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Die vorgesehenen Änderungen würden die wirtschaftlichen Funktionen des Waldes gleichermaßen betonen wie seine Schutz- und Erholungsfunktionen. Die Neuregelung der Haftungsfrage für Waldbesitzer gehe in die richtige Richtung. Außerdem komme dem Wald durch seine CO2-Speicherleistung eine außerordentlich große Bedeutung bei der Bewältigung des Klimawandels zu.
Nicht jede Baumgruppe ist ein Wald
Der DBV hält es für richtig, dass die Kurzumtriebsplantagen, soweit sie auf landwirtschaftlichen Flächen angelegt sind, nicht zum Wald zählen sollen. Sofern Kurzumtriebsplantagen auf Forstflächen angelegt würden, dürfe dies nicht zu einer Umwandlung von Forst- in Landwirtschaftsflächen führen. Der DBV begrüßt es, dass in der Flur gelegene kleinere Flächen, die mit einzelnen Baumgruppen oder mit Hecken bestockt sind oder als Baumschulen Verwendung finden, nicht zum Wald im Sinne des Bundeswaldgesetzes gehören sollen. Diese Regelung trage dazu bei, dass die genannten Flächen wirklich geschützt würden und erhalten blieben. Würden diese Flächen zum Wald gerechnet werden, hätte dies für die Landwirte negative Konsequenzen in der landwirtschaftlichen Förderung und bei existenzsichernden Erweiterungsinvestitionen infolge baurechtlicher Abstandsauflagen.
Sicherheit für Bergbauern
Flächen mit Baumbestand, die gleichzeitig der landwirtschaftlichen Nutzung dienen wie Almen und Alpen, gehören schon seit Jahrhunderten zur Landwirtschaft. Nachdrücklich begrüßt der DBV daher die vom Bundestag beschlossene Gesetzesnovellierung, die zu einer einvernehmlichen Regelung zwischen Landwirtschaft und Forstwirtschaft führt und besonders den Bergbauern die Teilhabe an landwirtschaftlichen Förderprogrammen sicherstellt. Nach Zustimmung durch den Bundesrat, die abschließend für den 9. Juli 2010 zu erwarten ist, wird die jetzt vom Bundestag beschlossene Novellierung des Bundeswaldgesetzes in Kraft treten. (pd)

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| Weizen | 212,75 Euro/t | zur dlz-Prognose |
| Mais | 211,00 Euro/t | zur dlz-Prognose |
| Kartoffeln | 5,10 Euro/dt | zur dlz-Prognose |
| Braugerste | 228,00 Euro/t | zur dlz-Prognose |
| Jungbullen U3 | 3,79 €/kg | zur dlz-Prognose |
| Kühe R3 | 3,37 €/kg | zur dlz-Prognose |
| Milch | 32,00 Cent/kg | zur dlz-Prognose |
| Ferkel NS | 56,50 €/St. | zur dlz-Prognose |
| Schweine 56% | 1,68 €/kg | zur dlz-Prognose |
| Sojaschrot | 387,00 €/t | zur dlz-Prognose |
| Rapsschrot | 256,00 €/t | zur dlz-Prognose |
