Dienstag, 22.05.2012
BVVG: Verkaufspraxis auf dem Prüfstand
Berlin/Brüssel - Die EU soll Verkaufspraxis und Preisfindung der BVVG bei Direktverkäufen überprüfen. Die Bundesregierung will damit Rechtssicherheit in lange strittigen Fragen erreichen.
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© Mühlhausen/landpixel
Wie kann der Kaufpreis für landwirtschaftliche Flächen der BVVG im Direkterwerbsverfahren ermittelt werden wenn sich potentieller Käufer und BVVG nicht einigen? Zur bisher üblichen Praxis nach den von Bund und neuen Ländern im Frühjahr 2010 unterzeichneten Privatisierungsgrundsätzen (PG 2010) herrschen seit längerem ernste Meinungsverschiedenheiten vor.
Nach Auffassung des Bundes wenden einige Sachverständige die
Grundstücksmitteilung der EU-Kommission bei der Marktwertbestimmung nicht korrekt an, so dass die
BVVG ihrer Verpflichtung, Grundstücke nur zu beihilfefreien Preisen zu verkaufen, nicht nachkommen
kann.
Regierung will Rechtssicherheit
Um die Frage der Wertermittlung zu klären, soll jetzt die EU-Kommission ein so genanntes Pränotifizierungsverfahren durchführen. Der Kommission liegt die entsprechende Mitteilung der Bundesregierung bereits vor. Durch das Verfahren soll Rechtssicherheit für alle Beteiligten geschaffen werden. Außerdem will die Regierung die seit geraumer Zeit streitigen Fragen in diesem Zusammenhang einer möglichst abschließenden
Lösung zuführen und damit das Risiko einer wettbewerbsrechtlichen Überprüfung
der BVVG-Verkaufspraxis durch die EU-Kommission vermindern.
Übergangsregeln für potenzielle Käufer
Bis dahin werden Direktverkäufe nach den Privatisierungsgrundsätzen von
2010 fortgeführt. Allerdings gibt es zunächst keine Gutachtenaufträge
mehr. Sie können die ihnen zugedachte "friedenstiftende" Wirkung vorerst nicht mehr entfalten, heißt es in einer Mitteilung der BVVG.
Kommt es auf der Grundlage eines Angebotes der BVVG
nicht zu einer Verständigung
über den zu vereinbarenden Kaufpreis mit dem direkterwerbsberechtigten
Pächter, setzt die BVVG vorerst auf eine Übergangslösung: Der potentielle Käufer erhält
zunächst einen vierjährigen Pachtvertrag. Dadurch wird
sichergestellt, dass er die von der Direkterwerbsmöglichkeit betroffenen Flächen im Anschluss an die Entscheidung der EU-Kommission
ohne eine öffentliche Ausschreibung direkt erwerben kann.
Bis zu einer abschließenden Klärung durch die Kommission wird die BVVG
keine Kaufverträge zu
einem "vorläufigen Kaufpreis" abschließen. Auch Anpassungsklauseln werden vorerst nicht vereinbart.
Werden nach Klärung der Rechtslage in Zukunft auch wieder Gutachten der
Kaufpreisbestimmung
zugrunde gelegt, so werden die zu diesem Zeitpunkt aktuellen
Wertverhältnisse berücksichtigt.
Hintergrund: Die BVVG
Die BVVG ist eine bundeseigene Gesellschaft und für die Privatisierung ehemals volkseigener
land- und forstwirtschaftlicher Flächen zuständig. Sie hat in den neuen Bundesländern derzeit
noch rund 347.000 Hektar landwirtschaftliche sowie etwa 69.000 Hektar forstwirtschaftliche Flächen
in ihrem Bestand.
Video: Viel investiert - doch sind jetzt bald die Flächen weg?
pd
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