Berlin - Der Bundestag hat am Donnerstag die EEG-Novelle verabschiedet - mit vielen Änderungen im Vergleich zum Kabinettsbeschluss von Anfang Juni.
Beim Mais wurde die Höchstgrenze gegenüber dem Kabinettsbeschluss um zehn Prozentpunkte auf 60 Masseprozent heraufgesetzt.
© Mühlhausen/landpixel
Die EEG-Novelle tritt voraussichtlich ab 1. Januar nächsten Jahres in Kraft. Weiter aufgesplittet werden die Leistungsklassen, so in der Substratvergütungsklasse 1, in der energiereiche Einsatzstoffe wie Mais und Getreide untergebracht sind. Eine zusätzliche Grenze wird dort für Anlagen bis 750 kW eingezogen, für die es 5 Cent/kWh geben soll, während oberhalb dieser Schwelle für Anlagen bis 5 MW für energiereiche Substrate nur 4 Cent/kWh fällig werden. Wie geplant soll für Biogasanlagen mit einer Leistung bis 500 kW eine Vergütung von 6 Cent/kWh für den Einsatz solcher Stoffe gezahlt werden.
Grundvergütung bleibt
Übernommen hat der Bundestag hingegen die Vorstellungen der Regierung zur Grundvergütung von Biogasanlagen. Gegenüber der Regierungsvorlage heraufgesetzt wird laut den jüngsten Verhandlungen der Bundestagspolitiker die Grenze für die Marktprämie. Diese soll ab 2014 für Anlagen verpflichtend werden, die größer sind als 750 kW, und nicht schon bei mehr als 500 kW.
Änderungen gibt es laut dem Koalitionskompromiss auch bei der Abrechnung
von Gülle, deren Verstromung im Rahmen der Substratvergütungsklasse 2
eigentlich pauschal mit 8 Cent/kWh vergütet werden sollte. Für Anlagen
oberhalb einer Leistungsschwelle von 500 kW fließen laut der Abstimmung
im Bundestag aber nur 6 Cent/kWh. Begründet wird dies mit der Vermeidung
von möglichem Gülletourismus.
Für kleine Gülleanlagen mit einer
Leistung bis 75 kW wird es, wie schon vom Kabinett beschlossen, pauschal
25 Cent/kWh geben, wenn mindestens 80 Prozent an tierischen Exkrementen im
Vergärer sind. Damit wird eine Forderung des
Bundeslandwirtschaftsministeriums und des agrarischen Berufsstandes
aufgegriffen.
Geblieben ist es hingegen bei der Möglichkeit,
nachwachsende Rohstoffe und Bioabfälle in denselben Anlagen zu vergären,
wogegen man sich seitens der Landwirtschaft vergeblich wehrte.
Allerdings sind dafür mindestens 90 Prozent (%) an Bioabfällen in den Anlagen
notwendig.
Eine wichtige Detailänderung verabschiedeten die Abgeordneten für die
Maisnutzung. Hier wurde die Höchstgrenze gegenüber dem
Kabinettsbeschluss um 10 Prozentpunkte auf 60 Masseprozent heraufgesetzt
werden.
Für die verpflichtende Wärmeverwendung der Biogasanlagen bleibt
es bei einer Quote von 60 %, wobei Gärresttrocknung und Hygienisierung
als Wärmenutzungen anerkennt werden, ebenso wie die
Organic-Rankine-Cycle-Technik (ORC). Wegen der Wärmenutzungspflicht ist
der Bonus für die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) hinfällig geworden.
Von der
60-Prozent-Wärmenutzungsquote ausgenommen sollen Anlagen sein, die die
Marktprämie beanspruchen oder Biomethan ins Erdgasnetz einspeisen. Auch
für diese Einspeisung wurde am Kabinettsentwurf noch einmal
herumgedoktert: Bis zu einer Leistungsgrenze von 700 cbm pro Stunde
sollen 3 Cent/kWh gezahlt werden und bis 1.000 cbm dann 2 Cent/kWh
fällig werden, während bei Einspeisung von mehr als 1.400 cbm/h
aufbereitetem Biogas ins Erdgasnetz nur 1 Cent/kWh an
Extra-Einspeisevergütung gezahlt wird.
