Montag, 21.05.2012
Weniger Antibiotika: Aigner legt Eckpunkte vor
Berlin - Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner will den Einsatz von Antibiotika in der Nutztierhaltung künftig strenger handhaben. Eckpunkte der geplanten Gesetzesänderung hat sie heute präsentiert.
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© Mühlhausen/landpixel
Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse
Aigner konkretisierte heute in Berlin die Eckpunkte einer geplanten Änderung des Arzneimittelgesetzes (AMG). Ministerin
Aigner erklärte, "wir brauchen jetzt eine konzertierte
Aktion: eine restriktive und auf ein Minimum beschränkte Anwendung von
Antibiotika in der Tierhaltung, eine konsequente Überwachung der
einschlägigen Regelungen durch die Länderbehörden sowie, wo
erforderlich, eine konsequente Ahndung von Verstößen".
Mehr Rechte für Überwachungsbehörden
Die zuständigen Überwachungsbehörden der Bundesländer sollen einen
erweiterten Zugriff auf die erfassten Abgabemengen von Antibiotika
erhalten. Der Informationsaustausch zwischen den Behörden wird
erleichtert.
Wenn beispielsweise bei Kontrollen zum Tierschutz oder zur
Lebensmittelhygiene der Verdacht entsteht, auf einem Betrieb werde gegen
das Arzneimittelrecht verstoßen, muss die Stelle informiert werden, die
für die Tierarzneimittelüberwachung zuständig ist.
Tierärzte müssen den
Behörden auf Anfrage alle Daten zur Abgabe und Anwendung von
Antibiotika zusammengefasst übermitteln. Bei der Anwendung der
Medikamente dürfen die Veterinäre von den Anwendungsbestimmungen in der
Packungsbeilage nicht mehr abweichen. Eine Umwidmung von Antibiotika,
die für die Humanmedizin besonders bedeutend sind, soll drastisch
erschwert werden.
Nötig seien auch bessere
Haltungsbedingungen, um Ansteckungsrisiken der Tiere untereinander zu
verringern. Dazu sollen die Bedingungen für die Investitionsförderung
angepasst werden. Geprüft wird eine Einschränkung des Rechtes der
Tierärzte, Medikamente an die Landwirte abzugeben.
Aigner appellierte an
die Bundesländer, die Kontrollen zu verstärken.
Maßnahmen im Überblick
- Die Überwachungsbehörden der Bundesländer werden einen erweiterten Zugriff auf die erfassten Abgabemengen von Antibiotika zu Monitoringzwecken erhalten, der auch eine verbesserte Überwachungsplanung ermöglicht.
- Tierärzte werden verpflichtet, auf Ersuchen der Überwachungsbehörden der Bundesländer alle Daten zur Abgabe und Anwendung von Antibiotika zusammengefasst zu übermitteln. Damit wird die Überwachung deutlich erleichtert, Kontrollen werden vereinfacht und beschleunigt.
- Für Antibiotika, die auch in der Humanmedizin besonders bedeutend sind, soll die Möglichkeit zur Umwidmung drastisch eingeschränkt werden. Human-Arzneimittel dürfen demnach künftig nur noch unter besonderen Voraussetzungen außerhalb der Zulassung in der Tiermedizin eingesetzt werden.
- Beim Wechsel eines Wirkstoffes und vor einer eventuell erforderlichen Umwidmung sowie bei der wiederholten Anwendung eines Wirkstoffes wird die Erstellung eines sogenannten "Antibiogramms", also einer Laboruntersuchung über die Wirksamkeit eines Antibiotikums, verpflichtend vorgeschrieben.
- Die mit der Zulassung eines Antibiotikums festgelegten Anwendungsbestimmungen der Packungsbeilage werden für den Tierarzt verbindlich gemacht, eine Abweichung davon wird untersagt.
- Der Informationsaustausch zwischen den Behörden wird deutlich verbessert: Behörden, die Betriebe zum Beispiel im Bereich Tierschutz und Lebensmittelhygiene kontrollieren, werden verpflichtet, Daten und Erkenntnisse, die auf einen Verstoß gegen arzneimittelrechtliche Vorschriften hindeuten, an die für Tierarzneimittelüberwachung zuständigen Stellen weiterzuleiten.
- Auch außerhalb des Arzneimittelrechts soll die Transparenz über die Antibiotika-Anwendung erhöht werden und einen restriktiveren Einsatz bewirken. So soll künftig die Zeitspanne, für die der Arzneimittel-Einsatz vor der Schlachtung bestimmter Schlachttiere und Verarbeitung eines Tieres zu dokumentieren und zu übermitteln ist, deutlich ausgeweitet werden. Geregelt werden kann dies im Rahmen der Lebensmittel-Hygienevorschriften. Damit haben die verarbeitenden Betriebe künftig noch genauere Informationen über den Gesundheitsstatus der Tiere.
So geht es weiter
Mitte des Jahres will die Ministerin erstmals Daten über die in Verkehr
gebrachten Tierarzneimittel-Mengen veröffentlichen. Die Daten werden
nach zweistelligen Postleitzahlen-Bereichen gegliedert sein.
Wie ein Sprecher des Agrarministeriums erläuterte, befindet sich der
Entwurf der Gesetzesänderung derzeit in der Abstimmung zwischen den
Ministerien. Eine Verbändeanhörung ist vorgesehen. Wann das Kabinett den
Regierungsentwurf beschließen wird, gab der Sprecher mit "in den
kommenden Wochen oder in ein, zwei Monaten" an.
pd/dpa/isn
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