Hannover - In Niedersachsen wurden in Mischfutter, das an landwirtschaftliche Betriebe geliefert wurde, leicht erhöhte Dioxinwerte festgestellt.
Die Ursache für die Verunreinigung der Schnitzel mit Dioxin ist bekannt und behoben.
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Zuckerrübenschnitzel mit leicht erhöhten Dioxinwerten wurden auch an drei
Futtermittelhändler in Niedersachsen geliefert. Den betroffenen Unternehmen wurde die
weitere Abgabe von Mischfuttermittel, die unter der Verwendung der betroffenen Zuckerrübenschnitzel
hergestellt worden sind, behördlich untersagt.
In Niedersachsen
wurden 129 landwirtschaftliche Betriebe mit Mischfuttermitteln beliefert, die in unterschiedlichen
Anteilen die Zuckerrübenschnitzel enthalten, bei denen leicht erhöhte Dioxinwerte
festgestellt worden sind. Da die Zuckerrübenschnitzel nur ein Bestandteil
sind, liegen die Dioxingehalte im Mischfuttermittel unterhalb der Höchstgrenze von 0,75
ng/kg. Lediglich in drei Mischfuttermitteln könnte der Aktionswert (0,5 Nanogramm pro
Kilogramm) für Dioxine überschritten sein, deshalb werden derzeit die entsprechenden
Rückstellproben untersucht.
Vier Betriebe aus Sachsen-Anhalt beliefert
Ergänzend haben behördliche Ermittlungen am gestrigen Montag ergeben, dass in
Niedersachsen vier landwirtschaftliche Betriebe direkt aus Sachsen-Anhalt mit Zuckerrübenprodukten
zur Herstellung von Silage beliefert worden sind. Die entsprechende
Silage in den Betrieben wurde umgehend gesperrt. Insgesamt wurden in Niedersachsen
damit 48,8 Tonnen Zuckerrübenschnitzel-Futtermittel und 1.140 Tonnen Silage gesperrt
und damit einer Verfütterung entzogen.
Nach allen in Niedersachsen bisher vorliegenden Informationen und der daraus abgeleiteten
Risikoeinschätzung liegt weiterhin keine Gefahr für die Lebensmittelsicherheit
vor.
Mit einer Grenzwertüberschreitung bei Lebensmitteln – zum Beispiel der Milch
oder Fleisch – ist nach den derzeit vorliegenden Informationen nicht zu rechnen. Die
bisher festgestellten Dioxinwerte in den Zuckerrübenschnitzeln liegen nur leicht über
dem EU-weit festgelegten Höchstwert und würden selbst unter „Worst-Case“- Annahmen
zu keiner Höchstwertüberschreitung in den Mischfuttermitteln führen.
Warum es in der Zuckerfabrik zu den Verunreinigungen gekommen ist, steht derzeit
noch nicht fest und wird von den Behörden in Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt
ermittelt.