Deß-Bericht: Parlament will EU-Agrarhaushalt einfrieren
Brüssel - Das Europaparlament hat den so genannten Deß-Bericht zur Zukunft der Agrarpolitik verabschiedet. Demnach soll der EU-Agrarhaushalt bis 2020 mindestens auf dem Niveau von 2013 bleiben.
Agrarexperten verlangen nach teilweiser Sichtung der Simulationen mehr Zeit.
© Mühlhausen/landpixel
Landwirte sollen dadurch die Möglichkeit haben, auf die Herausforderungen der Zukunft zu reagieren. Das verlangt das Europäische Parlament in einer lange erwarteten Entschließung zur Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik, die am vergangenen Donnerstag verabschiedet wurde.
Im letzten Moment eingefügt wurde die Forderung, auch die ländliche Entwicklung mit ausreichenden Mitteln zu berücksichtigen. Damit reagierten die Abgeordneten auf Gerüchte, dass die Kommission
Einschnitte in der Zweiten Säule plant.
Der Text stimmt weitgehend mit der Version
überein, die Ende Mai vom Landwirtschaftsausschuss gutgeheißen wurde.
Näher an der Kommission als ursprünglich
Im Großen und Ganzen bewegt sich das Papier des Europaparlaments näher
an den Ideen der Kommission als die ursprüngliche Version des
Berichterstatters. Insbesondere findet sich darin die von Deß
favorisierte Ökologisierung über die ländliche Entwicklung durch eine
Umverteilung von Mitteln aus der Ersten in die Zweite Säule nicht mehr
ausdrücklich wieder. Stattdessen wird ein weiteres Greening der
Direktzahlungen im Sinne von Cioloş nahegelegt.
Ferner halten die
Parlamentarier an ihrer Befürwortung einer Begrenzung der
Direktbeihilfen für Großbetriebe fest. Dieser Punkt hatte nach der
Ausschussabstimmung vor wenigen Wochen einen Sturm der Entrüstung in
Ostdeutschland ausgelöst.
Hinsichtlich der Verteilung der Gelder
zwischen den Mitgliedstaaten sprechen sich die Abgeordneten für die
Festsetzung von Mindestanteilen aus.
Neu: Milchmarkt wird stärker berücksichtigt
Neu hinzugekommen ist ein Bekenntnis zur besonderen Berücksichtigung des
Milchmarktes. Dessen spezifische Situation müsse vor dem Auslaufen der
Quotenregelung 2015 neu bewertet werden, heißt es. Verwiesen wird auf
die zentrale Rolle der europäischen Milchproduktion für die ländlichen
Räume, insbesondere Grünlandstandorte und benachteiligte Gebiete. Die
Versorgung der Bevölkerung mit Milch werde am besten durch einen
stabilen Markt mit fairen Erzeugerpreisen gesichert.
Die Europäische
Kommission wird aufgerufen, genügend Sicherungsinstrumente
bereitzustellen und den Milchviehhaltern zu einer stärkeren Position
innerhalb der Wertschöpfungskette zu verhelfen.
DBV: Zeichen der Zeit erkannt
Der Deutsche Bauernverband (DBV) bewertete die Stellungnahme der
Europaabgeordneten als insgesamt positiv. Ausdrücklich begrüßt wurde
unter anderem der im Dokument enthaltene Hinweis, dass eine
obligatorische Stilllegung angesichts der Herausforderungen in der
Nahrungsmittel- und Bioenergieversorgung nicht angebracht sei. In diesem
Punkt habe das Parlament die Zeichen der Zeit richtig erkannt, so der
DBV.
Keinesfalls akzeptabel ist für den Bauernverband dagegen die
Forderung einer Degression der Direktzahlungen. Degression und Kappung
stünden im Widerspruch zu einer national beziehungsweise regional
einheitlichen Flächenprämie. Diese Konzepte seien deshalb für
Deutschland unannehmbar.
Mit Blick auf den Vorschlag für einen
mittelfristigen EU-Finanzrahmen bis 2020 bekräftigte der
DBV seine
Forderung, dass es nicht zu Kürzungen des EU-Agrarhaushaltes kommen
dürfe. Nur so könne die 2003 eingeleitete Entkopplung der
Direktzahlungen flächendeckend in allen EU-Staaten vollendet werden. Der
Bauernverband appellierte an die Kommission, die Diskussion um die
Mittelverteilung zwischen den Mitgliedstaaten auch unter Einschluss der
ländlichen Entwicklung zu führen. Man habe in der Debatte um ein
Greening der Agrarpolitik stets auf die große Bedeutung der
freiwilligen, über die Zweite Säule finanzierten Agrarumweltmaßnahmen
hingewiesen. Aus Sicht der deutschen Landwirtschaft sei zwar eine starke
Erste Säule vorrangig. Deshalb unterschätze man aber nicht die
Bedeutung der Förderung des ländlichen Raumes.
