Das Antragsverfahren Agrarinvestitionsförderung (AFP) 2012 ist in Niedersachsen noch nicht eröffnet. Trotzdem sollten Sie mögliche Anträge bereits jetzt vorbereiten.
Per AFP werden Unternehmen der Landwirtschaft gefördert, unbeschadet der gewählten Rechtsform: Die Umsatzerlöse des Unternehmens müssen zu mehr als 50% aus Landwirtschaft stammen.
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Gegenüber dem Verfahren 2011 können sich noch einige Förderbedingungen verändern. Da die Antragsannahme aber voraussichtlich noch im 1. Quartal des Jahres 2012 erfolgen soll und eine Baugenehmigung für baugenehmigungspflichtige Maßnahmen zur Antragstellung vorliegen muss, sollten die Anträge vorbereitet werden. Gefördert werden Unternehmen der Landwirtschaft unbeschadet der gewählten Rechtsform: Die Umsatzerlöse des Unternehmens müssen zu mehr als 50% aus Landwirtschaft stammen. Weiterhin darf die steuerliche Vieheinheitengrenze nicht überschritten werden. Außerdem muss der Betrieb die Mindestgröße entsprechend dem Gesetz über die Altershilfe von derzeit 8 ha LF haben.
Förderfähig sind auch Tierhaltungskooperationen gem. § 51 a Bewertungsgesetz. Gefördert werden Investitionen in langlebige, bauliche oder technische Wirtschaftsgüter wie Stallgebäude oder Maschinenhallen. Die "normale" Förderung beträgt 20 % des förderfähigen Investitionsvolumens und wird als Zuschuss ausgezahlt. Zum förderfähigen Investitionsvolumen zählen die durch bezahlte Rechnungen nachgewiesenen Nettoausgeben. Bei Erfüllung der Anforderungen an eine besonders tiergerechte Haltung kann der Zuschuss 30 % betragen. Voraussichtlich wird das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen 50.000 Euro und das maximal förderfähige Investitionsvolumen 750.000 Euro betragen. Bestandsaufstockungen in den Bereichen Mastschweinehaltung und Mastgeflügelhaltung werden nicht gefördert.
Voraussetzung für die Förderung ist eine Vorwegbuchführung für mindestens zwei Wirtschaftsjahre. Außerdem muss mit einem Investitionskonzept nachgewisen werden, dass die langfristige Kapitaldienstgrenze im Mittel der Vorwegbuchführung und nach Fertigstellung der Maßnahme eingehalten werden kann. Voraussichtlich stehen im Jahr 2012 35 bis 40 Mio. Euro für die Agrarinvestitionsförderung zur Verfügung. Im Jahr 2011 waren es ca. 46 Mio. Euro. 470 von 689 gestellten Anträgen konnten 2011 bewilligt werden. E
s wird kein Windhundverfahren durchgeführt. Die Vergabe der Mittel soll mit einem Ranking der Anträge erfolgen. Mittelkontingente für Investitionsschwerpunkte wie im Jahr 2011 soll es nicht geben. Dafür soll das Punktesystem zur Ermittlung der Bewilligungsreihenfolge differenziert ausgestaltet werden. Zum Beispiel sollen voraussichtlich in diesem Jahr innovative Projekte, Pilotvorhaben nach dem Tierschutzplan und Investitionen in der Ferkelerzeugung und -aufzucht eine vergleichsweise hohe Bewertung erhalten.
Der praktische Weg zu den Fördermitteln in Stichpunkten:
- Planung:
a) Betriebswirtschaftliche und produktionstechnische Überlegungen
b) Baurechtliche Prüfung
c) Überprüfung der Buchabschlüsse
- Bauantrag
- Vorlage des aktuellen Buchabschlusses und weiterer Unterlagen
- Kostenschätzung
- Vorbereitung
- Planungsrechnung und Investitionskonzept
- Antragstellung
Die Anträge sind bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen einzureichen. Für Rückfragen stehen die regionalen Berater der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, der Beratungsringe und Betreuergesellschaften zur Verfügung.