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Die aktualisierte Broschüre mit detaillierten Informationen rund um das Thema Cross Compliance (CC) kann ab sofort im Internet unter www.landwirtschaft.bayern.de/agrarpolitik/11030/ heruntergeladen werden. Das hat das bayerische Landwirtschaftsministerium mitgeteilt.
In gedruckter Form werde die Informationsbroschüre rechtzeitig zum Beginn der Mehrfachantragstellung Anfang März bei den Ämtern für Landwirtschaft und Forsten ausliegen. Mit dieser Broschüre informiere das Ministerium über die umfangreichen Bestimmungen und Vorschriften der Europäischen Union, die von den Landwirten einzuhalten sind. Seit Einführung Systems durch die EU im Jahr 2005 lege das Ministerium damit die vierte aktualisierte Auflage vor, die nun auch die Neuerungen für 2008 umfasst.
In diesem Zusammenhang weist das Ministerium auf eine wichtige Veränderung für die Rinderhalter hin: Sie können sich nun von der Vorlage des betrieblichen Bestandsregisters bei CC-Kontrollen befreien lassen. Allerdings müsse der Landwirt sich vorab bereit erklären, den Ausdruck aus der sogenannten HI-Tierdatenbank, die der Prüfer zur Kontrolle mitbringt, anzuerkennen. Diese Erklärung könne entweder online über die HITierdatenbank, oder schriftlich beim Landeskuratorium der Erzeugerringe für tierische Veredelung (LKV) abgegeben werden. Neben der Abschaffung des Rinderpasses im innerdeutschen Viehverkehr sei dies eine weitere Möglichkeit, Beanstandungen im Bereich der Rinderkennzeichnung und Registrierung zu minimieren. Um Kontrollen in den arbeitsreichen Sommermonaten zu vermeiden, werden nach Aussage des Ministeriums die nach EU-Vorgaben vorgeschriebenen CC-Betriebskontrollen bereits im Februar beginnen. (pd)

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| Rapsschrot | 256,00 €/t | zur dlz-Prognose |
