem Landhandel die nachhaltige Herstellung der Biomasse nachzuweisen. Bestätigt werden soll demnach, dass die angebaute und gelieferte Biomasse von Boden stammt, der bereits vor dem 1. Januar 2008 Ackerfläche war. Kommen die Energiepflanzen aus Schutzgebieten, muss die Einhaltung der entsprechenden Auflagen bestätigt werden.

Biokraftstoffe: 'Nachhaltigkeits-Zertifizierung muss verschoben werden'


Mit der Selbsterklärung kann offenbar verhindert werden, dass der Landwirt seine Anbauplanung gegenüber dem Abnehmer offenlegen muss, denn erklärt werden soll vom Landwirt lediglich, dass die Dokumentation über den Anbauort der Biomasse auf dem Betrieb oder aber beim Ersterfasser der gelieferten Ware vorliegt. Möglich soll auch die Angabe sein, dass für die Berechnung der Treibhausgasbilanzierung der Standardwert aus der Nachhaltigkeitsverordnung verwendet werden soll. Langfristig könnte ein solcher Weg über den Standardwert allerdings verbaut werden.

Selbsterklärung unter der Lupe

So hatte die Union zur Förderung von Öl- und Proteinpflanzen (UFOP) kürzlich erklärt, das auch auf EU-Ebene vorgegebene Ziel, die Treibhausgase durch den Einsatz von Biokraftstoffen zunächst um 35 Prozent und ab 2017 um 50 Prozent zu senken, könne in den meisten Fällen nicht allein über die vorgegebenen Standardwerte erfüllt werden. Weil die Emissionen nach dem Standardwert für Biodiesel-Raps nur knapp unter dem 35-Prozent-Mindesteinsparziel liegen, hält die UFOP zusätzliche Maßnahmen zur Einsparung von Treibhausgasen auch im landwirtschaftlichen Bereich für zwingend erforderlich. Laut der im Entwurf zum Leitfaden der drei beteiligten Ministerien - Landwirtschaft, Finanzen und Umwelt - vorgelegten Muster-Selbsterklärung soll der Landwirt zur Kenntnis nehmen, dass Auditoren von Zertifizierungsstellen überprüfen können, ob bestimmte Anforderungen der Nachhaltigkeitsverordnungen eingehalten werden. (AgE)


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