Mittwoch, 23.05.2012
Dioxin-Plan: Stand der Umsetzung
Berlin - Knapp ein Jahr nach dem Dioxin-Skandal zieht Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner eine positive Bilanz.
Innerhalb eines Jahres wurde eine Verschärfung von Bestimmungen auf EU-Ebene erreicht, um Verbraucher vor unerwünschten Stoffen in Lebensmitteln zu schützen.
© Mühlhausen/landpixel
"Der Bund
hat entschlossen und schnell gehandelt. Innerhalb eines Jahres haben wir
mit einer Verschärfung von Bestimmungen auf EU-Ebene und in Deutschland
erreicht, dass die Verbraucher künftig noch besser vor unerwünschten
Stoffen in Lebensmitteln geschützt sind", erklärt die Ministerin am Dienstag in Berlin.
Die Umsetzung des Aktionsplans "Verbraucherschutz in der
Futtermittelkette" ist weit fortgeschritten. Die entscheidenden Punkte
zur Verbesserung der Sicherheit von Futter- und Lebensmitteln sind
verlässlich geregelt", erklärte Aigner. "Was der
Bund in seiner Verantwortung regeln konnte, hat er geregelt. Das
Beispiel zeigt aber auch: Wenn Bund und Länder an einem Strang ziehen,
können Gesetze zur Verbesserung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes
schnell und unbürokratisch geändert werden."
Strengere Auflagen für Futtermittelbetriebe
Künftig wird es verpflichtend ein Zulassungsverfahren mit strengen
Auflagen für Futtermittelbetriebe geben. Die Produktion von Fetten für
Futtermittel muss von der Produktion von Fetten für die technische
Industrie getrennt werden und die rechtlichen Vorgaben für die
Futtermittelkontrollen werden ausgeweitet.
Bereits am 4. August 2011 sind mit einer Änderung des Lebensmittel-
und Futtermittelgesetzbuches in Deutschland mehrere Regelungen in Kraft
getreten, die ebenfalls Teil des Aktionsplans sind:
- Meldepflicht für private Labore: Diese müssen ihre
Analyseergebnisse an die zuständigen Behörden melden, wenn sie
bedenkliche Mengen an unerwünschten Stoffen in Futter- und Lebensmitteln
nachweisen.
- Verschärfung des Strafrahmens: Wer Lebensmittel in den Handel
bringt, die für den Verkehr nicht geeignet sind, und hierdurch u.a. aus
grobem Eigennutz für sich oder andere große Vermögensvorteile erlangt,
kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft werden.
- Ausbau des Dioxin-Monitorings / Aufbau eines Frühwarnsystems: Die Mitteilungspflichten über Gehalte an Dioxinen und ähnlichen Stoffen
in oder auf Lebens- oder Futtermitteln wurden neu geregelt. So wurden
Voraussetzungen für eine breite Datenbasis zu Dioxin-Vorkommen in
Lebensmitteln, Futtermitteln und der Umwelt geschaffen, auf deren
Grundlage ein Frühwarnsystem eingerichtet wurde.
Eine verbindliche Positivliste für Futtermittel, die wegen der
europäischen Handelsströme auf europäischer Ebene geregelt werden muss,
ist derzeit noch Gegenstand von Gesprächen zwischen Deutschland und der
Europäischen Kommission. Es zeichnet sich ab, dass der EU-Katalog für
Einzelfuttermittel entsprechend ergänzt wird. Eine rechtliche Regelung
zur Absicherung von Haftungsrisiken der Futtermittelunternehmen ist
Gegenstand einer laufenden Prüfung durch das
Bundesverbraucherministerium.
Zehn Punkte des Aktionsplans
Eine Übersicht über die zehn Punkte des Aktionsplans "Verbraucherschutz
in der Futtermittelkette" und dem aktuellen Stand der Umsetzung finden
Sie hier:
- Zulassungspflicht für Futtermittelbetriebe
Stand: Die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten haben sich
darauf geeinigt, die Zulassungspflicht für Futtermittelbetriebe EU-weit
rechtlich zu verankern.
- Trennung der Produktionsströme
Stand: Die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten haben sich
darauf geeinigt, die Trennung der Produktionsströme EU-weit rechtlich zu
verankern.
- Ausweitung rechtlicher Vorgaben für die Futtermittelkontrolle
Stand: Die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten haben sich auf
eine Ausweitung der rechtlichen Vorgaben für Futtermittelkontrollen
geeinigt.
- Meldepflicht für private Laboratorien
Stand: Die Meldepflicht für private Labore trat mit einer Änderung des
Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches am 4. August 2011 in
Deutschland in Kraft.
- Verbindlichkeit der Futtermittel-Positivliste
Stand: Nach Gesprächen zwischen Deutschland und der Europäischen
Kommission zeichnet sich ab, dass der EU-Katalog für Einzelfuttermittel
entsprechend ergänzt wird.
- Absicherung des Haftungsrisikos
Stand: Das Bundesverbraucherministerium prüft aktuell verschiedene
Modelle für eine Absicherung von Haftungsrisiken der
Futtermittelunternehmen. In die laufende Prüfung werden auch Beispiele
aus anderen EU-Mitgliedstaaten einbezogen.
- Überprüfung des Strafrahmens
Stand: Der Strafrahmen wurde mit der am 4. August 2011 in Kraft
getretenen Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie
anderer Vorschriften deutlich verschärft. Wer Lebensmittel in den
Handel bringt, die für den Verkehr nicht geeignet sind, und hierdurch u.
a. aus grobem Eigennutz für sich oder andere große Vermögensvorteile
erlangt, kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft
werden.
- Ausbau des Dioxin-Monitorings / Aufbau eines Frühwarnsystems
Stand: Mit einer Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches
wurden am 4. August 2011 Mitteilungspflichten über Gehalte an Dioxinen
und ähnlichen Stoffen in Lebensmitteln oder Futtermitteln geregelt.
- Verbesserung der Qualität der Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung
Stand: Die Länder haben sich für eine Verbesserung der Transparenz bei
der amtlichen Überwachung ausgesprochen und beschlossen, die
Qualitätsmanagementsysteme bei der Überwachung weiterzuentwickeln.
- Transparenz für die Verbraucher
Stand: Das Bundeskabinett hat am 20. Juli 2011 den Entwurf eines
Gesetzes zur Änderung des Rechts der Verbraucherinformation (VIGÄndG)
beschlossen. Er ist am 2.Dezember 2011 im Bundestag verabschiedet worden
und tritt 2012 in Kraft.
pd
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