DRV: Deckelung ungerechtfertigt
Der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) zeigte sich rundweg enttäuscht,
dass die Abgeordneten die Obergrenze für Direktzahlungen unterstützen.
Sollte eine solche Regelung umgesetzt werden, würden insbesondere die
Agrargenossenschaften in ihrer Wettbewerbsfähigkeit in
ungerechtfertigter Weise benachteiligt, beklagte der DRV. Leider habe
ein Änderungsantrag gegen die Einführung von Obergrenzen die
erforderliche Mehrheit verfehlt. Man werde sich weiter intensiv gegen
jede Form der Benachteiligung von Mehrfamilienbetrieben bei den
Direktzahlungen einsetzen.
MGV: Parlament diskriminiert Mehrfamilienbetriebe
In dasselbe Horn stieß der Mitteldeutsche
Genossenschaftsverband. "Es entsteht der Eindruck, das Europäische
Parlament will die bäuerliche Landwirtschaft in Mehrfamilienbetrieben,
besonders den genossenschaftlichen, diskriminieren und deren
erfolgreiche Entwicklung seit 1990 rückabwickeln", sagte
MGV-Verbandspräsident Dietmar Berger in Chemnitz.
Nach
Berechnungen des Verbands, dem 240 Agrargenossenschaften mit
durchschnittlich gut 1.400 Hektar angehören, verfügt jedes bäuerliche
Mitglied im Schnitt über 23 Hektar.
CDU: Beschluss ist 'eine große Enttäuschung'
Als "große Enttäuschung" bezeichnete auch der sächsische
CDU-Europaabgeordnete Dr. Peter Jahr den Beschluss. "Mit der
Vermengung von Wirtschafts- und Sozialpolitik ist es den
Sozialdemokraten und Grünen gelungen, die Mehrheit der Parlamentarier
auf ihre Seite zu ziehen", monierte Jahr. Für Sachsen stünden dabei bis
zu 70 Millionen Euro pro Jahr an Direktzahlungen für die Landwirte auf dem
Spiel. Die Landwirtschaft werde als größter Arbeitgeber im ländlichen
Raum Ostdeutschlands massiv die Folgen dieses Beschlusses zu tragen
haben.
Die CDU-Europaabgeordnete Elisabeth Jeggle erklärte
hingegen, dass sie die Debatte über Obergrenzen für Direktzahlungen für
sinnvoll halte, um Akzeptanz für die EU-Agrarpolitik in der Gesellschaft
und beim Steuerzahler zu schaffen. Jeggle zeigte sich insbesondere für
Baden-Württemberg erfreut, dass es gelungen sei, den wichtigen
Milchsektor in den Bericht aufzunehmen. Ihre rheinland-pfälzische
Parteikollegin Christa Klaß wies darauf hin, dass das Parlament den
Erhalt der Pflanzrechteregelung im Weinbau fordere. Das sei gerade für
den Weinanbau in den Steillagen und besonders für die Mosel von großer
Bedeutung.
Der Vorsitzende der CSU-Gruppe im Europäischen Parlament Markus Ferber begrüßte die Beibehaltung der Zwei-Säulen-Struktur mit dem Erhalt von Direktzahlungen und der Förderung des ländlichen Raums auch nach 2013. Ferber bedauerte jedoch, dass die Ökologisierung künftig doch in der ersten Säule vorgesehen ist. "Die Direktzahlungen an den Schutz der natürlichen Ressourcen zu binden, darf nicht zur Folge haben, dass zusätzliche Kosten und Belastungen auf die Landwirte zukommen. Die Wettbewerbsfähigkeit darf unter dem "Greening" der GAP in der ersten Säule nicht leiden."
SPD: 'Neue' Agrarpolitik wird gerechter
Die SPD-Europaparlamentarierin Ulrike Rodust erkennt in der
Schlussfassung der Entschließung eine "klare sozialdemokratische
Handschrift". Es sei gelungen, den Bericht des konservativen
Berichterstatters in Richtung einer gerechteren Neugestaltung der
Agrarpolitik zu lenken. Eine stärkere ökologische Ausrichtung der
Direktzahlungen sei notwendig, um den Umweltherausforderungen der
Zukunft, dem Kampf gegen den Klimawandel und dem Erhalt der
Biodiversität gerecht zu werden. Gleichzeitig müsse man die Versorgung
mit qualitativ hochwertigen und nachhaltigen Nahrungsmitteln
sicherstellen.
Rodust begrüßte ausdrücklich die Forderung nach einer
degressiven Gestaltung der Direktzahlungen abhängig von der
Betriebsgröße. Allerdings müssten Betriebe, die nachhaltig
wirtschafteten oder viele Menschen beschäftigten, ausdrücklich bevorzugt
werden.
