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Im Hinblick auf eine Kennzeichnung tierischer Produkte mit dem Begriff "ohne Gentechnik" sollen gentechnisch hergestellte Fermentationsprodukte in der Tierernährung wie Enzyme, Vitamine und Aminosäuren sowie mit Hilfe gentechnischer Verfahren hergestellte Tierarzneimittel eingesetzt werden dürfen. In der Lebensmittelverarbeitung sollen Zusätze aus gentechnischer Herstellung nur dann erlaubt sein, wenn entsprechende konventionelle Alternativen nicht zur Verfügung stehen und das eingesetzte Produkt nach der EU-Ökoverordnung zugelassen ist. Die Tiere sollen nicht mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert werden dürfen, und zwar in einem bestimmten Zeitraum vor der Gewinnung des Lebensmittels, das gekennzeichnet werden soll. Anbieter von Lebensmitteln, die die "ohne Gentechnik"-Kennzeichnung tragen, sollen darlegen müssen, dass Bestandteile gentechnisch veränderten Organismen (GVO) oberhalb der Nachweisgrenze zufällig oder technisch vermeidbar sind.
Daneben haben sich die Koalitionäre auf Einzelheiten des Verfahrens verständigt, wenn ein Anbauer von GVO-Pflanzen in Abstimmung mit seinem Nachbarn den vorgeschriebenen Mindestabstand zu einer konventionell angebauten Kultur unterschreiten will. Unter anderen soll eine entsprechende Vereinbarung im öffentlich zugänglichen Teil des Standortregisters eingetragen werden müssen. Zudem soll der GVO-Anbauer den Nachbarn über die Rechtsfolgen einer Unterschreitung des Mindestabstands informieren müssen. Dazu zählt der Hinweis, dass keine Schadensersatzansprüche bestehen, sollte es zu Verunreinigungen oberhalb der Kennzeichnungsschwelle kommen. Die geplanten Änderungen sollen in die anstehende Novelle des Gentechnikgesetzes aufgenommen werden. Der Staatssekretär vom Bundeslandwirtschaftsministerium, Gert Lindemann, begründete dies mit der höheren Rechtsverbindlichkeit, die die Regelungen zur Kennzeichnung dadurch bekämen. Die Kennzeichnung ist an sich in der Neuartige Lebensmittel- und Lebensmittelzutaten-Verordnung (NLV) geregelt. Die SPD hatte auf eine Verknüpfung mit der Gentechniknovelle bestanden. Das Gesetzespaket soll bereits am 25. Januar 2007 in Zweiter und Dritter Lesung vom Bundestag beschlossen werden. Der abschließende Durchgang im Bundesrat ist für den 15. Februar vorgesehen.
Die Einigung der Koalition fand ein überwiegend positives Echo. Die Parlamentarische Staatssekretärin vom Bundeslandwirtschaftsministerium, Ursula Heinen, betonte, dass die die Transparenz für die Verbraucher verbessern werde. Der agrarpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser, sprach von einem "zufriedenstellenden Kompromiss", der klare Regeln für den Einsatz der Gentechnik schaffe, ohne die Koexistenz zu gefährden. Die SPD wertete die Einigung als großen Erfolg und Bestätigung ihrer eigenen Position. Mit der gefundenen Regelung würden die Märkte für gentechnikfreie Produkte gesichert und die Wahlfreiheit der Verbraucher auf Dauer erhalten, erklärten der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Ulrich Kelber und die zuständige Berichterstatterin Elvira Drobinski-Weiß. Die FDP-Abgeordnete Dr. Christel Happach-Kasan kritisierte hingegen ein Aufweichen der bestehenden Kennzeichnungsregeln. Als überfällig bezeichnete die verbraucherpolitische Sprecherin der grünen Bundestagsfraktion, Ulrike Höfken, die Regelungen zur "ohne Gentechnik"-Kennzeichnung. Positive Stimmen gab es auf Seiten der gentechnikkritischen Verbände. Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) signalisierte ebenso Zustimmung wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), die Verbraucherorganisation Foodwatch, Greenpeace, der Naturschutzbund Deutschland (NABU) und die Einzelhandelskette Tegut. Ihr gemeinsamer Tenor: Die nunmehr praktikable Kennzeichnung ohne Gentechnik hergestellter tierischer Erzeugnisse werde dazu führen, dass sich dieses Marktsegment dynamisch entwickeln könne. (age)

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