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Flüssige Biomasse wie Rapsöl oder Bioethanol, die energetisch genutzt wird, muss in der Europäischen Union ab 2011 bestimmte Nachhaltigkeitskriterien erfüllen. Ein Blick über die Grenzen zeigt, Berlin ist mit der Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie (2009/28/EG) weit vorausgeprescht. Außer Deutschland hat bislang nur Österreich einen nationalen Rechtsrahmen geschaffen. Alle anderen Mitgliedstaaten haben die Erneuerbare-Energien-Richtlinie nicht umgesetzt oder allenfalls freiwillige Systeme der EU-Kommission zur Anerkennung vorgelegt.
Zertifizierte Ware: Bis zu acht Euro Preisdifferenz
Wird die Nachhaltigkeitszertifizierung für die deutsche Agrarwirtschaft dadurch zum Eigentor? Für 80 bis 90 Prozent der Rapsernte 2010 haben die deutschen Landwirte die Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien bestätigt – trotz anfänglich großer Skepsis gegenüber der zusätzlichen Selbstauskunft. Bis zu acht Euro je Tonne Rapssaat beträgt die Preisdifferenz zwischen herkömmlicher und zertifizierter Ware, Tendenz steigend.
Nachgelagerte Stufen klagen über Unterdeckung
Während der Erfassungshandel mit der Verfügbarkeit zufrieden ist, klagen die nachgelagerten Stufen über eine Unterdeckung. Die Probleme in der Vermarktung waren daher das zentrale Thema einer Fachtagung der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR), die vorige Woche in Berlin stattfand.
Audits: Erleichterungen für Kleinst- und Kleinbetriebe
Zumindest ein Stück kommt der Bund der Kritik aus der Wirtschaft nun entgegen. Für Klein- und Kleinstbetriebe werden Erleichterungen bei den Audits geschaffen. Statt einer jährlichen Kontrolle sollen Kleinstbetriebe mit einem Wareneingang von bis 250 Tonnen fester Biomasse und nur einem Standort nur alle fünf Jahre auditiert werden. Für Kleinbetriebe mit einem Standort und einer Erfassung bis 500 Tonnen Biomasse beträgt das Intervall drei Jahre. Die Lockerung würde vor allem zahlreichen kleinen Ölmühlen in Süddeutschland, die Raps selbst energetisch verwenden, zugute kommen.
Bilanzierung: Leichterer Einstieg durch verlängerte Frist
Während die Lockerung für Klein- und Kleinstbetriebe beschlossene Sache ist, sind Erleichterungen für die Massenbilanzierung noch in der Schwebe. Als ziemlich wahrscheinlich gilt eine Verlängerung des Zeitraums zur Erstellung der ersten Massenbilanz. Die Rede ist von bis zu zwölf Monaten. In Deutschland gilt für die Bilanzierung eine Frist von längstens drei Monaten.
Die Verlängerung würde den Unternehmen den Einstieg in die Nachhaltigkeitszertifizierung erleichtern. Eine anfängliche Unterdeckung der Massenbilanz könnte durch den späteren Zukauf von zertifizierter Ware ausgeglichen werden.
Massenbilanzierung: Wirtschaft fordert 'weichere' Lösung
Wenig Aussicht auf Realisierung hat hingegen eine weichere Standortabgrenzung in der Massenbilanzierung. Sie wird von der Wirtschaft vehement gefordert, weil die derzeitige Regelung den Unternehmen überflüssige Transporte abverlangt. Wenn ein Händler beispielsweise über zertifizierten Raps in einem Lager in Magdeburg verfügt und eine Ölmühle in Hamburg die nachhaltige Ware kauft, muss er diese quer durch die Republik fahren, auch wenn er eine gleiche Menge nicht zertifizierter Ware bereits in Hamburg lagert. Ein buchhalterischer Ausgleich der Massenbilanz genügt dem europäischen Gesetzgeber nicht. Das hat allerdings seinen Grund: Das Umbuchen könnte nämlich dazu führen, dass mit Zertifikaten für nachhaltig erzeugten deutschen Raps preiswertes Palmöl aus malaysischem Raubbau reingewaschen würde. Das würde die EU-Nachhaltigkeitsanforderungen ad absurdum führen.
Zertifizierung: Große Unterschiede bei Mitgliedsstaaten
Im Dezember will die Europäische Kommission eine Mitteilung zur Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie vorlegen. Darin wird sie sich voraussichtlich zur Anerkennung verschiedener Modelle der Nachhaltigkeitszertifizierung äußern. Die großen Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Nachweissysteme dürften dann ebenfalls auf den Tisch kommen.
Österreich: Unbürokratischer Ansatz
Wie die EU-Vorgaben ohne übertriebenen Aufwand umgesetzt werden können, zeigt das zum 1. Dezember 2010 in Kraft tretende Wiener Modell. Es ist wesentlich unbürokratischer als der deutsche Ansatz. Statt einer teuren Zertifizierung genügt in Österreich eine Registrierung bei der Agrarmarkt Austria (AMA). Die staatliche AMA führt selbst die vorgeschriebenen Kontrollen durch. Für die Erzeugerstufe ist in der Alpenrepublik eine ähnliche Selbsterklärung vorgesehen wie hierzulande. Ein kompliziertes mehrstufiges Konstrukt aus privaten Zertifizierungssystemen wie REDCert und ISCC, Registrierung bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) und Kontrollen durch unabhängige Zertifizierer kennt Österreich nicht.
Großbritannien/Frankreich: Freiwillige Nachweissysteme
Noch einfacher wollen es sich offenbar Großbritannien und Frankreich machen. Aus diesen beiden Mitgliedstaaten liegen der Europäischen Kommission bisher nur Anträge zur Notifizierung freiwilliger Nachweissysteme vor. Nationale gesetzgeberische Maßnahmen sind nicht vorgesehen. Auch einzelne Unternehmen wollen sich von der Kommission ihr Nachweissystem anerkennen lassen. Insgesamt neun Notifizierungsanträge werden von der Brüsseler Behörde geprüft. Mit Entscheidungen wird im Frühjahr 2011 gerechnet.
Norbert Lehmann

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