Berlin - Bisher war landwirtschaftliches Bauen im Außenbereich durch das Baugesetzbuch privilegiert. Für gewerbliche Tierhaltungsanlagen wird dieses Sonderrecht gestrichen - ein Bebauungsplan ist nötig.
Großställe in den Niederlanden müssen mit einer gesetzlichen Begrenzung der Tieranzahl rechnen.
© agrar-press
Zäh waren die Verhandlungen - jetzt haben sich das Bau- und das Landwirtschaftsministerium auf strengere Anforderungen für den Bau größerer Stallanlagen geeinigt (
siehe agrarheute.com vom 15. Februar ...)
Bisher war das landwirtschaftliche Bauen im Außenbereich durch das Baugesetzbuch privilegiert und die Steuerungsmöglichkeiten der Kommunen begrenzt. Eine Zunahme an großen Schweine- und Geflügelhaltungen führt in den betroffenen Gemeinden jedoch immer häufiger zu Spannungen. Mit der geplanten Gesetzesänderung sollen die Kommunen Stallneubauten nun besser steuern können.
Geplant ist, für gewerbliche Tierhaltungsanlagen, die sich einer
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterziehen müssen, die Privilegierung zu streichen. Ein Bebauungsplan wäre dann notwendig.
Die
Neuregelung greift beispielsweise ab 3.000 Schweinemast- oder 85.000
Masthähnchenplätzen. Bei kleineren Anlagen können die zuständigen
Behörden ab bestimmten Bestandsgrößen im Einzelfall prüfen, ob besondere
negative Umweltwirkungen zu erwarten sind. Dann greift auch bereits bei
kleineren Anlagen die UVP-Pflicht, sodass das Bauprivileg wegfällt.
Beschluss fällt Mitte des Jahres
Der Referentenentwurf wird jetzt mit den Bundesländern und Verbänden
beraten. Mitte des Jahres soll er im Kabinett beschlossen werden. Der
Deutsche Bauernverband (DBV) warnte in einer ersten Stellungnahme davor,
die landwirtschaftlichen Betriebe im Wettbewerb zu behindern.
Akzeptanzprobleme der modernen Tierhaltung durch die Bevölkerung sollten
über das Umweltrecht statt über das Baurecht gelöst werden, merkte der
DBV an.