Donnerstag, 17.05.2012
Erfolgreiche Förderung von Agrarumweltmaßnahmen
Schwerin/MVPO - In M-V erfolgt auf 190.000 Hektar eine besonders umweltfreundliche Bewirtschaftung, das sind ca. 15 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche.
Bis 2013 will Landwirtschaftsminister Till Backhaus zehn Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche Mecklenburg-Vorpommerns im Ökolandbau haben
© Angelika Lindenbeck
"Diesen großen Anteil haben wir durch die Förderung von Agrarumweltmaßnahmen (Ökolandbau, erosionsmindernde Maßnahmen, Bienenweiden) erreicht, die von den Landwirtschaftsbetrieben sehr gut angenommen wurden. Aufgrund der hohen Akzeptanz sind die in der laufenden Förderperiode 2007 bis 2013 geplanten 275 Millionen Euro vollständig gebunden.
Trotz der im Frühjahr noch fehlenden Aussage der Europäischen Kommission zur Fortsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik, haben wir im Mai 2011 Neu- und Erweiterungsanträge für Agrarumweltmaßnahmen zugelassen. Damit haben wir den Landwirten in Mecklenburg-Vorpommern Planungssicherheit bis 2016 gegeben", unterstrich Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus in Schwerin.
Anpassung für 2012 notwendig
Aufgrund der aktuell vorliegenden Vorschläge der Kommission zur Gestaltung der Förderperiode von 2014 bis 2020, wurde für das Antragsjahr 2012 (15.05.2012) Folgendes festgelegt:
- Bei der Förderung des ökologischen Landbaus können Neu-, Erweiterungs- sowie Beibehaltungsanträge im Rahmen der Extensivierungsrichtlinie gestellt werden, da die Eckdaten in den Vorschlägen der Europäischen Kommission für Förderung des ökologischen Landbaus klar benannt und geregelt sind - die ökologische Wirtschaftsweise wird im Rahmen des Greening anerkannt. Betriebe deren Verpflichtung in 2012 ausläuft, können für zwei Jahre verlängern und in 2012 letztmalig für zusätzliche Betriebsflächen (bis 50 Prozent) einen Erweiterungsantrag stellen.
- Auch für die Anlage von Blühflächen für Bienen können Neu- und Erweiterungsanträge auf Förderung gestellt werden, da diese Maßnahme eine besonders hohe Bedeutung für die Erhaltung des Bienenbestandes und anderer Nützlinge einschließlich der Schaffung von Verbindungskorridoren oder Schutz-, Brut- oder Rückzugsflächen für Wildtiere hat.
- Für die Maßnahme Förderung der naturschutzgerechten Grünlandnutzung können Betriebe, deren Verpflichtung in 2012 ausläuft, die bestehenden Verpflichtungen um zwei Jahre verlängern.
- Für die folgenden Maßnahmen ist trotz der derzeitig erfolgreichen Anwendung im Hinblick auf die neue Förderperiode ab 2014 eine Bewertung im Rahmen der Vorgaben der Kommission vorzunehmen. Damit können für diese Maßnahmen keine Neu- und Erweiterungsanträge gestellt werden.
Ø Förderung der integrierten Obst- und Gemüseproduktion
Ø Erosionsmindernde Maßnahmen
- Förderung der Einführung und Beibehaltung eines bodenschonenden und erosionsmindernden Ackerfutterbaus
- Förderung erosionsmindernder Anbauverfahren durch die kombinierte Anwendung des Anbaus von Zwischenfrüchten oder Untersaaten und Mulch-/Direktsaaten
Ø Förderung der extensiven Grünlandnutzung durch Beweidung mit Schafen und Ziegen
Ø Förderung der Anlage von Schonstreifen im Ackerfutterbau
Zielgerichteter Einsatz der finanziellen Mittel
"Mit dieser Entscheidung sichern wir Kontinuität bei der Umsetzung und Honorierung der Agrarumweltmaßnahmen", so Minister Dr. Backhaus. Zugleich werde die Grundlage für einen effizienten und zielgerichteten Einsatz der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel für die neue Förderperiode ab 2014 gelegt. Die berufsständischen Vertretungen sowie die ökologischen Anbau- und Umweltverbände werden bei der Ausgestaltung der Agrarumweltmaßnahmen ab 2014 umfassend einbezogen. Eine erste Beratung dazu gab es bereits am 22.11.2011 im Ministerium.
pd
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