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Ab Anfang November wird laut Angaben der Deutschen Energie-Agentur (dena) auf der Internetseite www.biogasregister.de die Dokumentation von Biogasmengen möglich sein. Sachverständige sollen sich ab Mitte Oktober registrieren lassen können. Von der Plattform verspricht sich die dena eine Belebung des Handels mit Biogas, das ins Erdgasnetz eingespeist wird.
Gutachter prüfen Angaben
Mit Hilfe des Biogasregisters sollen Produzenten, Händler und Abnehmer dokumentieren können, welche Art von Biogas sie anbieten oder verwenden, wie viel davon ins Erdgasnetz gelangt und wie viel entnommen wird. Laut den Plänen buchen Produzenten ihre Mengen in das Register ein. Unabhängige Gutachter prüfen dann die Angaben, bevor die Nutzer des Registers Biogasmengen handeln und aufteilen können. Die Abnehmer sollen als Beleg einen Auszug aus dem Register mit allen relevanten Daten erhalten und damit die vom Gesetzgeber vorgesehenen Erstattungen und Vergütungen beantragen.
EEG als Hintergrund
Hintergrund für die Pläne ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), in dem die Einspeisevergütungen für Ökostrom festgesetzt sind. Im Fall von eingespeistem Biogas wird die Vergütung aber am Ausspeisepunkt, wo das Gas verstromt wird, und nicht beim Biogas-Produzenten fällig. Bei der Dokumentation solcher Schnittstellen soll nun offenbar das Biogasregister helfen. Aber auch im Bereich des Haushaltsgases dürfte biogen erzeugte Energie künftig einen gewissen Marktanteil erobern. So bietet beispielsweise der Ökostromanbieter Lichtblick seit einiger Zeit Haushaltsgas mit einem 5-prozentigen Biogasanteil an. Für dieses Angebot hat Lichtblick mit regionalen Schwerpunkten in Hamburg und Berlin bereits rund 73.000 Kunden gewonnen, ohne dass man dafür ein Biogasregister benötigt hätte. (AgE)

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