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[ » ah nachrichten für die Landwirschaft » Politik » Politik international » agrarbeihilfen_eukommission ]
Donnerstag, 17.05.2012
Politik international | 16.03.2010

EU-Kommission fordert 346,5 Millionen Euro zurück

Brüssel - Die Europäische Kommission hat EU-Agrarhilfen in Höhe von insgesamt 346,5 Millionen Euro zurückgefordert. 6,7 Millionen Euro davon entfallen auf Deutschland.

© Mühlhausen/Landpixel.de
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© Mühlhausen/Landpixel.de

Diese Beträge wurden von den Mitgliedstaaten vorschriftswidrig verwendet. Das Geld fließt nun in den EU-Haushalt zurück.

Aus Deutschland werden 6,713 Millionen Euro wegen der falschen Anwendung von Kürzungen und Aussschlüssen und 37.000 Euro wegen der Nichteinhaltung von Zahlungsfristen zurück gefordert.

Für die Auszahlung der Subventionen sind die Mitgliedstaaten selber verantwortlich, die Kommission prüft lediglich die korrekte Verwendung. Mit diesem neuesten Beschluss werden Mittel von Belgien, Bulgarien, Zypern, Dänemark, Estland, Deutschland, Spanien, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Luxemburg, den Niederlanden, Polen, Portugal, der Slowakei und Schweden zurückgefordert.

Die wichtigsten Einzelberichtigungen:

  • 47,5 Millionen (Mio.) Euro (EUR) werden Spanien wegen nicht zuschussfähiger Kosten und Mängeln des Kontrollsystems im Sektor Obst und Gemüse angelastet
  • 92 Mio. EUR muss Polen wegen verschiedener Mängel im Bereich der Flächenbeihilfen in den Jahren 2006 und 2007 zurückzahlen
  • 105,5 Mio. EUR werden von Griechenland aufgrund von Mängeln des Kontrollsystems für Baumwolle und 18,5 Mio. EUR im Bereich der Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums wegen gravierender und andauernder Mängel im IVKS-System zurückgefordert
  • 14,2 Mio. EUR werden dem Vereinigten Königreich wegen Nichteinhaltung der Fristen für die Direktzahlungen angelastet
  • 10,4 Mio. EUR müssen die Niederlande für die Haushaltsjahre 2003 bis 2005 wegen der unzureichenden Zahl von Substitutionskontrollen im Bereich der Ausfuhrerstattungen in den Kalenderjahren 2003 und 2004 zurückzahlen.

Auditverfahren als Kontrollsystem der GAP

EU-Agrarhaushalt: Ciolos lässt Parlament den ersten Zug


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Das regelmäßig durchgeführte Auditverfahren ist ein Instrument der Ausgabenkontrolle im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und ermöglicht die Wiedereinziehung von Geldern, die den Mitgliedstaaten gezahlt wurden, wenn gegen die Gemeinschaftsvorschriften verstoßen wurde oder das Kontrollsystem eines Mitgliedstaats Mängel aufweist.

Vor-Ort-Kontrollen prüfen vorschriftsmäßige Verwendung

Die Mitgliedstaaten sind in beinahe allen Fällen zuständig für die Zahlung, die Erhebung von Abgaben und die Wiedereinziehung zu Unrecht gezahlter Beträge im Rahmen des EAGFL (Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft). Mit dem Konformitätsabschluss kann die Kommission insbesondere durch Vor-Ort-Kontrollen überprüfen, ob die Mitgliedstaaten die ihnen aus dem EAGFL bereitgestellten Mittel vorschriftsmäßig verwendet haben. Die Kommission führt jedes Jahr mehr als 200 solcher Kontrollen durch.

Mitgliedsstaaten für Kontrollsysteme verantwortlich

Die Mitgliedstaaten müssen dafür sorgen, dass ihre nationalen Zahlstellen alle Beihilfeanträge vor jeder Zahlung gründlich prüfen. Sie müssen für die meisten EG-Agrarausgaben ein integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem einrichten und dabei in manchen Fällen modernste Verfahren zur Feldkontrolle mittels Luft- oder Satellitenaufnahmen anwenden und die Anträge mit den Angaben in den Datenbanken abgleichen. Für Ausgaben, die nicht unter dieses System fallen, werden die Kontrollen in anderer Form vorgenommen.

Gestaffelte Beträge für nicht-bezifferbare Gemeinschaftsverluste

Stellt die Kommission dennoch fest, dass die Kontrollverfahren in einem Mitgliedstaat nicht den Gemeinschaftsvorschriften entsprechen, zieht sie den vorschriftswidrig ausgegebenen Betrag von dem betreffenden Mitgliedstaat wieder ein. Dies kann gegebenenfalls auch Beträge umfassen, die in den 24 Monaten vor Beginn des Wiedereinziehungsverfahrens ausgegeben wurden. Eine Wiedereinziehung kann sowohl bei punktuellen Unregelmäßigkeiten als auch bei regelmäßigen Verstößen erfolgen. Lassen sich die Verluste für den Gemeinschaftshaushalt nicht genau berechnen, so kann der wieder einzuziehende Betrag auf zwei, fünf, zehn, 25 Prozent und gegebenenfalls auch auf einen höheren Prozentsatz der betreffenden Ausgabe festgesetzt werden. So haben die Mitgliedstaaten einen starken Anreiz, die Qualität ihrer Kontrollsysteme zu verbessern.

Seit der Einführung des Systems in seiner jetzigen Form im Jahr 1996 wurden insgesamt 21 Entscheidungen erlassen, mit denen 3,4 Milliarden Euro von der Gemeinschaftsfinanzierung ausgeschlossen wurden. Im Durchschnitt belief sich der Berichtigungssatz je Haushaltsjahr auf 1,13 Prozent. (pd)

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