Mittwoch, 23.05.2012
Düngegesetz: Landwirtschaftsausschuss befürwortet Änderung
Berlin - Auch Düngemittel müssen EU-weit gegenseitig anerkannt werden. Deshalb muss in Deutschland das Düngemittelgesetz angepasst werden.
Die Grünen beantragen eine Aussetzung der Genehmigung für Glyphosat.
© Mühlhausen/landpixel.de
Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Düngegesetzes, des Saatgutverkehrsgesetzes sowie des Lebensmittel- und Futtergesetzes (17/7744) mit den Stimmen von CDU/CSU, FDP und SPD bei Enthaltung von Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen angenommen.
Erforderlich wurde die Änderung des bereits seit Januar 2009 gültigen
Düngegesetzes, weil die Europäische Kommission die Rechtsauffassung
vertritt, dass sich das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung auch auf
Düngemittel erstreckt. Danach sollen alle Düngemittel in Deutschland
verkauft werden dürfen, die in der Europäischen Union, der Türkei oder
Staaten zugelassen sind, die dem Abkommen über die Gründung der
europäischen Freihandelsassoziation und dem Abkommen über den
Europäischen Wirtschaftsraum angehören.
Antrag zur Bodenfruchtbarkeit scheitert
Zuvor war eine von der Linksfraktion geforderte Änderung, die den
Schutz der Bodenfruchtbarkeit ausdrücklich in den Entwurf schreiben
sollte, an den Stimmen der Koalitionsfraktion, bei Enthaltung der SPD
und bei Zustimmung durch die Grünen gescheitert.
Die Linke begründete ihren Änderungsantrag damit, dass durch die zu
erwartende steigende Intensivierung der Landwirtschaft der konkrete
Schutz der Bodenfruchtbarkeit zu einer immer wichtigeren Frage werde.
"Die Bodenfruchtbarkeit muss akzentuierter durch das Gesetz geschützt
werden", hieß es aus der Fraktion. Der Linken sei bei Antragstellung
bewusst gewesen, dass die Forderung im Ergebnis im Konflikt mit EU-Recht
stehen könnte. Doch die Fraktion plädierte dafür, mögliche Konflikte
auszutragen.
Auch Bündnis 90/Die Grünen erachtete die Forderung für richtig und
schloss sich dem Änderungsantrag an. Die Fraktion kritisierte, dass die
Regierung sich gegen den expliziten Schutz der Bodenfruchtbarkeit
sperre. Die Grünen kündigten jedoch an, dass sie sich bei der Abstimmung
des Gesetzentwurfes enthalten, weil es "richtig und notwendig" ist, das
bisher geltende Düngegesetz an EU-Recht anzupassen.
Ein Vertreter der Bundesregierung erklärte, dass es entsprechende
Verhandlungen zu dem Thema in der EU-Kommission gegeben habe, doch hätte
diese Forderung dem EU-Vertragsrecht widersprochen. "Aber inhaltlich
kommt das Gesetz der Forderung entgegen, weil der Boden dem
Naturhaushalt zuzuzählen ist", hieß es.
Erste Lesung zu Glyphosat
Am heutigen Donnerstag kommt ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zum Thema Glyphosat zur ersten Lesung in den Bundestag. Er träg den Titel "Vorsorgeprinzip anwenden - Zulassung des Pestizidwirkstoffs Glyphosat aussetzen und Neubewertung vornehmen" (Bundestagsdrucksache 17/7982).
Glyphosat ist ein Hauptbestandteil in verschiedenen Totalherbiziden wie zum Beispiel der "RoundUp"-Serie von Monsanto.
"Angesichts der dramatischen Meldungen über die massive Steigerung der ausgebrachten Glyphosatmengen in den Anbauländern von gentechnisch veränderter 'RoundUp-Ready'-Soja und über die Folgen für die Gesundheit und Ernährungssouveränität der lokalen Bevölkerung und der Tier- und Pflanzenwelt halten wir jedes weitere Abwarten für unverantwortlich.
Denn Glyphosat ist der weltweit mit Abstand am meisten verwendete Pestizidwirkstoff, Tendenz weiter rasant steigend", begründet der Abgeordnete Harald Ebner. Jeder Hobbygärtner bekomme in Baumärkten und Gartencentern glyphosathaltige Mittel für den Hausgebrauch, ohne jede Fachkunde über den Umgang mit dem Gift.
Die erste Lesung im Bundestag ist für heute angesetzt, anschließend wird der Antrag in den Ausschüssen beraten und kommt dann zur zweiten und dritten Lesung erneut ins Parlament.
pd
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