Suhl - Der Bundesverband Deutscher Milchviehhalter hat in einem sogenannte „Suhler Manifest“ die Landwirschaftsminister der Länder aufgefordert, das EU-Milchpaket nachzubessern und den im April 2011 in Jena zum Milchsektor gefassten Beschluss um mehrere Punkte zu erweitern.
BDM sieht positive Ansätze
Der
BDM kritiserte vor allem die vorgesehene Obergrenze für die Größe einer Erzeugerorganisation von 3,5% der EU-Erzeugung und 33% der nationalen Erzeugung. Nach Ansicht des Verbandes schränken die Grenzen die Milcherzeuger im Vergleich zur Marktmacht von Molkereien und Handel zu stark ein. In ihrem Beschluss konnten sich nach Aussage des
BDM die Minister darauf verständigen, dass es sinnvoller ist, den möglichen Bündelungsgrad von Milch von Fall zu Fall unter Berücksichtigung der jeweiligen Marktstrukturen zu entscheiden als starre Obergrenzen zu ziehen.
Ebenso sei die Regierung gebeten worden, die Verhandlungsmacht der Milcherzeuger zu stärken, den Betrieben zu ermöglichen, flexibel auf das Marktgeschehen zu reagieren und damit das Risiko zu streuen.
Außerdem hätten die Minister die Bedeutung der bewährten Instrumente wie Intervention und Private Lagerhaltung als temporäre Maßnahmen zur Stabilisierung des Milchmarktes in Krisenzeiten betont. Positiv sei auch das Statement zu bewerten, dass diese Instrumente frühzeitig, gezielt und flexibel eingesetzt werden müssten. Auch das trage der Forderung der Milcherzeuger nach mehr Flexibilität und schnellerer Reaktion auf die jeweilige Marktsituation Rechnung.
Von Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hansestadt Bremen, Hansestadt Hamburg, Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen
gibt es eine gemeinsame Protokollerklärung. Nach Aussage des
BDM bitten sie darin den Bund, sich für folgende Änderungen einzusetzen:
- Die Möglichkeit der Doppelmitgliedschaft eines Milcherzeugers in mehr als einer Erzeugerorganisation oder in einer Erzeugergemeinschaft und einer Genossenschaft soll geprüft werden.
- Die im EU-Paket vorgesehenen Mindestkriterien zur Vertragsgestaltung zwischen Erzeugern und Milchwirtschaft nicht fakultativ, sondern für alle Mitgliedsstaaten obligatorisch einzuführen.
- In den spezifischen Zielen der Branchenverbände sollte deutlich herausgestellt werden, dass durch die Abstimmung der Milcherzeugung auf die Nachfrage nach Milch und Milcherzeugnissen der Milchmarkt im Gleichgewicht zu halten ist.
Der Bund soll darüber hinaus gebeten werden, nach Vorliegen der EU-rechtlichen Voraussetzungen national die rechtlichen Voraussetzungen zur Anerkennung der Branchenverbände zu schaffen. (pd)