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[ » ah nachrichten für die Landwirschaft » Politik » Politik international » Branntweinmonopol ]
Montag, 21.05.2012
Politik international | 10.07.2009

Ausnahmegenehmigung für Branntweinmonopol verlängern

Berlin - DBV-Präsident Sonnleitner appellierte an Landwirtschaftsministerin Aigner, die beihilferechtliche Ausnahmeregelung für das deutsche Branntweinmonopol mindestens bis 2017 zu verlängern.

Gerd Sonnleitner, Präsident des Deutschen Bauernverbandes© Werkbild
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Gerd Sonnleitner, Präsident des Deutschen Bauernverbandes
© Werkbild

Wie der Deutsche Bauernverband (DBV) mitteilt, wandte sich DBV-Präsident Gerd Sonnleitner an Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner mit der Forderung, sich dafür einzusetzen, dass die EU-Kommission dem Europäischen Rat und dem Europäischen Parlament vorschlägt, die Ausnahmeregelung zu verlängern.

Die EU-beihilferechtliche Ausnahmeregelung für das deutsche Branntweinmonopol im Rahmen der europäischen Alkoholmarktordnung ist derzeit bis zum Jahre 2010 befristet. Über die Zukunft beziehungsweise Fortsetzung dieser Regelung entscheidet der EU-Agrarministerrat zusammen mit dem Europäischen Parlament auf der Grundlage eines Kommissionsberichtes.

Der Kommissionsbericht ist bis Ende 2009 dem Rat und dem Parlament vorzulegen. Rat und Parlament entscheiden im Jahre 2010 über die Zukunft der beihilferechtlichen Ausnahmeregelung für das deutsche Branntweinmonopol.

Verschluss- und Abfindungsbrennereien sichern Arbeitsplätze

Für die kleinen landwirtschaftlichen Obstabfindungsbrennereien und die Kartoffel- und Getreideverschlussbrennereien sei eine Beibehaltung der beihilferechtlichen Bestimmungen im deutschen Branntweinmonopol unerlässlich, betonte Sonnleitner. Die traditionellen Verschluss- und Abfindungsbrennereien sichern Arbeitsplätze, dienen der Pflege der Kulturlandschaft sowie der Sicherung der Biodiversität und helfen mit, in weiten Teilen unseres Landes prägende Natur- und Kulturlandschaftselemente zu erhalten.

Zudem seien Kleinbrennereien auch ein zweites Standbein vieler Familien mit kleineren und mittleren landwirtschaftlichen Betrieben. Diese Betriebe seien existenziell von der Erhaltung der Regelungen im deutschen Branntweinmonopol abhängig. Gerade in strukturschwachen Regionen, wie zum Beispiel Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg, sei dies besonders wichtig, betonte DBV-Präsident Sonnleitner. (pd)

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Keywords Branntweinmonopol | Brennereien | Sonnleitner
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