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[ » ah nachrichten für die Landwirschaft » Betriebsführung » Steuer und Finanzen » Arbeitserlaubnispflicht ]
Montag, 21.05.2012
Steuer und Finanzen | 30.07.2010

Saisonarbeitskräfte ab 2011 ohne Arbeitserlaubnispflicht

Berlin - Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) beabsichtigt, ab dem 1. Januar 2011 alle Bürger aus den neuen EU-Ländern für die Ausübung der Saisonbeschäftigungen von der Arbeitserlaubnispflicht zu befreien.

© agrarfoto.com
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Profitieren würden von dieser Regelung die Staaten, die zum 1. Mai 2004 (zum Beispiel Polen) und zum 1. Januar 2007 (Bulgarien und Rumänien) der EU beigetreten sind. Der Deutsche Bauernverband (DBV) und der Gesamtverband der Deutschen land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA) begrüßen ein Vorziehen der Arbeitserlaubnisfreiheit für alle Bürger der EU auf den 1. Januar 2011. Damit werden die Vorschläge von DBV und GLFA, die vom Bundeslandwirtschaftsministerium unterstützt werden, aufgegriffen und umgesetzt.

Das Bundesarbeitsministerium hat namens der Bundesregierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der SPD auch betont, dass für die ausländischen Saisonarbeitskräfte weiterhin das deutsche Arbeitsrecht und Arbeitsschutzrecht oder die tarifvertraglichen Regelungen in gleicher Weise wie für die inländischen Arbeitnehmer, die von den Betrieben der Landwirtschaft und des Gartenbaus beschäftigt werden, gelten.

Drittstaaten bleiben draußen

Der DBV und GLFA haben sich wiederholt dafür eingesetzt, dass die Zulassung zur Saisonbeschäftigung über Kroatien hinaus auf weitere Drittstaaten ausgedehnt wird. Daher ist auch vor dem Hintergrund des vor kurzem vorgelegten Kommissionsvorschlags für eine Richtlinie über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zwecks Ausübung einer saisonalen Beschäftigung zu bedauern, dass die Bundesregierung eine Ausdehnung der Zulassung zur Saisonbeschäftigung neben Kroatien auf weitere Drittstaaten nicht beabsichtigt. (pd)

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