Freising - Der Bundesverband der Milchviehhalter (BDM) hat eine "freiwillig verpflichtende Mengenstilllegung gegen Vergütung“ vorgeschlagen.
Romuald Schaber, BDM-Vorsitzender
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Nach Überzeugung des
BDM-Vorsitzenden Romuald
Schaber könne das Konzept, das Milcherzeuger, Molkereien und Politik gleichermaßen in die Pflicht nehmen will, eine schnelle Marktentlastung herbeiführen. In den kommenden Tagen will der
BDM hierzu Milcherzeugern, Molkereien und den politischen Verantwortungsträger ein Schreiben zustellen, in dem erläutert wird, wie ihr aktiver Beitrag aussehen könnte.
Und so soll das Konzept aussehen: Bei der FMS hat jeder Milcherzeugungsbetrieb die Möglichkeit, für das laufende Milchwirtschaftsjahr bis zu 10 Prozent seiner Quote stillzulegen. Insgesamt soll damit bundesweit eine Marktentlastung von 5 Prozent weniger Milch erreicht werden. Die teilnehmenden Milcherzeugungsbetriebe sollen dafür eine Vergütung bekommen. Die Vergütung soll wie folgt berechnet werden: Beispielsrechnung: ausgehend von einer Quote von z.B. 100.000 kg
- Bei Stilllegung von 5 Prozent: 5 x 0,2 Cent = 1 Cent x 95.000 kg lieferbare Menge = Vergütung von 950 Euro
- Bei Stilllegung von 8 Prozent: 8 x 0,2 Cent = 1,6 Cent x 92.000 kg lieferbare Menge = Vergütung von 1.472 Euro
Zu bezahlen ist diese Vergütung, so das Modell, von der jeweiligen Molkerei über die Milchgeldabrechnung. „Durch die zu erzielende Marktentlastung kann die Molkereiwirtschaft wieder entsprechende Wertschöpfung betreiben und wird somit in die Lage versetzt, diese Vergütung zu bezahlen“, zeigt sich zu diesem Aspekt Romuald
Schaber überzeugt.
Dass ein unterschiedlicher Milchauszahlungspreis gegen Genossenschaftsrecht verstoßen würde, sei nach Einschärtung des
BDMs nicht zu befürchten, da es Preisunterschiede auch bei den Genossenschaften längst gebe, wenn man z.B. die Praxis gestaffelter Milchpreise je nach gelieferter Milchmenge betrachtet.
Doch nicht nur die Milcherzeuger und Molkereiwirtschaft seien gefordert, auch die Politik soll mit ins Boot und dafür Sorge tragen, dass die stillgelegte Mengen im Rahmen des FMS für das laufende Milchwirtschaftsjahr nicht der Saldierungsmasse zur Verfügung steht, d.h. dass die so stillgelegte Menge nicht mit der Mehrmenge von Überlieferern verrechnet werde.
Dass dies umsetzbar sei, wenn ein entsprechender politischer Wille bestehe, werde nicht nur in einem Rechtsgutachten bestätigt, sondern auch durch die EU-Kommission anlässlich ihrer jüngst vorgestellten Milchmarktanalyse, so der
BDM.
Um zu verhindern, dass Molkereien Druck auf die an der FMS teilnehemenden Betriebe ausüben, fordert der
BDM, die Namen der teilnehmenden Milcherzeuger erst bekannt zu geben, wenn sich auch Molkereien und Politik durch ihre Unterschrift bis zum 30. September bereit erklärt hätten, an dieser Marktentlastung mitzuwirken. (pd)