Montag, 21.05.2012
Kein Einvernehmen über Privilegierung von Ställen im Außenbereich
Berin - Innerhalb der Bundesregierung gibt es bislang keine einheitliche Position hinsichtlich einer möglichen Einschränkung der Privilegierung im Außenbereich für gewerbliche Tierhaltungsanlagen.
Wie sich ein geplanter Stallbauneubau auf die Umgebung auswirken könnte, soll eine neue Web-Anwendung simulieren.
© Mühlhausen/landpixel
Das wird deutlich in der laufenden Ressortabstimmung des Gesetzentwurfs zur "Stärkung der Innenentwicklung und klimagerechten Stadtentwicklung in den Gemeinden", bei dem es auch um eine Novelle des Baugesetzbuchs geht. Dem Vernehmen nach will das Bundesbauministerium den § 35 Baugesetzbuch, der die Privilegierung der Landwirtschaft im Außenbereich regelt, unverändert lassen. Dagegen schließt das Bundeslandwirtschaftsministerium offenbar eine Anpassung nicht mehr aus, ohne dass über Details Klarheit besteht.
Der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Dr. Helmut Born, appellierte an Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner, die Novelle des Baugesetzbuchs "im engen Schulterschluss" mit ihrem Kabinettskollegen Dr. Peter Ramsauer vorzunehmen. Regional auftretende Probleme dürften nicht mit pauschalen gesetzlichen Änderungen auf Bundesebene angegangen werden, mahnte Born gegenüber der Presse.
Gegen Schnellschüsse
Auch Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsminister Dr. Hermann Onko Aeikens warnte vor Schnellschüssen im Hinblick auf den § 35, der sich als Instrument zur Deeskalation von Konflikten um die Nutztierhaltung bewährt habe und nicht leichtfertig zur Disposition gestellt werden würde. Aus Sicht des Bundesverbandes der gemeinnützigen Landgesellschaften (BLG), dessen Mitglieder pro Jahr rund 1 500 landwirtschaftliche Bauvorhaben begleiten, besteht keinerlei Anlass für eine Änderung bei der Privilegierung. "Wir sollten uns davor hüten, aufgrund weniger Einzelfälle bäuerlichen Betrieben Entwicklungsperspektiven zu nehmen", so BLG-Geschäftsführer Karl-Heinz Goetz. Seiner Auffassung nach reicht das vorhandene Instrumentarium völlig aus, Fehlentwicklung zu korrigieren. Voraussetzung sei jedoch, "dass die Kommunen ihre Steuerungsmöglichkeiten auch nutzen."
Bereitschaft zur Problemlösung
Ähnlich äußerte sich DBV-Generalsekretär Born. Er bezeichnete den Ruf nach dem Bundesgesetzgeber angesichts des umfassenden Instrumentariums, das den Kommunen zur Steuerung des Baus von Ställen im Außenbereich bereits heute zur Verfügung stehe, als unangebracht. Gleichzeitig hob Born erneut die Bereitschaft des Berufsstands hervor, sich den Problemen zu stellen und über regional angepasste Lösungen nachzudenken. Ein Beleg dafür seien die Aktivitäten des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes (WLV) und des Landvolks Niedersachsens in diesem Bereich. Keinesfalls dürfe man jedoch "das Kind mit dem Bade ausschütten" und Maßnahmen ergreifen, "die wenig bringen und viel Schaden anrichten".
Bedingungen
"Ich mahne zur Vorsicht im Hinblick auf etwaige Anpassungen der Privilegierung im Außenbereich", sagte auch Minister Aeikens am Rande der Landwirtschaftsausstellung agra 2011 in Leipzig. Dies gelte nicht zuletzt für eine Einschränkung der Privilegierung für gewerbliche Tierhaltungsanlagen. Der Minister sieht die Gefahr, dass eine Änderung von § 35 Baugesetzbuch die landwirtschaftliche Tierhaltung insgesamt treffen würde, ohne dem Ziel einer stärkeren Bodengebundenheit und Kreislauforientierung näherzukommen. Über Anpassungen sollte aus Sicht von Aeikens allenfalls dann nachgedacht werden, wenn dadurch die Entwicklungschancen landwirtschaftlicher Betriebe nicht beeinträchtigt, ein spürbarer Beitrag zur Deeskalation im Konflikt um die Tierhaltung geleistet und damit die Akzeptanz der Tierhaltung erhöht werde. In jedem Falle bedürfe es einer sehr sorgfältigen Abwägung aller Konsequenzen, die mit einer Gesetzesanpassung verbunden wären.
AgE
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