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[ » ah nachrichten für die Landwirschaft » Politik » Politik national » Dioxin-Bilanz ]
Mittwoch, 23.05.2012
Politik national | 14.12.2011 Redaktion agrarheute.com

Dioxin-Plan: Stand der Umsetzung

Berlin - Knapp ein Jahr nach dem Dioxin-Skandal zieht Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner eine positive Bilanz.
Innerhalb eines Jahres wurde eine Verschärfung von Bestimmungen auf EU-Ebene erreicht, um Verbraucher vor unerwünschten Stoffen in Lebensmitteln zu schützen. © Mühlhausen/landpixel
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Innerhalb eines Jahres wurde eine Verschärfung von Bestimmungen auf EU-Ebene erreicht, um Verbraucher vor unerwünschten Stoffen in Lebensmitteln zu schützen.
© Mühlhausen/landpixel
"Der Bund hat entschlossen und schnell gehandelt. Innerhalb eines Jahres haben wir mit einer Verschärfung von Bestimmungen auf EU-Ebene und in Deutschland erreicht, dass die Verbraucher künftig noch besser vor unerwünschten Stoffen in Lebensmitteln geschützt sind", erklärt die Ministerin am Dienstag in Berlin. 
 
Die Umsetzung des Aktionsplans "Verbraucherschutz in der Futtermittelkette" ist weit fortgeschritten. Die entscheidenden Punkte zur Verbesserung der Sicherheit von Futter- und Lebensmitteln sind verlässlich geregelt", erklärte Aigner. "Was der Bund in seiner Verantwortung regeln konnte, hat er geregelt. Das Beispiel zeigt aber auch: Wenn Bund und Länder an einem Strang ziehen, können Gesetze zur Verbesserung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes schnell und unbürokratisch geändert werden."
 
Strengere Auflagen für Futtermittelbetriebe

Künftig wird es verpflichtend ein Zulassungsverfahren mit strengen Auflagen für Futtermittelbetriebe geben. Die Produktion von Fetten für Futtermittel muss von der Produktion von Fetten für die technische Industrie getrennt werden und die rechtlichen Vorgaben für die Futtermittelkontrollen werden ausgeweitet.
 
Bereits am 4. August 2011 sind mit einer Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches in Deutschland mehrere Regelungen in Kraft getreten, die ebenfalls Teil des Aktionsplans sind:
  • Meldepflicht für private Labore: Diese müssen ihre Analyseergebnisse an die zuständigen Behörden melden, wenn sie bedenkliche Mengen an unerwünschten Stoffen in Futter- und Lebensmitteln nachweisen.
  • Verschärfung des Strafrahmens: Wer Lebensmittel in den Handel bringt, die für den Verkehr nicht geeignet sind, und hierdurch u.a. aus grobem Eigennutz für sich oder andere große Vermögensvorteile erlangt, kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft werden.
  • Ausbau des Dioxin-Monitorings / Aufbau eines Frühwarnsystems: Die Mitteilungspflichten über Gehalte an Dioxinen und ähnlichen Stoffen in oder auf Lebens- oder Futtermitteln wurden neu geregelt. So wurden Voraussetzungen für eine breite Datenbasis zu Dioxin-Vorkommen in Lebensmitteln, Futtermitteln und der Umwelt geschaffen, auf deren Grundlage ein Frühwarnsystem eingerichtet wurde.

    Eine verbindliche Positivliste für Futtermittel, die wegen der europäischen Handelsströme auf europäischer Ebene geregelt werden muss, ist derzeit noch Gegenstand von Gesprächen zwischen Deutschland und der Europäischen Kommission. Es zeichnet sich ab, dass der EU-Katalog für Einzelfuttermittel entsprechend ergänzt wird. Eine rechtliche Regelung zur Absicherung von Haftungsrisiken der Futtermittelunternehmen ist Gegenstand einer laufenden Prüfung durch das Bundesverbraucherministerium.

Zehn Punkte des Aktionsplans

Eine Übersicht über die zehn Punkte des Aktionsplans "Verbraucherschutz in der Futtermittelkette" und dem aktuellen Stand der Umsetzung finden Sie hier: 
  1. Zulassungspflicht für Futtermittelbetriebe
    Stand: Die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten haben sich darauf geeinigt, die Zulassungspflicht für Futtermittelbetriebe EU-weit rechtlich zu verankern.
  2. Trennung der Produktionsströme
    Stand: Die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten haben sich darauf geeinigt, die Trennung der Produktionsströme EU-weit rechtlich zu verankern.
  3. Ausweitung rechtlicher Vorgaben für die Futtermittelkontrolle
    Stand: Die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten haben sich auf eine Ausweitung der rechtlichen Vorgaben für Futtermittelkontrollen geeinigt.
  4. Meldepflicht für private Laboratorien
    Stand: Die Meldepflicht für private Labore trat mit einer Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches am 4. August 2011 in Deutschland in Kraft.
  5. Verbindlichkeit der Futtermittel-Positivliste
    Stand: Nach Gesprächen zwischen Deutschland und der Europäischen Kommission zeichnet sich ab, dass der EU-Katalog für Einzelfuttermittel entsprechend ergänzt wird.
  6. Absicherung des Haftungsrisikos
    Stand: Das Bundesverbraucherministerium prüft aktuell verschiedene Modelle für eine Absicherung von Haftungsrisiken der Futtermittelunternehmen. In die laufende Prüfung werden auch Beispiele aus anderen EU-Mitgliedstaaten einbezogen.
  7. Überprüfung des Strafrahmens
    Stand: Der Strafrahmen wurde mit der am 4. August 2011 in Kraft getretenen Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften deutlich verschärft. Wer Lebensmittel in den Handel bringt, die für den Verkehr nicht geeignet sind, und hierdurch u. a. aus grobem Eigennutz für sich oder andere große Vermögensvorteile erlangt, kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft werden.
  8. Ausbau des Dioxin-Monitorings / Aufbau eines Frühwarnsystems
    Stand: Mit einer Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches wurden am 4. August 2011 Mitteilungspflichten über Gehalte an Dioxinen und ähnlichen Stoffen in Lebensmitteln oder Futtermitteln geregelt.
  9. Verbesserung der Qualität der Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung
    Stand: Die Länder haben sich für eine Verbesserung der Transparenz bei der amtlichen Überwachung ausgesprochen und beschlossen, die Qualitätsmanagementsysteme bei der Überwachung weiterzuentwickeln.
  10. Transparenz für die Verbraucher
    Stand: Das Bundeskabinett hat am 20. Juli 2011 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Verbraucherinformation (VIGÄndG) beschlossen. Er ist am 2.Dezember 2011 im Bundestag verabschiedet worden und tritt 2012 in Kraft.
 
pd
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