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[ » ah nachrichten für die Landwirschaft » Archiv » Mais und Ölsaaten » urteil_raps ]
Dienstag, 22.05.2012
Mais und Ölsaaten | 04.09.2009

Bioland gewinnt Klage

Kiel - Wie das Verwaltungsgericht Schleswig am gestrigen Donnerstag entschieden hat, muss das Landwirtschaftsministerium Schleswig-Holstein alle Flächen öffentlich machen, auf denen im Jahr 2007 versehentlich gentechnisch verunreinigter Raps ausgesät worden war.

© agrarfoto.com
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© agrarfoto.com

Bioland hatte Klage eingereicht, weil sich das Ministerium weigerte, die Standorte zu benennen. In Schleswig-Holstein waren 300 Hektar Ackerland betroffen.

"Über das Urteil sind wir sehr erleichtert", sagt Carola Ketelhodt. "Diese Informationen hätten wir vom Ministerium allerdings schon viel eher benötigt. Sie ermöglichen Landwirten und Imkern in der Nachbarschaft verunreinigter Flächen, sich darauf einzustellen."

Rapssamen bleiben im Boden bis zu zehn Jahren keimfähig. Für Ökolandwirte heißt das, sie müssen in den nächsten Jahren mit ihrem Bio-Raps sehr weiten Abstand halten. Bio-Raps darf keine Genraps-Samen enthalten.Und Imker müssen ihre Bienenvölker fernhalten, um ihren Honig vor der Verunreinigung mit Gen-Pollen zu schützen. Gen-verunreinigter Honig ist unverkäuflich, so Bioland.

Der Anbau von gentechnisch verändertem Raps ist europaweit verboten. Auch Landwirte in Niedersachsen und in Mecklenburg-Vorpommern hatten versehentlich verunreinigten Raps ausgesät. Bioland hat in den drei Bundesländern mit Unterstützung von Greenpeace Klage eingereicht. In Niedersachsen haben die Gerichte Bioland am vergangenen Dienstag Recht gegeben. Der Verhandlungstermin in Schwerin steht noch aus. "Nun müssen sämtliche Daten von verunreinigten Flächen bundesweit umgehend ins Standortregister gestellt werden", fordert Martin Hofstetter, Gentechnikexperte von Greenpeace.

Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume will indes die Urteilsbegründung abwarten und auswerten. (pd)

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