Dienstag, 22.05.2012
Bioenergie: EU-Hilfen nur noch in Eigenverbrauchshöhe
Brüssel - Die EU-Kommission hat die Bedingungen für die Investitionsförderung von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien näher geklärt. Investitionsbeihilfen werden künftig beschränkt.
Sowohl für Biogasanlagen, als auch für Anlagen zur Herstellung von Biokraftstoffen gibt es künftig nur noch Investitionsbeihilfen, wenn die Produktionskapazität nicht größer ist as der durchschnittliche Eigenverbrauch.
© Mühlhausen/landpixel
Das geht aus einer Mitte Juli in Kraft getretenen EU-Verordnung hervor, mit der die Durchführungsbestimmungen zur Förderung der ländlichen Räume durch den EU-Fonds zur ländlichen Entwicklung (ELER) in Teilen geändert werden. Künftig sind demnach nur dann Investitionsbeihilfen erlaubt, wenn die Produktionskapazität der Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien nicht größer ist als der durchschnittliche Verbrauch des landwirtschaftlichen Betriebes und seines Haushaltes an Wärme und Strom.
Regeln gelten auch für Biokraftstoff-Anlagen
Bei Investitionen zur Herstellung von Biokraftstoffen sind analog dazu
nur solche Anlagen beihilfefähig, die soviel Kraftstoffmenge
produzieren, wie der landwirtschaftliche Betrieb jährlich im
Durchschnitt verbraucht.
Bisher gab es keine derartige Einschränkung in
den Durchführungsbestimmungen. Mit der neuen Regelung will die
Kommission sicherstellen, dass die Vorschriften für staatliche Beihilfen
im Agrarsektor eingehalten werden, berichtet Agra-Europe.
Ein schmaler Grat: Wann wird intensiver Maisainbau zum Problem?
aiz
Um ein Kommentar zu schreiben müssen Sie sich einloggen.