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Bekräftigt wurde in einer Mitteilung der Brüsseler Behörde, dass Naturwälder, Schutz- und Feuchtgebiete sowie Torfmoore ausdrücklich nicht für die Herstellung von Biokraftstoff herangezogen werden dürfen, falls der Sprit auf die Erreichung des EU-Emissionsminderungsziels angerechnet werden soll. Ausgeschlossen ist zu diesem Zweck ferner die Verarbeitung von Palmöl, das auf erst kürzlich umgewandelten Urwaldflächen erzeugt wurde.
Hier vollzog die Kommission eine Kehrtwende, denn noch Anfang des Jahres verfolgte sie die Idee, die Umwandlung von Wald in Ölpalmenplantagen als nachhaltig gelten zu lassen. Das war jedoch von Umweltschützern und europäischen Herstellern kritisiert worden. Auch bewirtschaftetes Grünland soll eigentlich nicht zur Erzeugung von Biokraftstoffen genutzt werden. Ausnahmen sind jedoch möglich, falls gezeigt werden kann, dass die Rohstoffernte zum Erhalt des Grünlandstatus nötig ist. Gülle kann als landwirtschaftlicher Reststoff doppelt auf das Emissionsminderungsziel angerechnet werden.
Entscheidung über indirekte Landnutzung vertagt
Die Erläuterungen sind Teil eines Mitteilungspakets, das die Erneuerbare-Energien-Richtlinie ergänzt. Gemäß dieser Richtlinie dürfen nur solche Biokraftstoffe gefördert werden, die gegenüber fossilen Kraftstoffen mindestens 35 Prozent weniger Treibhausgase verursachen. Dieser Prozentsatz steigt 2017 auf 50 Prozent und 2018 für Biokraftstoffe aus neuen Anlagen auf 60 Prozent. EU-Energiekommissar Günter Oettinger erklärte in Brüssel, Biokraftstoffe der ersten Generation blieben im Transportbereich noch auf Jahre hinaus die wichtigste Ergänzung zu fossilen Treibstoffen. Welche Stoffe den europäischen Anforderungen genügten, müsse man gründlich, intensiv und vorurteilsfrei prüfen. Nicht enthalten ist in den Dokumenten eine Bewertung indirekter Landnutzungsänderungen. Hierzu verwies Oettinger auf eine separate Mitteilung Ende 2010. Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen begrüßte die Initiative ebenso wie deutsche und europäische Hersteller. Kritik kam von den Grünen.
Gesamte Kette kontrollieren
Die Kommission bietet den Herstellern und Importeuren an, die Nachhaltigkeit ihrer Produkte unter anderem über private Zertifizierungssysteme nachzuweisen, um ihre Verwaltungslast zu verringern. Sie selbst wiederum gibt die Standards vor, die zur Anerkennung der Zertifizierer erfüllt werden müssen. Die Kennzeichnung der Erzeugnisse für den Endverbraucher ist möglich, aber nicht verpflichtend. Eines der Hauptkriterien ist, dass unabhängige Prüfer zuverlässig und betrugssicher die gesamte Herstellungskette kontrollieren - vom Landwirt und von der Mühle über den Händler bis hin zum Kraftstofflieferanten der Tankstellen.
Sicherheit für ISCC und REDcert
In Deutschland gibt es solche Systeme bereits, nämlich das Internationale Nachhaltigkeits- und Kohlenstoffzertifizierungssystem (ISCC) sowie REDcert, das unter anderem vom Deutschen Bauernverband (DBV) und vom Deutschen Raiffeisenverband (DRV) getragen wird. Sie sind von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) vorläufig anerkannt. Die Träger können ihre Systeme jetzt auch von Brüssel billigen lassen. Die Behörde stellte auf Anfrage klar, dass Unternehmen ihre Produkte nicht unbedingt zertifizieren müssen. Wenn gewünscht können sie die Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien gegenüber den nationalen Behörden selbst belegen. Auch in diesem Fall muss allerdings die gesamte Verarbeitungskette dokumentiert werden. Darüber hinaus kann die EU bi- und multilaterale Vereinbarungen mit Drittländern abschließen. Laut Kommission stammten 2007 etwa 26 Prozent des Biodiesels und 31 Prozent des Bioethanols, das in der EU verbraucht wurde, aus Importen, hauptsächlich aus Brasilien und den USA.