Dies kann als Entgegenkommen
gegenüber den Großanlagen gewertet werden, denn solche kommen in der
Regel für die Einspeisung in Frage. Bisher waren bis zu einer
Anlagenleistung von 700 cbm/h lediglich 2 Cent/kWh eingeplant. Darüber
sollte pauschal 1 Cent/kWh fällig werden.
Aus verschiedenen Bundesländern wurden Rufe nach Nachbesserungen an der
EEG-Novelle laut, nachdem der Bundesrat sich Mitte Juni bereits in
seiner Stellungnahme gegen zentrale Punkte des Kabinettsbeschlusses bei
der Bioenergieförderung gestellt hatte. Allerdings ist das Gesetz in der
Länderkammer nicht zustimmungspflichtig. Der Bundesrat könnte die
Verabschiedung durch die Anrufung des Vermittlungsausschusses am Freitag
dieser Woche allenfalls verzögern.
Sachsens Landwirtschaftsminister
Frank Kupfer mahnte, die Interessen der Landwirte auch bei der
EEG-Neufassung zu berücksichtigen. Er erinnerte an die Forderung,
güllebasierte Biogasanlagen bis zu einer Leistung von 150 kW zuzulassen.
Dagegen stimmte der Bundestag lediglich für eine Grenze von 75 kW.
Gleichzeitig bekannte sich Kupfer zur Energieerzeugung aus
Agrarrohstoffen. Die Zeiten, in denen die landwirtschaftlichen
Erzeugnisse ausschließlich als Nahrungs- oder Futtermittel dienten,
seien lange vorbei, hob der CDU-Politiker hervor.
Niedersachsens Ministerpräsident David Mc Allister begrüßte
die Vorschläge des Bundes zur Neufassung des Vergütungssystems bei der
Biomasse. "Allerdings haben wir auch gegenüber der Bundesregierung
konsequent darauf hingewiesen, dass es noch Verbesserungsbedarf gibt",
betonte der CDU-Politiker am vergangenen Mittwoch in einer
Regierungserklärung. So sollten größere Biogasanlagen nicht
unverhältnismäßig bessergestellt werden als kleinere. Unterstützung
findet bei McAllister die Pflicht zu einer sinnvollen Wärmenutzung bei
neuen Biogasanlagen. Die Vergütungen sollten aber besser so festgelegt
werden, dass die Biogasnutzung ohne marktfähige Wärmenutzung im
Regelfall wirtschaftlich uninteressant werde. Damit könnte auf
administrative Vorgaben verzichtet werden. Bedenken machte
Niedersachsens Regierungschef auch zum vorgesehenen Maisdeckel geltend.
Ob dieser die Probleme in den maisreichen Regionen Deutschlands lösen
könne, bleibe fraglich. "Deshalb sollte aus unserer Sicht die Lösung
nicht im EEG, sondern im entsprechenden Fachrecht gefunden werden",
forderte McAllister.
Baden-Württembergs Umweltminister Franz Untersteller
verlangte Nachbesserungen an der EEG-Novelle. Ihm gehen die Pläne der
Bundesregierung für die erneuerbaren Energien nicht weit genug. In
einzelnen Bereichen wie der Windenergieförderung an Land, der
Photovoltaik und der Modernisierung von Wasserkraftanlagen seien im
Gegenteil sogar Verschlechterungen zu befürchten. Davon besonders
betroffen seien die Südländer, die in den kommenden Jahren massiv den
Ausbau von Windrädern und Photovoltaikanlagen vorantreiben wollten,
betonte der Minister.
Ähnlich äußerte sich die saarländische
Umweltministerin Simone Peter, die ebenso wie Untersteller den
Grünen angehört. Besonders die Förderung von Windkraftanlagen an Land,
aber auch die von Photovoltaikanlagen dürfe nicht zugunsten der lokalen
Wertschöpfung beschnitten werden. "Hier wollen wir noch gegenüber den
anderen Bundesländern aufholen und können Einschnitte bei der Förderung,
die den Ökostromausbau verschleppen, nicht akzeptieren", erklärte
Peter.
Am Donnerstag hat der Bundestag die EEG-Novelle verabschiedet. Der
Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft spricht von einem
"historischen Umbau der Energieversorgung". weiterlesen ...
Die am Donnerstag verabschiedete EEG-Novelle war Thema auf dem Deutschen
Bauerntag. Kanzlerin Angela
Merkel forderte eine nachhaltige
Bioenergieerzeugung ohne Monokulturen.
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