Berlin - Das kürzlich novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) enthält einen Fehler, der klein scheint, aber große Wirkung entfaltet.
In keiner der 15 beprobten Biogasanlagen wurde neurotoxinbildendes Clostridium botulinum nachgewiesen.
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Eine im letzten Moment im Bundestag eingebrachte Änderung hat Kleegras aus der höchsten Vergütungsstufe gekippt – die zusätzlichen zwei Cent pro Kilowattstunde für den Einsatz von umweltverträglichem Kleegras wurden gestrichen. "Es ist unverständlich, wie die Bundesregierung einen Fehler mit so weit reichenden Folgen in das EEG einbauen konnte. Während industrielle Großanlagen durch das Gesetz bevorzugt werden, verhindert es de facto, dass die besonders umweltfreundlichen Ökobetriebe Biogasanlagen wirtschaftlich betreiben können", kritisiert der Vorstandsvorsitzende des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft Felix Prinz zu Löwenstein. Er fordert die Bundesregierung auf, hier für eine Korrektur zu sorgen. "Es darf nicht dazu kommen, dass über das EEG die Entwicklung des Ökolandbaus in Deutschland behindert wird", so Löwenstein.
Bioland: Bundesregierung fördert industrielle Großanlagen
Mit dem EEG setzt die Bundesregierung auch aus Sicht von Bioland auf eine falsche Weichenstellung bei der Biogaserzeugung. "Das EEG konterkariert eine nachhaltige und umweltverträgliche Weiterentwicklung der Biogas-Produktion in Deutschland", kritisiert Jan Plagge, Präsident von Bioland. Mit dem neuen Gesetz fördert die Bundesregierung einseitig industrielle Großanlagen, die auch weiterhin auf Maisanbau setzen werden. "Biobetriebe können unter diesen Bedingungen künftig eine Biogasanlage nicht mehr wirtschaftlich betreiben", so das Fazit von Plagge. Bioland fordert die Bundesregierung auf, noch in diesem Jahr Nachbesserungen am EEG im Sinne einer Ökologisierung des Gesetzes vorzunehmen.
Kleegras wird vor allem von ökologisch wirtschaftenden Betrieben in der Fruchtfolge eingesetzt, um die Bodenfruchtbarkeit zu erhöhen und den Unkrautbesatz zu regulieren. Ackerbaubetriebe, die den Aufwuchs nicht verfüttern können, hätten durch die höhere Vergütung die Möglichkeit gehabt, Biogasanlagen mit einem Substrat zu betreiben, das nicht in Konkurrenz zu Nahrungsmitteln steht.
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