Donnerstag, 17.05.2012
Zusatzsteuer beim Agrardiesel endgültig vom Tisch
Berlin - Der Bundesrat bestätigte heute den Wegfall von Selbstbehalt und Obergrenze beim Agrardiesel. Die Länderkammer stimmte heute dem Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes zu.
25,56 Cent pro Liter müssen Landwirte in Deutschland an den Fiskus abführen.
© Mühlhausen/landpixel.de
Im Gesetz ist unter anderem die Agrardieselbesteuerung enthalten. Die von 2005 bis 2008 geltende Steuer war seit 2009 ausgesetzt und wird nun dauerhaft beseitigt. Sowohl der Selbstbehalt von 350 Euro pro Betrieb als auch die Obergrenze
von 10.000 Liter werden unbefristet abgeschafft. Die land- und
forstwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland werden damit jährlich
dauerhaft um 260 Millionen Euro entlastet.
"Für die
Landwirte bedeutet diese deutliche Entlastung bessere Planbarkeit und
einen Schritt hin zu mehr Wettbewerbsgerechtigkeit in Europa. Wir werden
auf europäischer Ebene weiter auf eine einheitliche Besteuerung des
Agrardiesels drängen", sagte Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse
Aigner.
Diesel wird in Deutschland mit 47 Cent pro Liter besteuert. Landwirte
bekommen auf Antrag rund 21 Cent pro Liter erstattet.
Deutschland liegt bei den Steuersätzen auf Agrardiesel auch nach der nun
dauerhaft festgelegten Ermäßigung EU-weit an der Spitze, während die
Hauptkonkurrenten in der EU mit deutlich weniger als zehn Cent pro Liter
belastet werden.
Die steuerliche Entlastung beim Agrardiesel wurde im Rahmen des
Energiesteuergesetzes umgesetzt und tritt rückwirkend zum 1. Januar 2010
in Kraft. Damit werde die derzeitige Regelung laut BMELV nahtlos fortgesetzt.
DBV: "Bearbeitungsstau" in Hauptzollämtern
Laut
DBV ist die Abschaffung
zwingend erforderlich, um die Nachteile der deutschen Landwirtschaft im
europäischen Wettbewerb beim Agrardiesel auf einem noch erträglichen
Niveau zu halten. Der Wegfall von Selbstbehalt und Obergrenze sei ein wichtiger
Schritt zum Erhalt der Wettbewerbsposition der deutschen Land- und
Forstwirtschaft.
Allerdings sei zu bemängeln, dass derzeit bei den die Anträge auf Agrardieselvergütung bearbeitenden Hauptzollämtern ein
"Bearbeitungsstau" von durchschnittlich sechs Monaten bestehe.
DBV-Generalsekretär Dr. Helmut Born hat sich deshalb erneut an den
zuständigen Staatssekretär im Bundesfinanzministerium gewandt und
angemahnt, die vom Finanzministerium im November 2010 angekündigten
organisatorischen und personellen Maßnahmen tatsächlich umzusetzen,
damit die Antragsbearbeitung wieder auf einen akzeptablen Zeitraum
zurückgeführt werde.
Daneben hält der
DBV eine Vereinfachung des Antragsverfahrens insbesondere beim Dieselverbrauch im Forst für zwingend erforderlich. Hier schlägt der
DBV vor, Betriebe mit bis zu 20 Hektar Forstanteil von den bürokratischen Zusatzangaben zu "de-minimis" auszunehmen. Dadurch könnte eine Vielzahl von Betrieben von diesen mit unverhältnismäßigem Aufwand verbundenen Angaben entlastet werden. (pd)
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