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[ » ah nachrichten für die Landwirschaft » Leben » Ernährung und Gesundheit » DiabetikerLebensmittel ]
Freitag, 10.02.2012
Ernährung und Gesundheit | 26.08.2010

Aus für Diabetiker-Lebensmittel

Berlin - Die Kennzeichnung diätetischer Lebensmittel soll aufgehoben werden. Zur Behandlung von Diabetes mellitus gelten inzwischen die gleichen Empfehlungen für eine gesunde Ernährung wie für die Allgemeinbevölkerung.

Aus für Diabetiker-Lebensmittel
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Aus für Diabetiker-Lebensmittel

Laut einem dem Bundesrat zugeleiteten Entwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums zur Änderung der Diätverordnung werden verschiedene Informationspflichten für die Lebensmittelwirtschaft aufgrund neuer ernährungsphysiologischer Erkenntnisse abgeschafft.

Personen mit Diabetes mellitus benötigen demnach keine speziellen diätetischen Lebensmittel mehr. Für sie gelten inzwischen die gleichen Empfehlungen für eine gesunde Ernährung wie für die restliche Bevölkerung.

Ausgewogene Ernährung ausreichend

Wie es in der derzeit noch gültigen Diätverordnung heißt, sind diätetische Lebensmittel für eine besondere Ernährung bestimmt, wenn sie den besonderen Ernährungserfordernissen bestimmter Gruppen von Personen entsprechen, deren Verdauungs- oder Resorptionsprozess oder Stoffwechsel gestört ist. Da eine diabetesgerechte Ernährung den Grundzügen einer ausgewogenen vollwertigen Mischkost entspricht, wie sie von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) für gesunde Erwachsene generell empfohlen wird, kann dem Ministerium zufolge die Diäteigenschaft für Personen mit Diabetes mellitus in der bisherigen Form nicht mehr definiert werden. Die Angabe von Broteinheiten wird ebenfalls wissenschaftlich nicht mehr empfohlen. Die starre Festlegung von Kohlenhydrat-Austauscheinheiten gilt danach für die Mehrzahl der Typ-2-Diabetiker als nicht mehr gerechtfertigt.

Übergangsfrist von zwei Jahren

Im Zusammenhang mit der Streichung der spezifischen Anforderungen an Diabetiker-Lebensmittel sollen vier Informationspflichten für die Wirtschaft entfallen. Dabei handelt es sich um den Hinweis "zur besonderen Ernährung bei Diabetes mellitus im Rahmen eines Diätplanes" und um die Angabe derjenigen Menge des Lebensmittels, die einer Broteinheit entspricht sowie um die Worte "nur nach Befragen des Arztes" in Verbindung mit dem Alkoholgehalt bei diätetischem Bier für Diabetiker. Auch den Warnhinweis "für Diabetiker nicht geeignet" bei bestimmten süßstoffhaltigen diätetischen Lebensmitteln wird es auf den Verpackungen künftig nicht mehr geben. Die Umstellung soll aufgrund einer Übergangsfrist von zwei Jahren keinen Mehraufwand bei den Unternehmen verursachen. Der Bestand kann abverkauft und die Änderungen können im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Verpackungsumstellungen vorgenommen werden.

Weniger Vorschriften bei Babyflaschennahrung 

Laut dem Entwurf zur Änderung der Diätverordnung werden zudem die Vorschriften zur Zusammensetzung bestimmter Säuglingsanfangsnahrung neu geregelt. Das war durch die Änderung der Europäischen Richtlinie über Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung aus dem Jahr 2006 notwendig geworden. Im Gemeinschaftsrecht sind bestimmte Vorgaben zu Höchst- und Mindestmengen von Vitaminen und Mineralstoffen in Säuglingsanfangs- und Folgenahrung, Beikost sowie bei Lebensmitteln für kalorienarme Ernährung zur Gewichtsverringerung verändert beziehungsweise gestrichen worden. So werden die Höchstmengen für Vitamin A, D und E in Säuglingsflaschennahrung abgeschafft, ebenso die Höchstwerte an Vitamin A in Lebensmitteln auf Getreidegrundlage für Säuglinge und Kleinkinder. Für den Gehalt an Jod werden die Mindestmengen in Säuglingsflaschennahrung und in diätetischen Lebensmittel zur Gewichtsreduzierung sowie die Höchstmengen in Flaschennahrung und Getreidebreien gestrichen. (AgE)

Lesen Sie hierzu auch
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