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In einer Stellungnahme zum Energiekonzept der Bundesregierung, die das DBV-Präsidium auf seiner Klausurtagung in Erfurt beschlossen hat, mahnt der Verband eine klare politische Flankierung an. Die Agrar- und Umweltpolitik müsse vom Ziel einer flächendeckenden Extensivierung sowie einer Stilllegung landwirtschaftlicher Nutzflächen Abstand nehmen und stattdessen auf eine nachhaltige Landwirtschaft setzen. Stärker genutzt werden müssten organische Reststoffe und Nebenprodukte, nicht zuletzt um Nutzungskonkurrenzen zu verringern.
Für unerlässlich hält der DBV eine Neuausrichtung und Intensivierung der Agrarforschung. Deswegen müsse die Agrarerzeugung in das angekündigte Energieforschungsprogramm der Bundesregierung einbezogen werden. Ausdrücklich bekennt sich der Bauernverband zu einer nachhaltigen Erzeugung der Biomasse, warnt aber zugleich vor überzogenem Bürokratismus durch eine Ausweitung der Nachhaltigkeitszertifizierung auf die gesamte Bioenergiebranche.
Verdopplung der Bioenergieproduktion bis 2020 möglich
Das Potential der Flächen, die bis 2020 hierzulande für den Anbau von Energiepflanzen und nachwachsenden Rohstoffen genutzt werden können, schätzt der DBV auf drei Millionen Hektar gegenüber zur Zeit 2,15 Millionen Hektar. Bei stark wachsender Nachfrage nach Nahrungsmitteln werde die Flächennutzung für Bioenergie allerdings geringer ausfallen.
Deutlich erhöht werden könne die Energieerzeugung aus landwirtschaftlichen Nebenprodukten wie Gülle, Stroh oder Landschaftspflegematerial. Unter Einbeziehung der zu erwartenden Effizienz- und Produktivitätssteigerungen beim Anbau und der Nutzung der Biomasse könne die Bioenergieproduktion bis 2020 im Vergleich zum derzeitigen Stand verdoppelt werden.
Überhitzungen durch EEG-Novelle korrigieren
Der DBV begrüßt die im Rahmen der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) angekündigte Überprüfung der Stromvergütungen. Insbesondere im Bereich Biogas seien "Überhitzungen" aufgetreten, die korrigiert werden müssten, ohne jedoch den Ausbau insgesamt in Frage zu stellen. Vor allem in der Tierhaltung müsse über eine gezieltere Nutzung organischer Reststoffe eine sinnvolle Verbindung mit den Biogasanlagen gesucht werden. In diesem Zusammenhang müsse insbesondere der Güllebonus angepasst werden.
Für bereits in Betrieb genommene Biogasanlagen pocht der DBV bei der EEG-Novelle allerdings auf einen umfassenden Bestandschutz. Auch bei einem wachsenden Anteil des erneuerbaren Stroms im Netz dürfe der Einspeisevorrang für Strom aus Biomasse im EEG und damit der Marktzugang für dezentrale landwirtschaftliche Erzeuger nicht in Frage gestellt werden. (AgE)

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