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[ » ah nachrichten für die Landwirschaft » Betriebsführung » Steuer und Finanzen » Agrardiesel-Bundesrat-20110211 ]
Donnerstag, 17.05.2012
Steuer und Finanzen | 11.02.2011 Redaktion agrarheute.com

Zusatzsteuer beim Agrardiesel endgültig vom Tisch

Berlin - Der Bundesrat bestätigte heute den Wegfall von Selbstbehalt und Obergrenze beim Agrardiesel. Die Länderkammer stimmte heute dem Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes zu.
25,56 Cent pro Liter müssen Landwirte in Deutschland an den Fiskus abführen.© Mühlhausen/landpixel.de
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25,56 Cent pro Liter müssen Landwirte in Deutschland an den Fiskus abführen.
© Mühlhausen/landpixel.de
Im Gesetz ist unter anderem die Agrardieselbesteuerung enthalten. Die von 2005 bis 2008 geltende Steuer war seit 2009 ausgesetzt und wird nun dauerhaft beseitigt. Sowohl der Selbstbehalt von 350 Euro pro Betrieb als auch die Obergrenze von 10.000 Liter werden unbefristet abgeschafft. Die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland werden damit jährlich dauerhaft um 260 Millionen Euro entlastet.
 
"Für die Landwirte bedeutet diese deutliche Entlastung bessere Planbarkeit und einen Schritt hin zu mehr Wettbewerbsgerechtigkeit in Europa. Wir werden auf europäischer Ebene weiter auf eine einheitliche Besteuerung des Agrardiesels drängen", sagte Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner. Diesel wird in Deutschland mit 47 Cent pro Liter besteuert. Landwirte bekommen auf Antrag rund 21 Cent pro Liter erstattet.
 
Deutschland liegt bei den Steuersätzen auf Agrardiesel auch nach der nun dauerhaft festgelegten Ermäßigung EU-weit an der Spitze, während die Hauptkonkurrenten in der EU mit deutlich weniger als zehn Cent pro Liter belastet werden. Die steuerliche Entlastung beim Agrardiesel wurde im Rahmen des Energiesteuergesetzes umgesetzt und tritt rückwirkend zum 1. Januar 2010 in Kraft. Damit werde die derzeitige Regelung laut BMELV nahtlos fortgesetzt.

DBV: "Bearbeitungsstau" in Hauptzollämtern

Laut DBV ist die Abschaffung zwingend erforderlich, um die Nachteile der deutschen Landwirtschaft im europäischen Wettbewerb beim Agrardiesel auf einem noch erträglichen Niveau zu halten. Der Wegfall von Selbstbehalt und Obergrenze sei ein wichtiger Schritt zum Erhalt der Wettbewerbsposition der deutschen Land- und Forstwirtschaft.
 
Allerdings sei zu bemängeln, dass derzeit bei den die Anträge auf Agrardieselvergütung bearbeitenden Hauptzollämtern ein "Bearbeitungsstau" von durchschnittlich sechs Monaten bestehe. DBV-Generalsekretär Dr. Helmut Born hat sich deshalb erneut an den zuständigen Staatssekretär im Bundesfinanzministerium gewandt und angemahnt, die vom Finanzministerium im November 2010 angekündigten organisatorischen und personellen Maßnahmen tatsächlich umzusetzen, damit die Antragsbearbeitung wieder auf einen akzeptablen Zeitraum zurückgeführt werde.
 
Daneben hält der DBV eine Vereinfachung des Antragsverfahrens insbesondere beim Dieselverbrauch im Forst für zwingend erforderlich. Hier schlägt der DBV vor, Betriebe mit bis zu 20 Hektar Forstanteil von den bürokratischen Zusatzangaben zu "de-minimis" auszunehmen. Dadurch könnte eine Vielzahl von Betrieben von diesen mit unverhältnismäßigem Aufwand verbundenen Angaben entlastet werden. (pd)
Fachbeitrag zum Thema:
Redaktion Joule Lösungen für Konventionelle
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