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[ » ah nachrichten für die Landwirschaft » Politik » Politik national » Byerisches Wassergesetz ]
Dienstag, 22.05.2012
Politik national | 25.02.2010

Kein verpflichtender Gewässerschutz für Bayerns Bauern

München - Zum 1. März tritt das neue bayerische Wassergesetz in Kraft. Damit können die Bauern im Freistaat selbst über die Nutzung von Gewässerrandstreifen entscheiden. Opposition und Kommunen leisteten Widerstand.

© Rainer Tagwercher/fotolia
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© Rainer Tagwercher/fotolia

Am gestrigen Mittwoch wurde in einer sechsstündigen Planarsitzung im Bayerischen Landtag das neue bayerische Wassergesetz verabschiedet. Der Landtag beschloss das umstrittene Vorhaben trotz Widerstand von SPD und Grünen.

Anders als in den meisten Bundesländern existiert damit in Bayern weiterhin keine Verordnung, die einen Mindestabstand zwischen Gewüssern und Feldern vorschreibt. Das neue Gesetz setzt auf die Freiwilligkeit der Bauern. Die bayerische Regierung will die Breite der Gewässerrandstreifen vorrangig durch Verträge regeln und finanzielle Anreize geben. Landwirte, die Gewässerrandstreifen nicht nutzen, erhalten dafür Ausgleichszahlungen. Bisher betrug die Höhe der Zahlungen knapp acht Millionen Euro im Jahr. Bei einer gesetzlichen Vorschrift, die Streifen nicht zu nutzen, fielen diese Zahlungen weg. Bayerns Umweltminister Markus Söder erklärte dazu: "Bußgeld ist der falsche Weg, Anreiz der richtige."

Heftiger Widerstand von Seiten der Opposition

Die Opposition reichte im Vorfeld der Plenarsitzung mehr als 60 Änderungsanträge mit einer Redezeit von je fünf Minuten ein. Heftige Kritik zum verabschiedeten Gesetz kommt sowohl von Seiten der Opposition als auch von Umweltverbänden. Der Grünen-Politiker und Vorsitzende des Umweltausschusses des Bayerischen Landtags, Christian Magerl, beklagte, dass der Gesetzentwurf in bisher nicht gekannter Eile und ohne gründliche Beratung durch Ausschüsse gepeitscht wurde.

Bundeswassergesetz schreibt Mindestabstand von fünf Metern vor

Ohne ein eigenes Wassergesetz, würde am 1. März 2010 das Bundeswassergesetz in Kraft treten, welches zum Schutz und Sauberhalten von Gewässern einen Abstand von mindestens fünf Metern zu Bächen und Seen vorschreibt. Dadurch würden etwa 40.000 Hektar unbewirtschaftet bleiben. Kommunale Wasserunternehmen haben aus Sorge ums Trinkwassser sogar einen Abstand von zehn Metern gefordert. (bem)

Lesen Sie hierzu auch
  • Steuer und Finanzen Bayern: Neues Wassergesetz in Kraft getreten
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Keywords Bayerischer Landtag | Gewässerrandstreifen | Gewässerschutz | Randstreifen | Wassergesetz
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