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"Der am gestrigen Abend zwischen Vertretern der Unionsfraktion und der SPD nach langen Verhandlungen gefundene Kompromiss zum Gentechnikgesetz ist zufrieden stellend. Erfreulich ist, dass die Landwirte in Deutschland nach Abschluss der parlamentarischen Beratungen der nächsten Wochen zur neuen Aussaat endlich auf klare Regeln zum Umgang mit gentechnisch veränderten Pflanzen zurückgreifen können", so Peter Bleser, Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, in einer Pressemeldung.
Für genehmigte Forschungsanlagen sehe das Gesetz Erleichterungen vor, die vor allem unnötige Bürokratie vermeide, die aber keine Auswirkungen auf die Sicherheit solcher Anlagen habe. Das Gesetz sehe für den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen ausdrücklich vor, dass sich Landwirte im Rahmen einer nachbarschaftlichen Vereinbarung darauf verständigen können, auch einen geringeren Abstand als die vorgesehenen 150 bzw. 300 Meter bei Mais einzuhalten. Für den Fall dieser zulässigen Abweichung von den Vorgaben der guten fachlichen Praxis (GFP) wurde vereinbart, dass diese Absprache auch im Standortregister einzutragen ist.
Bei den Vorschriften zur Kennzeichnung "ohne Gentechnik" habe sich die Unionsfraktion in weiten Teilen durchgesetzt. Zwar komme es im Bereich der Futtermittelzusatzstoffe zu einer Anlehnung an die Praxis bei der Kennzeichnung von Öko-Lebensmitteln. Dadurch könnten Lebensmittel mit "ohne Gentechnik" gekennzeichnet werden, auch wenn bei der Herstellung bestimmte gentechnisch hergestellte Zusatzstoffe verwendet wurden, die durch ein GVO-freies Produkt nicht ersetzt werden können und die nach der EU-Öko-Verordnung zugelassen sind. Diese Regelung gehe aber nicht so weit, wie es ursprünglich vom Koalitionspartner gefordert worden sei.
Kritisch beurteilt, aber letztlich im Sinne des Gesamtkompromisses mitgetragen worden sei von der Union auch die Festlegung eines Zeitraums vor Herstellung eines mit "ohne Gentechnik" gekennzeichneten Lebensmittels, in dem kein gentechnisch verändertes Futter verabreicht werden dürfe. Vor diesem Zeitraum dürften auch gentechnisch veränderte Futtermittel zum Einsatz kommen. Die Unionsfraktion stehe zu diesem Kompromiss, denn er führe im Ergebnis zu klaren Regeln für den Anbau von Gentechnik in Deutschland, ohne die Koexistenz zwischen Landwirten mit oder ohne Gentechnik zu gefährden. (pd)

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