Donnerstag, 17.05.2012
EU-Kommission fordert Agrargelder zurück
Brüssel - Insgesamt 214 Millionen Euro EU-Agrargelder fordert die Europäische Kommission von den Mitgliedstaaten zurück. Betroffen sind 14 Länder, darunter auch Deutschland mit 2,5 Millionen Euro.
Vor allem Landbesitzer, nicht die Landwirte selbst, profitieren nach Ansicht des Professors von den Direktzahlungen.
© Mühlhausen/landpixel
Die größte Summe von 78,6 Millionen Euro wird von Italien zurückgefordert, wo ein Großteil der Beanstandungen auf verspätete Kontrollen im Milchsektor zurückzuführen ist. An zweiter Stelle liegt Schweden mit 76,6 Millionen Euro aufgrund von Mängeln beim Parzellenidentifizierungssystem - Geografisches Informationssystem (LPIS-GIS) sowie bei Verwaltungskontrollen und Sanktionen für flächenbezogene Beihilfen, einschließlich flächenbezogener Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums.
Dänemark wird eine Summe von 22,2 Millionen Euro wegen Mängel beim LPIS-GIS-System sowie bei der Durchführung von Vor-Ort-Kontrollen und der Berechnung von Sanktionen angelastet. Dahinter folgen
- Zypern (10,7 Millionen Euro),
- Griechenland (9,7),
- Großbritannien (6,0),
- Deutschland (2,5),
- Niederlande (2,2),
- Portugal (1,7),
- Finnland (1,0),
- Polen (0,7),
- Spanien (0,6) und
- Malta (0,3).
Details für Deutschland
Aus Deutschland fordert die Kommission aus dem Haushaltsjahr 2008 in folgenden Bereichen Geld zurück:
- Obst und Gemüse, 0,847 Millionen Euro
Nicht beihilfefähigen Ausgaben bei drei Erzeugerorganisationen wegen Mängeln im Kontrollsystem für die Anerkennung von Erzeugerorganisationen.
- Sonstige Berichtigungen, 0,949 Millionen Euro
Überschreitung der Wesentlichkeitsschwelle bei der IVKS-Grundgesamtheit der EGFL-Ausgaben.
- Sonstige Berichtigungen, 0,697 Millionen Euro
Überschreitung der Wesentlichkeitsschwelle bei der Nicht-IVKS-Grundgesamtheit der EGFL-Ausgaben.
Die Kommission führt jährlich mehr als 100 Prüfungen durch, wobei sie
sich vergewissert, dass die Kontrollen der Mitgliedstaaten und ihre
Weiterbehandlung von Mängeln ausreichend sind. Außerdem kann sie
nachträglich Gelder zurückfordern, wenn die Prüfungen ergeben, dass
durch die Maßnahmen der Mitgliedstaaten eine ordnungsgemäße Verwendung
der EU-Mittel nicht ausreichend sichergestellt wird.
Die komplette Berichtigungsliste nach Mitgliedsstaaten finden Sie hier ...
aiz
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