Montag, 21.05.2012
Antibiotika: Bundesrat will noch schärfere Regeln
Berlin - Nicht weniger als eine "Neudefinition von Tierhaltung" verlangen die Länder in einer Stellungnahme, die der Bundesrat am Freitag beschlossen hat. Damit wird der Druck auf Aigner größer.
Die Forderungen der Länder gehen über die von Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner geplanten Maßnahmen noch hinaus.
© Mühlhausen/landpixel
Mit dieser Stellungnahme setzen die Länder gegenüber dem Aktionsplan, den sie im Rahmen der Grünen Woche in Berlin forderten, "noch einen drauf". Der Bundesrat erklärte, um eine Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes zu erreichen, seien "europaweit klare und umfassende Standards einer tiergerechten Haltung" vonnöten.
Landwirtschaftsministerin Ilse
Aigner sieht die Defizite eher bei den Ländern. Sie sparten bei den Kontrollen und würden die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften nicht ausreichend überwachen, heißt es in Berlin.
Bundeseinheitliche Datenbank schaffen
Fakt ist, die Kontrolle des Medikamenteneinsatzes in der Tierhaltung ist
Aufgabe der Länder.
Dennoch verlangt der Bundesrat in seiner Stellungnahme vor allem
schärfere Gesetze. Die Forderungen gehen über die Maßnahmen hinaus, die
Aigner mit der geplanten Änderung des Arzneimittelgesetzes ansteuert.
Für die Länder steht die Einrichtung einer bundeseinheitlichen Datenbank
zur Erfassung und Auswertung des Antibiotikaeinsatzes in den
landwirtschaftlichen Betrieben an erster Stelle. Gegen einen permanenten
Zugriff der Überwachungsbehörden auf diese Daten gibt es jedoch
verfassungsrechtliche Bedenken.
Aigner bevorzugt eine Lösung, bei der
die Tierärzte die Angaben über den Medikamenteneinsatz nur auf Antrag an
die zuständige Landesbehörde übermitteln müssen und auch nur dann, wenn
die Überwachung mit anderen Mitteln nicht ausreichend gesichert werden
kann.
Reserveantibiotika ausschließlich für Humanmedizin
Noch in einem weiteren Punkt gehen die Forderungen des Bundesrates über
den Aktionsplan der Ministerin hinaus. Die Länder wollen
Reserveantibiotika der Humanmedizin vorbehalten. Ihre Anwendung in der
Tiermedizin soll "im Regelfall" ausgeschlossen sein. Hingegen will
Aigner lediglich die Umwidmung von Antibiotika zu anderen Zwecken als in
der Packungsbeilage vorgesehen stark einschränken. Ihre Wirksamkeit
soll vorher durch ein Antibiogramm nachgewiesen werden.
Tierärztliches Verschreiberecht prüfen
Die Länder fordern auch, das tierärztliche Recht zur Verschreibung und
Abgabe von Medikamenten "ergebnisoffen" zu prüfen. Die Vertriebswege
sollen bis hin zur einzelnen tierärztlichen Hausapotheke vollständig
transparent werden. Um den Verbrauch von Antibiotika in den Betrieben
beurteilen zu können, sollen Indikatoren wie die Therapiehäufigkeit und
die Verlustrate verbindlich werden. Das entspricht einer Forderung aus
dem Maßnahmenplan von Niedersachsens Landwirtschaftsminister Gert
Lindemann (CDU). An dieser Stelle will die Bundesministerin den Ländern
entgegenkommen.
Zwei Tage vor der Entschließung des Bundesrates hatte Aigner
angekündigt, die Länder an einen Tisch zu holen. Gemeinsam sollen
Schwellenwerte festgelegt werden, ab denen betriebsindividuelle
Minimierungskonzepte für die Anwendung von Antibiotika entwickelt werden
müssen. Betriebe, die übermäßig viele Mittel einsetzen, sollen häufiger
kontrolliert werden.
Norbert Lehmann, freier Agrarjournalist.
Tierärzte für bessere Kontrolle bei der Arzneimittelabgabe
Um ein Kommentar zu schreiben müssen Sie sich einloggen.