FDP: Keine Kürzung der Direktzahlungen für Großbetriebe
Die FDP-Agrarexpertin Britta Reimers lehnt dagegen eine Kürzung
der Direktzahlungen für Großbetriebe ab. Eine solche Maßnahme habe für
große landwirtschaftliche Betriebe gerade in Ostdeutschland
weitreichende finanzielle Einschnitte zur Folge. Einzelne Betriebsformen
dürften nicht diskriminiert werden. Sie würden damit geschwächt, was
die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Landwirtschaft insgesamt aufs
Spiel setze, warnte die Liberale.
Direktzahlungen dienten als Entlohnung
für die Erbringung von Leistungen, die der Gesellschaft zugute kämen,
beispielsweise die Pflege der Kulturlandschaft. "Diese Leistungen werden
über den Markt nicht vergütet", so Reimers. Ferner verlangte sie, der
Förderung moderner Technik einen größeren Stellenwert in der künftigen
Agrarpolitik einzuräumen, einschließlich einer Stärkung der
Biotechnologie.
Grüne: Abhängigkeit von Futtermittelimporten durch Eiweißpflanzenanbau senken
Der agrarpolitische Sprecher der Grünen im Europaparlament, Martin Häusling, hob hervor, das Hohe Haus setze sich für eine ökologisch
nachhaltigere und sozial gerechtere gemeinsame Agrarpolitik ein. Die
Grünen erwarteten jetzt, dass man ganz konkret Direktzahlungen an
Umwelt- und Sozialleistungen knüpfe.
Ein besonderes Anliegen ist
Häusling die Berücksichtigung von Eiweißpflanzen in Fruchtfolgen. Neben
Umweltvorteilen könne man dadurch die extrem hohe Abhängigkeit von
Futtermittelimporten reduzieren. Hinsichtlich der Kappungsdiskussion
unterstrich Häusling, große Betriebe könnten Kürzungen vermeiden oder
zumindest minimieren, wenn sie Arbeitskräfte beschäftigten oder
Ressourcenschutz betrieben.
Der Agrarsprecher der Bundestagsfraktion von
Bündnis 90/Die Grünen, Friedrich Ostendorff, wertete den
Beschluss als klare Absage an mögliche Pläne, ausgerechnet in der
Umwelt-Säule der EU-Agrarpolitik Mittel zu kürzen. "Wir begrüßen, dass
das Europäische Parlament den Reformansatz von Agrarkommissar Cioloş
unterstützt. Die Bundesregierung steht als Reformverweigerer zunehmend
isoliert da", so Ostendorff. Die Agrarzahlungen müssten zukünftig strikt
an ökologische Leistungen gebunden werden. Hier müssten den vagen
Andeutungen des Europaparlaments konkrete Vorschläge zu einer "echten
Begrünung der Agrarpolitik" folgen.
Bündnis: Ökologische Mindestanforderungen als Voraussetzung für Direktzahlungen
Ein Bündnis von 21 Verbänden aus den Bereichen Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft, Entwicklungspolitik sowie Tier- und Verbraucherschutz
unter der Federführung der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft
(AbL) und der Stiftung EuroNatur forderte anlässlich der
Parlamentsabstimmung ebenfalls, die Direktzahlungen an wirksame
ökologische und soziale Kriterien zu knüpfen, ohne damit Gelder der
ländlichen Entwicklung zu beanspruchen.
Als ökologische
Mindestanforderungen sollten den Verbänden zufolge unter anderem gelten,
dass die Betriebe eine Fruchtfolge einhalten, bei der eine Kultur wie
Mais nicht mehr als die Hälfte der Ackerfläche einnimmt und außerdem ein
Mindestanteil an heimischen Eiweißpflanzen von 20 Prozent erreicht wird. Auf
wenigstens zehn Prozent der Betriebsfläche solle die Nutzung vorrangig im Sinne
der Förderung der biologischen Vielfalt ausgerichtet werden. Außerdem
sollten der Erhalt von Grünland und der Verzicht auf den Anbau
gentechnisch veränderter Pflanzen zur Voraussetzung für Direktzahlungen
werden.
Deß: EU braucht Anreize für Umweltmaßnahmen ohne zusätzliche Bürokratie
Das Papier, eine Reaktion auf die Mitteilung der Europäischen Kommission
vom vergangenen November, wurde unter Federführung des agrarpolitischen
Sprechers der Christdemokraten, Albert Deß, erstellt. Der
CSU-Politiker betonte im Anschluss, das Hohe Haus sende mit der
Abstimmung ein klares Signal an EU-Agrarkommissar Dr. Dacian Cioloş.
Deß rief die Kommission auf, die Empfehlungen in ihre eigenen Vorschläge
zu integrieren. Die EU müsse ein neues Anreizsystem für Umweltmaßnahmen
einführen, ohne dabei durch zusätzliche Überwachungssysteme noch mehr
Bürokratie zu schaffen.
AgE/pd
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