Brüssel - Warum sollen sieben Prozent Ackerfläche stillgelegt werden, obwohl immer mehr Menschen zu ernähren sind? Das fragen sich viele Landwirte. Agrarkommissar Ciolos hat sich jetzt dazu geäußert.
EU-Agrarkommissar Dacian Ciolos will die Mindestpreise für eingeführtes Obst und Gemüse aktualisieren.
© EC
Eine der weltweit großen Zukunfts-Herausforderungen ist, die stetig wachsende Weltbevölkerung zu ernähren. Hier sind auch die EU-Landwirte gefordert und dennoch sollen laut den Vorschlägen zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) 2014 bis 2020 sieben Prozent der förderungswürdigen Ackerfläche (ausgenommen Dauergründland) EU-weit stillgelegt werden. EU-Agrarkommissar Dacian Ciolos hat die Beweggründe hin zu mehr Ökologisierung während einer Pressekonferenz in Brüssel näher erläutert.
"Langfristig gesehen kann die EU-Landwirtschaft am Weltmarkt nur dann wettbewerbsfähig bleiben, wenn Natur- und Umweltschutz in der Produktion berücksichtigt werden", ist Ciolos überzeugt, ansonsten verkomme der EU-Agrarsektor zu einer Randfigur. Damit dies nicht der Fall sei, müsse die Branche zunehmend mit seinen hochqualitativen und nachhaltigen Produkten punkten.
Ab 2014 sollen Direktzahlungen (1. Säule) an drei Umweltmaßnahmen
geknüpft werden:
- Dauergrünland-Erhaltung,
- Fruchtfolge
mit mindestens drei Kulturen, deren jeweiliger Anteil mindestens fünf bis
maximal 70 Prozent der geförderten Ackerfläche beträgt, und davon wiederum, wie
bereits angesprochen,
- sieben Prozent aus der Produktion zu nehmen.
Entscheidet sich
der
Landwirt gegen diese Bestimmungen, sollen seine Direktzahlungen um
30 Prozent gekürzt werden.
Ciolos: Weniger bringt mehr
Warum es gerade drei Maßnahmen sind und nicht mehr
begründet Ciolos damit, dass durch weniger Bestimmungen mehr Landwirte
dazu bewegt werden können, wodurch sich insgesamt ein größerer positiver
Umwelteffekt ergibt. "Wettbewerbsfähigkeit fußt auf einer nachhaltigen
Substanz, weshalb EU-Landwirte nicht auf Kosten nächster Generationen
wirtschaften dürfen", betonte der Kommissar. Finanziell hätten die
Landwirte keinen Schaden, da diese weiterhin die Ausgleichszahlungen
lukrieren und nicht die Umweltschützer.
Ein weiterer Effekt der
Förderungen sei auch, dass die Bauern insgesamt nicht aufhören zu
produzieren.
Das sollen die drei Maßnahmen bringen
Da bereits in vielen europäischen Regionen die
Erhaltung von
Dauergrünland praktiziert werde, sei diese Maßnahme kein absolutes
Novum. Zudem entstünden dem
Landwirt keine zusätzlichen Kosten und jeder
Schnitt liefere eine wertvolle Futterkomponente für die Tierproduktion.
Außerdem soll eine Reduktion des Dauergrünlandes um bis zu fünf Prozent der
Referenzfläche zulässig sein, wodurch den Bauern ein gewisses Maß an
Flexibilität eingeräumt werde.
Bei der geplanten Fruchtfolgeregelung handle es sich um eine
Diversifikation der Kulturen und nicht um eine Rotation. Eine solche
wäre für die Praxis viel zu komplex. Mit der Fruchtfolge-Maßnahme werde
ein wichtiger Schritt hin zu mehr Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft
gesetzt, unterstrich Ciolos. Außerdem würde durch diese Bestimmung -
weil in der Praxis bereits häufig angewendet - die Produktionskapazität
nicht eingeschränkt.
Ebenso keine gravierenden negativen Produktionseinflüsse erwartet der
Kommissar durch die geplante Stilllegung im Ausmaß von sieben Prozent. Mit der
Maßnahme sollen Rodungen von wenig fruchtbarem Land verringert werden,
wodurch Elemente - mit wenig Produktions-Mehrwert - wie
Windschutzgürtel, Feld- und Wiesenraine, Biotope, Hecken und sonstige
"Ökoflächen" erhalten bleiben. Für eine intelligente Umsetzung müssten
die Landwirte die Flächen sorgfältig auswählen, wenn diese nicht sowieso
schon Brachflächen hätten, wie es auch hier in vielen Betrieben bereits
der Fall sei.
Anreize statt Strafen
Die Frage, ob das Greening nicht verfrüht sei, verneint Ciolos. "Wenn
die EU-Landwirtschaft sich den Herausforderungen nicht stellt, wird es
auch keine Lösungen geben." Zudem sei der Anteil von 30 Prozent für die
Ökologisierung absolut angemessen. Die europäische Landwirtschaft müsse
die Chance ergreifen, mehr für die Umwelt zu leisten, um ein adäquates
"Greening-Niveau" bis 2020 zu erreichen.
Denn in der aktuellen GAP erhielten die Landwirte Direktzahlungen nicht dafür, dass sie für die
Umwelt etwas Gutes tun, sondern sie werden bestraft, wenn sie bestimmte
Cross-Compliance Bestimmungen verletzen. Obwohl es in der 2. Säule
(Ländliche Entwicklung) eine Reihe von Anreizen für Agrarumweltmaßnahmen
gäbe, könnten diese nicht von allen Landwirten und nur in bestimmten
Regionen in Anspruch genommen werden (Beispiel: Ausgleichszulage für
Benachteiligte Gebiete).
Die drei Umwelt-Maßnahmen seien wenige und damit auch faire Bestimmungen
für alle EU-Landwirte.
Das Fördersystem werde dadurch nicht zu komplex
und erlaube eine effektive Anwendung und Kontrolle. "Es ist nicht der
Markt, der bereit ist für das öffentliche Gut, die Umwelt, zu bezahlen.
Es ist das Interesse der Konsumenten und genau dies entspricht den
Forderungen der Kommission, die GAP grüner zu gestalten. Sowohl
wirtschaftliche als auch ökologische Vorteile müssen zusammen eine
Chance für die Landwirte schaffen. Im Hinblick auf die langfristigen
Investitionen im Agrar-Bereich kann der
Landwirt von rechtzeitig
gesetzten Umweltmaßnahmen nur profitieren und seinen Weg für eine
wettbewerbsfähige Zukunft fortsetzen", betonte Ciolos abschließend.
BBV: Greening mit Vorsicht zu genießen (30. November 2011)