Vorreiter Bundesrepublik
Röttgen bezeichnete die Nutzung von Biomasse als zentralen Bestandteil des Ausbaus der erneuerbaren Energien. "Ich begrüße außerordentlich, dass Energiekommissar Oettinger Kriterien zur nachhaltigen Nutzung von Biomasse vorgelegt hat, anhand derer die Zertifizierung nun europaweit harmonisiert werden soll", unterstrich der Bundesumweltminister. Einheitliche Standards für den umweltverträglichen Anbau von Energiepflanzen würden auch die Akzeptanz der Nutzung von Biomasse weiter vergrößern. Deutschland habe bereits 2009 als erster EU-Mitgliedstaat die europäischen Nachhaltigkeitsanforderungen an Biokraftstoffe und an flüssige Biomasse in deutsches Recht umgesetzt. Biokraftstoffe und Pflanzenöle müssten künftig mit Hilfe von Zertifizierungssystemen ihre Nachhaltigkeit beim Anbau und in der Herstellung nachweisen, nur dann könnten sie auf die Biokraftstoffquote angerechnet beziehungsweise nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert werden. "Deutschland ist Vorreiter bei der Umsetzung der Nachhaltigkeitszertifizierung", betonte Röttgen.
"Öko-Schwindel“ befürchtet
Die Fraktionsvorsitzende der Grünen im Europaparlament, Rebecca Harms, nannte den Vorstoß der Kommission dagegen "alles andere als nachhaltig" und einen "Öko-Schwindel". Anstatt einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten, werde die Agrarsprit-Politik des deutschen EU-Kommissars das Problem eher noch verschärfen. "Immerhin hat der Druck von Umweltorganisationen und Abgeordneten dazu geführt, dass der skandalöse Vorschlag, Palmölplantagen als Wälder zu bewerten, vom Tisch genommen wurde", meinte Harms. Andere Mängel seien jedoch nicht beseitigt worden. Mit der ebenfalls enthaltenen Definition für Kraftstoffe aus Nebenerzeugnissen lasse die Kommission vollkommen außer Acht, dass viele dieser Produkte auch heute schon industriell genutzt würden. Durch die mehrfache Anrechnung werde ein Anreiz geschaffen, diese Produkte in den Industrieprozessen durch andere, treibhausgasintensivere Alternativen zu ersetzen.
Bereits Ende 2009 erwartet
Harms Stellvertreter, Claude Turmes, ergänzte, die Kommission habe immer noch nicht erklärt, wie sie die Auswirkungen der indirekten Landnutzungsänderungen durch den Anbau von Agro-Treibstoffen erfassen wolle. Das sei jedoch entscheidend, um die Nachhaltigkeit und die Umweltauswirkungen dieser Treibstoffe zu prüfen. Lob kam andererseits sowohl von den deutschen Biodiesel- und Bioethanolherstellern als auch von der Europäischen Bioethanolvereinigung (eBIO). Aus Sicht des Verbandes der Deutschen Biokraftstoffindustrie (VDB) wird mit dem Leitfaden der Kommission sichergestellt, dass alle europäischen Länder die gleichen Anforderungen an die Zertifzierung von Biomasse stellen. "Wir hatten die europäischen Regelungen bereits Ende letzten Jahres erwartet", hob VDB-Geschäftsführer Elmar Baumann hervor. Angesichts der schon bestehenden deutschen Systeme hofft Baumann, dass jetzt keine abweichenden Anforderungen geschaffen wurden.
