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Eine Woche ist es her, dass die Gesundheitsreform vom Bundestag verabschiedet wurde. Die daraus folgenden Konsequenzen für die Landwirte werden seitdem verstärkt in der Öffentlichkeit diskutiert.
Sollte die Reform unverändert zum 1. Januar 2009 in Kraft treten, wird die Landwirtschaftliche Krankenversicherung (LKV) nicht am Gesundheitsfonds beteiligt. In diesen fließen aber ab 2009 die Bundesmittel für versicherungsfremde Leistungen, von denen unter anderem die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern finanziert wird.
Dass die Landwirtschaftlichen Krankenkassen beim Gesundheitsfonds außen vor bleiben, begründet die Bundesregierung mit deren besonderen Finanzierungsbedingungen. Und zwar mit der einkommensunabhängigen Beitragsbemessung und den Bundeszuschüssen zur Finanzierung der Altenteiler.
Die Bundesregierung muss sich für die geplanten Regelungen den Vorwurf einer Ungleichbehandlung der Landwirte gefallen lassen.
Die Union sieht jedoch keinen Anlass für eine Beunruhigung der Landwirte und ihrer Familien. Die Koalition habe sich auf Drängen der Union mit der Verabschiedung der Reform dazu verpflichtet, einen Entschließungsantrag einzubringen, der darauf abzielt, eine Lösung zur Beteiligung der LKV am Bundeszuschuss zu erarbeiten, verkündete die CDU/CSU-Fraktion. Es solle ein Gutachten vorgelegt werden, wie sich vor dem Hintergrund des anhaltenden Strukturwandels in der Land- und Forstwirtschaft das Verhältnis der aktiven Beitragszahler zur Zahl der Altenteiler in der LKV entwickelt, so die Stellungnahme von Peter Bleser, agrarpolitischer Sprecher der Unionsfraktion. Auf dieser Basis solle geprüft werden, wie eine Beteiligung der LKV an der Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Leistungen, vor allem der beitragsfreien Mitversicherung von Kindern, durch Steuermittel auch nach 2009 gewährleistet werden könne.
Auch die agrarpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Waltraud Wolff, will sich für eine Teilhabe der Landwirtschaft an den versicherungsfremden Leistungen einsetzen.
Für Cornelia Behm, agrarpolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen, ist der Entschließungsantrag ein "lächerlicher Trost". Sollte das Gutachten, das bis Ende 2008 vorliegen soll, eine Ungleichbehandlung der Landwirte ergeben, sei es zu spät, um eine ausreichende Finanzierung der versicherungsfremden Leistungen zu gewährleisten.
Bundesagrarminister Horst Seehofer will keine Verzahnung der Allgemeinen mit der Landwirtschaftlichen Krankenversicherung im Gesundheitsfonds, denn diese hätte für die Landwirte nicht einschätzbare Auswirkungen. Bisher hätten sich Experten durch eine Beteiligung der LKV am Risikostrukturausgleich Vorteile erhofft. Ab 2009 gibt es jedoch den krankheitsbezogenen Risikostrukturausgleich, der bei der "Arbeitsfreudigkeit der Landwirte" bedeuten würde, dass diese an die anderen Krankenkassen bezahlen müssten. Außerdem sieht Seehofer die Befürchtung, dass die Bundeszuschüsse für die Altenteiler auch in den Gesundheitsfonds fließen würden und damit auch allen anderen Krankenkassen zur Verfügung stünden.
agrarheute.com fordert die Leser auf, sich an der Diskussion über die Auswirkungen der Gesundheitsreform zu beteiligen. Nehmen Sie an unserer Umfrage teil, die Sie im rechten Bereich des Beitrags finden oder schreiben Sie uns einen Kommentar.

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