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[ » ah nachrichten für die Landwirschaft » Bio » Biowein-EU ]
Dienstag, 22.05.2012
Bio | 09.02.2012 Redaktion agrarheute.com

Premiere: EU definiert Biowein über alle Herstellungsstufen

Brüssel - Dieser Jahrgang fällt bereits unter die neuen Bestimmungen für Biowein. Damit der als Biowein gekennzeichnet werden darf, müssen EU-weit einheitliche Vorschriften eingehalten werden.
Bundeskabinett beschließt Änderung des Weingesetzes.© Mühlhausen/landpixel
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Bundeskabinett beschließt Änderung des Weingesetzes.
© Mühlhausen/landpixel
Darauf verständigten sich die EU-Mitgliedstaaten im Ständigen Ausschuss für den Biolandbau am Mittwoch. Die neuen Vorschriften betreffen unter anderem Höchstmengen für Sulfite (bis zu 100 mg je Liter im Rotwein und bis zu 150 mg bei Weißwein). Außerdem ist der Einsatz von Sorbinsäure verboten. Bisher konnten Biowinzer auf ihren Flaschenetiketten lediglich "Wein aus ökologisch hergestellten Trauben" angeben. Ab der kommenden Ernte dürfen sie ihre Ware als "Biowein" kennzeichnen.

Vorteile für Vermarktung in Drittländern

Die EU-Kommission verspricht sich von der Neuregelung vor allem Vorteile für die Vermarktung in Drittländern. Die vom Ständigen Ausschuss für den ökologischen Landbau (SCOF) vereinbarten EU-Vorschriften für "ökologischen Wein" sollen in den kommenden Wochen im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. Mit den neuen Bestimmungen, die ab der Ernte 2012 gelten werden, dürfen Bio-Winzer den Begriff "ökologischer Wein" beziehungsweise "Biowein" verwenden. Die Etiketten müssen außerdem mit dem EU-Bio-Logo und der Codenummer der Zertifizierungsstelle versehen sein. Auch die sonstigen Kennzeichnungsvorschriften für Wein sind einzuhalten.
 
Zwar gibt es bereits Vorschriften für "Wein aus ökologischen/biologischen Trauben", diese beziehen sich allerdings nicht auf die önologischen Verfahren - von der Traube bis zum fertigen Wein. Der Weinsektor ist der einzig verbleibende Bereich, der nicht vollständig von den EU-Vorschriften über die Normen des ökologischen Landbaus gemäß Verordnung Nr. 834/2007 erfasst wird.
 
Önologische Verfahren geregelt
 
Mit den neuen Bestimmungen wird eine Untergruppe von önologischen Verfahren (Weinbereitungsverfahren) und Stoffen für ökologischen Wein festgelegt, die in der EU-Verordnung Nr. 606/2009 über die gemeinsame Marktorganisation für Wein bestimmt wurden. So werden beispielsweise weder Sorbinsäure noch die Schwefelung erlaubt sein. Der Sulfitgehalt in Biowein muss mindestens 30 bis 50 mg/Liter unter dem von herkömmlichem Wein liegen. Konkret beträgt im Biobereich der zulässige Höchstgehalt an Sulfit bei Rotwein 100 mg/Liter (150 mg bei herkömmlichem Wein) und bei Weiß- oder Roséwein 150 mg/l (200 mg bei konventionellem Wein), wobei eine Abweichung von 30 mg/l zulässig ist, wenn der Restzuckergehalt über 2 g/l liegt. Neben diesen spezifischen Vorgaben gelten für Biowein auch die allgemeinen Vorschriften für die Weinbereitung gemäß der entsprechenden EU-Marktordnung.
 
Ciolos: Mehr Transparenz für Konsumenten
 
"Das Verbraucherinteresse an Bioprodukten steigt mehr und mehr. Ich freue mich, dass wir nun Vorschriften entwickelt haben, die klar zwischen konventionellem und ökologischem Wein unterscheiden. So können Verbraucher sicher sein, dass bei der Erzeugung jedes Bioweines strengere Vorschriften befolgt wurden", stellt EU-Agrarkommissar Dacian Ciolos fest. "Die neuen Bestimmungen bieten den Vorteil einer verbesserten Transparenz und eines höheren Erkennungswerts für die Konsumenten. Sie werden nicht nur die Lage auf dem Binnenmarkt vereinfachen, sondern auch die Stellung von ökologischen Weinen aus der EU auf internationaler Ebene stärken, da viele der anderen Erzeugerländer bereits Normen für Bioweine aufgestellt haben", so Ciolos.
 
Aktionsplan entstand bereits 2004
 
Im Aktionsplan für biologische Landwirtschaft aus dem Jahr 2004 verpflichtete sich die EU-Kommission zur Festlegung von spezifischen Vorschriften für die ökologische agrarische Erzeugung, einschließlich der Weinbereitung. In diesem Zusammenhang wurde das Forschungsprojekt "OrWine" aus dem 6. Rahmenprogramm finanziert. Auf der Grundlage der Erkenntnisse aus diesem Projekt wurden im Ständigen Ausschuss für den ökologischen Landbau im Juni 2009 erstmals Legislativvorschläge für die Definition von ökologischem Wein vorgelegt, blieben jedoch blockiert und wurden im Juni 2010 zurückgezogen. Die Arbeit wurde 2011 wieder aufgenommen, und der Ausschuss gab heute eine befürwortende Stellungnahme zu dem Entwurf ab.
aiz
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Keywords Agrarpolitik | Bio | Biowein | EU | Herstellung | Kennzeichnung | Kennzeichnungspflicht | Sulfite | önologische Verfahren
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