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[ » ah nachrichten für die Landwirschaft » Energie » Spezielles » Bundestag-EEG ]
Dienstag, 22.05.2012
Spezielles | 04.07.2011 Redaktion agrarheute.com

EEG-Novelle: Die Details im Überblick

Berlin - Der Bundestag hat am Donnerstag die EEG-Novelle verabschiedet - mit vielen Änderungen im Vergleich zum Kabinettsbeschluss von Anfang Juni.
Beim Mais wurde die Höchstgrenze gegenüber dem Kabinettsbeschluss um zehn Prozentpunkte auf 60 Masseprozent heraufgesetzt. © Mühlhausen/landpixel
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Beim Mais wurde die Höchstgrenze gegenüber dem Kabinettsbeschluss um zehn Prozentpunkte auf 60 Masseprozent heraufgesetzt.
© Mühlhausen/landpixel
Die EEG-Novelle tritt voraussichtlich ab 1. Januar nächsten Jahres in Kraft. Weiter aufgesplittet werden die Leistungsklassen, so in der Substratvergütungsklasse 1, in der energiereiche Einsatzstoffe wie Mais und Getreide untergebracht sind. Eine zusätzliche Grenze wird dort für Anlagen bis 750 kW eingezogen, für die es 5 Cent/kWh geben soll, während oberhalb dieser Schwelle für Anlagen bis 5 MW für energiereiche Substrate nur 4 Cent/kWh fällig werden. Wie geplant soll für Biogasanlagen mit einer Leistung bis 500 kW eine Vergütung von 6 Cent/kWh für den Einsatz solcher Stoffe gezahlt werden.
 
Grundvergütung bleibt
 
Übernommen hat der Bundestag hingegen die Vorstellungen der Regierung zur Grundvergütung von Biogasanlagen. Gegenüber der Regierungsvorlage heraufgesetzt wird laut den jüngsten Verhandlungen der Bundestagspolitiker die Grenze für die Marktprämie. Diese soll ab 2014 für Anlagen verpflichtend werden, die größer sind als 750 kW, und nicht schon bei mehr als 500 kW.

Substrat in Biogasanlagen: Änderung bei Gülleabrechnung

Änderungen gibt es laut dem Koalitionskompromiss auch bei der Abrechnung von Gülle, deren Verstromung im Rahmen der Substratvergütungsklasse 2 eigentlich pauschal mit 8 Cent/kWh vergütet werden sollte. Für Anlagen oberhalb einer Leistungsschwelle von 500 kW fließen laut der Abstimmung im Bundestag aber nur 6 Cent/kWh. Begründet wird dies mit der Vermeidung von möglichem Gülletourismus.
 
Für kleine Gülleanlagen mit einer Leistung bis 75 kW wird es, wie schon vom Kabinett beschlossen, pauschal 25 Cent/kWh geben, wenn mindestens 80 Prozent an tierischen Exkrementen im Vergärer sind. Damit wird eine Forderung des Bundeslandwirtschaftsministeriums und des agrarischen Berufsstandes aufgegriffen.
 
Geblieben ist es hingegen bei der Möglichkeit, nachwachsende Rohstoffe und Bioabfälle in denselben Anlagen zu vergären, wogegen man sich seitens der Landwirtschaft vergeblich wehrte. Allerdings sind dafür mindestens 90 Prozent (%) an Bioabfällen in den Anlagen notwendig.

Eine wichtige Detailänderung verabschiedeten die Abgeordneten für die Maisnutzung. Hier wurde die Höchstgrenze gegenüber dem Kabinettsbeschluss um 10 Prozentpunkte auf 60 Masseprozent heraufgesetzt werden.

Wärmenutzung: Quote von 60 Prozent bleibt

Für die verpflichtende Wärmeverwendung der Biogasanlagen bleibt es bei einer Quote von 60 %, wobei Gärresttrocknung und Hygienisierung als Wärmenutzungen anerkennt werden, ebenso wie die Organic-Rankine-Cycle-Technik (ORC). Wegen der Wärmenutzungspflicht ist der Bonus für die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) hinfällig geworden.
 
Von der 60-Prozent-Wärmenutzungsquote ausgenommen sollen Anlagen sein, die die Marktprämie beanspruchen oder Biomethan ins Erdgasnetz einspeisen. Auch für diese Einspeisung wurde am Kabinettsentwurf noch einmal herumgedoktert: Bis zu einer Leistungsgrenze von 700 cbm pro Stunde sollen 3 Cent/kWh gezahlt werden und bis 1.000 cbm dann 2 Cent/kWh fällig werden, während bei Einspeisung von mehr als 1.400 cbm/h aufbereitetem Biogas ins Erdgasnetz nur 1 Cent/kWh an Extra-Einspeisevergütung gezahlt wird.
 