Palmölplantagen sind keine Wälder
Wenn der neue europäische Leitfaden Nachbesserungen für das deutsche System notwendig mache, müssten die zertifizierten Unternehmen mit großem finanziellen und zeitlichen Aufwand erneut überprüft werden. "Alle deutschen Hersteller von Biokraftstoffen werden sich zertifizieren lassen", bekräftigte der VDB-Geschäftsführer. Daneben begrüßte Baumann die Klarstellung, dass Palmölplantagen keine Wälder sind. Man wolle verhindern, dass aufgrund von Flächenkonkurrenz zwischen dem Anbau von Lebensmitteln und Biokraftstoffen bisher unberührte Wälder für die Lebensmittelproduktion verwendet würden. Es sei dringend erforderlich, dass sich die gesamte landwirtschaftliche Produktion weltweit Nachhaltigkeitskriterien unterziehe - unabhängig davon, ob das Produkt für Bioenergie oder als Nahrungsmittel verwendet werde. Nur auf diesem Weg sei es möglich, unerwünschte indirekte Landnutzungsänderungen auszuschließen.
Verzerrungen verhindern
Die EU-Ausschüsse der Bauernverbände (COPA) und ländlichen Genossenschaften (COGECA) riefen die EU-Mitgliedstaaten dazu auf, die Erneuerbare-Energien-Richtlinie vollständig umzusetzen. COPA/COGECA-Generalsekretär Pekka Pesonen betonte, es gebe gute Gründe für die Nutzung von Biotreibstoffen. Sie verringerten die Abhängigkeit vom Erdöl, senkten Treibhausgasemissionen und stärkten die Beschäftigung im ländlichen Raum. Wenn ein Mitgliedstaat mit der Einrichtung von Systemen zur Nachhaltigkeitskontrolle jedoch in Verzug gerate, sähen sich die Landwirte unannehmbaren Wettbewerbsverzerrungen am Binnenmarkt gegenüber. Für die Bioenergieproduktion vorgesehene Agrarrohstoffe könnten dann nämlich nicht frei gehandelt werden. EU-Waren brächten die beste Nachhaltigkeitsgarantie mit, denn die Bauern und ihre Genossenschaften akzeptierten die schärfsten Umweltauflagen. Im Gegenzug verlange man aber auch, dass die Nachhaltigkeit von Drittlandsimporten sichergestellt werde.
"Bis zu 70 Prozent Treibhausgaseinsparungen"
"Heimisches Bioethanol erreicht bereits heute eine Treibhausgaseinsparung gegenüber Benzin von bis zu 50 Prozent. Mittelfristig sind bis zu 70 Prozent Treibhausgaseinsparungen möglich", betonte Norbert Schindler, Vorsitzender des Bundesverbands der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe). Bioethanol aus deutscher Produktion müsse nicht nur die EU-Nachhaltigkeitskriterien erfüllen, sondern zusätzlich den Anforderungen des EU-Umweltrechts und den landwirtschaftlichen Anforderungen der EU genügen. Die Nutzung von Naturschutzflächen, Wäldern und Mooren für den Anbau von Bioethanol-Pflanzen sei ausgeschlossen. Bioethanol aus deutscher Produktion sei damit "in jedem Falle nachhaltig".
Standards für Roggen und Gerste gefordert
Der BDBe machte darauf aufmerksam, dass Standardwerte zur Treibhausgasbilanzierung für einige Getreidesorten wie Roggen oder Gerste in der EU-Richtlinie noch fehlen. Daher stünden diese wichtigen Rohstoffe für die Bioethanolherstellung in Frage. Der BDBe hat Bundesregierung und EU-Kommission daher bereits Anfang des Jahres aufgefordert, die fehlenden Standardwerte zu ergänzen. Zudem warnte der Verband, Verzögerungen bei der Umsetzung der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie in anderen EU-Ländern führten zu Wettbewerbsnachteilen für die deutsche Bioethanolwirtschaft. (AgE)

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