Mittwoch, 23.05.2012
Decker kritisiert 'überzogene Rechte für Tierschutzvereine'
Bonn - Friedhelm Decker, Präsident des Rheinischen Landwirtschafts-Verbandes, will "überzogene Mitwirkungsrechte" von Tierschutzvereinen nicht aktzeptieren und wendet sich deshalb an die SPD.
Friedhelm Decker, RLV-Präsident, fürchtet, dass das Gesetz zum Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände zu Lasten der Nutztierhalter geht.
© RLV
RLV-Präsident Friedhelm Decker bezieht sich auf den vom nordrhein-westfälischen Landeskabinett verabschiedeten und inzwischen in den Düsseldorfer Landtag eingebrachten Entwurf eines "Gesetzes über das Verbandsklagerecht und Mitwirkungsrechte für Tierschutzvereine". Derart überzogene Mitwirkungs- und Informationsrechte sowie Verbandsklagemöglichkeiten für anerkannte Tierschutzvereine könnten von der Landwirtschaft nicht akzeptiert werden, so Decker.
Tierschutzvereine - kenntnisreicher als Veterinärämter?
Wenn sich die Landesregierung die politische Zielsetzung der Grünen zu
Eigen mache, lasse das nur den Rückschluss zu, dass sie eine
ausreichende Überwachung des Tierschutzes in der Nutztierhaltung
offensichtlich den Fachbehörden nicht zutraue, unterstrich Decker mit einem Schreiben an den Vorsitzenden der
SPD-Landtagsfraktion, Norbert Römer, und deren Agrarpolitischen
Sprecher, André Stinker.
Es sei sicherlich aber zu bezweifeln, dass
Tierschutzvereine über eine sachkundigere Kenntnis als etwa vor allem
die Veterinärämter verfügten. Im Übrigen gelte gerade in der
Nutztierhaltung, dass diese nur dann erfolgreich praktiziert werden
könne, wenn die Tiere gesund sind, sich wohl fühlen sowie artgerecht
gehalten und gefüttert werden.
Gesetzentwurf geht zu Lasten der Nutztierhalter
Der nordrhein-westfälische Gesetzentwurf gehe mit seinen Mitwirkungs-
und Informationsrechten noch weit über die Regelungen eines
entsprechenden Landesgesetzes in Bremen hinaus, dass von Rechtsexperten
schon für verfassungsrechtlich bedenklich gehalten werde.
Angesichts der Gesetzgebungskompetenz des Bundes, von der dieser mit dem
Bundes-Tierschutzgesetz Gebrauch gemacht habe, sei die
NRW-Gesetzesinitiative mit der Einräumung noch weitaus stärkerer
Mitwirkungsrechte der Tierschutzvereine umso mehr verfassungsrechtlich
fragwürdig.
Dies alles gehe letztlich zu Lasten der Nutztierhalter,
denen die überzogenen Rechte zugunsten von Tierschutzvereinen viel Zeit
und Geld bei Stallbauvorhaben kosten werden, kritisiert Decker.
pd
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