Mittwoch, 23.05.2012
Bio
| 10.02.2012
Biowein: EU-weite Regelung von entscheidender Bedeutung
Brüssel - Copa und Cogeca begrüßen die neue Gesetzesregelung für Biowein in der Europäischen Union. Sie sei wichtig, um den Bioweinmarkt weiter ausbauen zu können.
Da es eine Vielzahl verschiedener privater Standards gibt, wird die EU-weite Regelung für Biowein von Copa und Cogeca begrüßt.
© Joujou/pixelio
Die Herstellung von Wein aus biologischem Anbau wird jetzt erstmals in der gesamten Europäischen Union (EU) geregelt. Darauf verständigten sich die EU-Mitgliedstaaten am Mittwoch im Ständigen Ausschuss für den Biolandbau. Copa und Cogeca, die Dachorganisationen der europäischen Bauern- und Genossenschaftsverbände, begrüßten das Votum des Ausschusses mit dem Hinweis, dass diese Bestimmungen dringend geboten waren, um die Regeln EU-weit zu harmonisieren. "Diese Gesetzesregelung ist angesichts des Bestehens einer Vielzahl verschiedener privater Standards von ganz entscheidender Bedeutung. Wichtig ist sie auch als ein Weg, den Markt für dieses Produkt weiter auszubauen - insbesondere im Lichte der wachsenden Nachfrage und der Importe aus Nicht-EU-Ländern ", erklärte Copa-Cogeca-Generalsekretär Pekka Pesonen nach der Abstimmung in Brüssel.
Ausnahmeregelungen für Überganszeit
"In der Regel müssen für die Bioweinbereitung ökologisch erzeugte Produkte eingesetzt werden. In Einzelfällen ist der Biomarkt aber nicht hinlänglich entwickelt, und es bestehen keine biologischen Alternativen zu konventionell erzeugten Produkten oder die Mengen reichen nicht aus. Unter diesen Umständen sollten Ausnahmeregelungen für eine Übergangszeit zugestanden werden, zum Beispiel im Fall der Hefe. Es muss auch die Forschungsarbeit zur Entwicklung alternativer biologischer Materialien weiterlaufen ", ergänzte Thierry Coste, Vorsitzender der Arbeitsgruppe "Wein" von Copa-Cogeca.
Senkung des Sulfitgahalts als mittelfristiges Ziel
Zu den erlaubten önologischen Verfahren bei Biowein vertritt Copa-Cogeca
den Standpunkt, "dass die Senkung des Sulfitgehalts ein mittelfristiges
Ziel für alle Bioweinproduzenten darstellt, und es ist daher
anzuerkennen, dass dies im Verordnungsentwurf Berücksichtigung findet ".
Copa-Cogeca ermutigt die EU-Kommission zur weiteren Evaluierung von
Produkten, Substanzen oder Techniken, die bei der Bioweinbereitung
verwendet werden können, um die bestehenden Regeln zu verbessern und
neue Produktionsvorschriften zu entwickeln.
pd
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