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Die Regelung zum Erosionsschutz im Rahmen von Cross Compliance sollte vom Grundsatz her anders gestaltet werden, appellierte der Stellvertretende DBV-Generalsekretär Adalbert Kienle kürzlich an die Agrar- und Umweltminister der Bundesländer mit Blick auf die bevorstehende Verabschiedung der betreffenden Änderung der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung im Bundesrat und der Änderung des gleichnamigen Gesetzes. Im Sinne des Abbaus von Wettbewerbsverzerrungen innerhalb Europas sollte auf die Verpflichtung für spezifische Maßnahmen zur Vermeidung von Erosion im Rahmen von Cross Compliance und das zur Umsetzung erarbeitete "flächenscharfe" Kataster verzichtet werden, forderte Kienle. Ein solcher Verzicht würde auch bedeuten, dass mit dem Ziel der Entbürokratisierung ernst gemacht werde. Nur hierdurch würden freiwillige Leistungen der Landwirte zur Vermeidung von Erosion weiterhin über Agrarumweltprogramme förderfähig bleiben, gab der Stellvertretende DBV-Generalsekretär zu bedenken.
Es reiche nicht, bei der Überarbeitung des Direktzahlungen-Verpflichtungengesetzes nur die Frist für die Umsetzung des Erosionsschutzkatasters auf den 30. Juni 2010 zu verschieben, betonte Kienle. Er wies darauf hin, dass der landwirtschaftliche Berufsstand das Erosionsgefährdungskataster von Beginn an abgelehnt habe, da hiermit ohne Not über die europäischen Vorgaben hinausgegangen werde. Deutschland dürfe keine einseitig strengeren Regelungen zu Lasten der heimischen Landwirte durch sehr spezifische Erosionsschutzmaßnahmen festschreiben. "Für die Bauern ist es nicht akzeptabel, dass die Kommission einmal mehr auf Zuruf spezifischere Maßnahmen fordert, die von anderen Mitgliedstaaten nicht verlangt werden und die sich auch aus den europäischen Vorgaben nicht zwangsläufig ergeben", kritisierte Kienle. (AgE)

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