Dies kann als Entgegenkommen gegenüber den Großanlagen gewertet werden, denn solche kommen in der Regel für die Einspeisung in Frage. Bisher waren bis zu einer Anlagenleistung von 700 cbm/h lediglich 2 Cent/kWh eingeplant. Darüber sollte pauschal 1 Cent/kWh fällig werden.

Bundesländer fordern Nachbesserungen

Aus verschiedenen Bundesländern wurden Rufe nach Nachbesserungen an der EEG-Novelle laut, nachdem der Bundesrat sich Mitte Juni bereits in seiner Stellungnahme gegen zentrale Punkte des Kabinettsbeschlusses bei der Bioenergieförderung gestellt hatte. Allerdings ist das Gesetz in der Länderkammer nicht zustimmungspflichtig. Der Bundesrat könnte die Verabschiedung durch die Anrufung des Vermittlungsausschusses am Freitag dieser Woche allenfalls verzögern.
 
Sachsens Landwirtschaftsminister Frank Kupfer mahnte, die Interessen der Landwirte auch bei der EEG-Neufassung zu berücksichtigen. Er erinnerte an die Forderung, güllebasierte Biogasanlagen bis zu einer Leistung von 150 kW zuzulassen. Dagegen stimmte der Bundestag lediglich für eine Grenze von 75 kW. Gleichzeitig bekannte sich Kupfer zur Energieerzeugung aus Agrarrohstoffen. Die Zeiten, in denen die landwirtschaftlichen Erzeugnisse ausschließlich als Nahrungs- oder Futtermittel dienten, seien lange vorbei, hob der CDU-Politiker hervor.
 
Niedersachsens Ministerpräsident David Mc Allister begrüßte die Vorschläge des Bundes zur Neufassung des Vergütungssystems bei der Biomasse. "Allerdings haben wir auch gegenüber der Bundesregierung konsequent darauf hingewiesen, dass es noch Verbesserungsbedarf gibt", betonte der CDU-Politiker am vergangenen Mittwoch in einer Regierungserklärung. So sollten größere Biogasanlagen nicht unverhältnismäßig bessergestellt werden als kleinere. Unterstützung findet bei McAllister die Pflicht zu einer sinnvollen Wärmenutzung bei neuen Biogasanlagen. Die Vergütungen sollten aber besser so festgelegt werden, dass die Biogasnutzung ohne marktfähige Wärmenutzung im Regelfall wirtschaftlich uninteressant werde. Damit könnte auf administrative Vorgaben verzichtet werden. Bedenken machte Niedersachsens Regierungschef auch zum vorgesehenen Maisdeckel geltend. Ob dieser die Probleme in den maisreichen Regionen Deutschlands lösen könne, bleibe fraglich. "Deshalb sollte aus unserer Sicht die Lösung nicht im EEG, sondern im entsprechenden Fachrecht gefunden werden", forderte McAllister.
 
Baden-Württembergs Umweltminister Franz Untersteller verlangte Nachbesserungen an der EEG-Novelle. Ihm gehen die Pläne der Bundesregierung für die erneuerbaren Energien nicht weit genug. In einzelnen Bereichen wie der Windenergieförderung an Land, der Photovoltaik und der Modernisierung von Wasserkraftanlagen seien im Gegenteil sogar Verschlechterungen zu befürchten. Davon besonders betroffen seien die Südländer, die in den kommenden Jahren massiv den Ausbau von Windrädern und Photovoltaikanlagen vorantreiben wollten, betonte der Minister.
 
Ähnlich äußerte sich die saarländische Umweltministerin Simone Peter, die ebenso wie Untersteller den Grünen angehört. Besonders die Förderung von Windkraftanlagen an Land, aber auch die von Photovoltaikanlagen dürfe nicht zugunsten der lokalen Wertschöpfung beschnitten werden. "Hier wollen wir noch gegenüber den anderen Bundesländern aufholen und können Einschnitte bei der Förderung, die den Ökostromausbau verschleppen, nicht akzeptieren", erklärte Peter.
 
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AgE/pd
Fachbeitrag zum Thema:
Redaktion Joule Güllefeststoff statt Mais
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Keywords Biogas | Biogasanlagen | EEG | EEG-Novelle | Gülle | Güllebonus | KWK | Maisanbau | Maisquote | Substrat | Wärmenutzung
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