Mittwoch, 23.05.2012
Regierung beschließt Entwurf der EEG-Novelle
Berlin - Das Bundeskabinett hat sich gestern auf den Entwurf des novellierten Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG) geeinigt. Das Gesetz, das am 1. Januar 2012 in Kraft trefen soll, enthält fünf Kernelemente.
Durchdachte Konzepte mit Nachhaltigkeitsfaktor sind beim Bundeswettbewerb gefragt. Teilnahmeschluss ist der 15. Mai.
© Mühlhausen/landpixel
"Mit dem Kabinettsbeschluss sind die Weichen für eine umweltfreundliche, sichere und von Wirtschaft und Verbrauchern tragfähige Energieversorgung der Zukunft gestellt", sagte Bundeslandwirtschaftsministerin
Aigner am Montag. Die Bioenergie soll darin als bedeutender erneuerbarer Energieträger in den Nutzungsbereichen Wärme und Strom weiter ausgebaut werden, heißt es in einer Presseerklärung des Bundeslandwirtschaftsministeriums weiter. Dabei kämen vor allem die Stärken der nachwachsenden Rohstoffe zum Tragen, wie zum Beispiel die Speicherfähigkeit und die dezentrale Erzeugung und Energieversorgung im ländlichen Raum unter anderem mittels Reststoffen.
Schwachstellen in der Förderung und unerwünschte Nebeneffekte, die im Rahmen einer umfangreichen Evaluation ermittelt wurden, sollen mit dem neuen EEG abgebaut werden. "Wir werden den eingeschlagenen Weg der nachhaltigen Nutzung von Biomasse für eine umweltfreundliche und sichere Energieversorgung mit der Landwirtschaft konsequent fortsetzen", sagte Aigner.
Die Kernelemente des neuen EEG, das am 1. Januar 2012 in Kraft treten soll:
- Die Flächenkonkurrenz soll entschärft werden: Um die Konkurrenz
zwischen Biogas- und Lebensmittelproduktion zu verringern, wird der
Einsatz von Rest- und Abfallstoffen künftig besser gefördert. So wird
beispielsweise der Einsatz von mindestens 80 Prozent Gülle mittels einer
zusätzlichen Vergütungsstufe bei 75 kW als Sondertatbestand
wirtschaftlich möglich sein. Dadurch werden bisher gering genutzte
energetische Potenziale erschlossen. Außerdem wird durch die Vermeidung
von Treibhausgasen ein wirksamer Beitrag zum Klimaschutz geleistet.
- Der Maiskonzentration wird entgegengewirkt: Der Einsatz von Mais-
und Getreidekorn in Biogasanlagen wird auf maximal 50 Prozent begrenzt.
Starke regionale Anbaukonzentrationen von Mais werden dadurch
eingeschränkt.
- Durch Abbau von Überförderungen werden Kosten für private Haushalte
gesenkt: Die künftige Förderung von Biomasseanlagen richtet sich klar am
Gesichtspunkt der Kosteneffizienz aus. So wird für Anlagen mit einer
Bemessungsgrundlage von mehr als 500 kW die Vergütung innerhalb der
Rohstoffklasse I auf 5 ct/kWh gesenkt.
- Beitrag der nachwachsenden Rohstoffe zur Netzstabilität wird
deutlich ausgebaut: Mit neuen Anreizen, wie der Flexibilitätsprämie und
der verpflichtenden Einführung einer Marktprämie für Biogasanlagen
größer als 500 kW, soll eine bedarfsgerechte Verstromung/Einspeisung
gefördert werden. In einer Übergangszeit bis zum 1. Januar 2014 können
die entsprechenden Vermarktungsstrukturen schrittweise aufgebaut und
optional langfristig auch durch kleinere Anlagen genutzt werden.
Das Vergütungsmodell soll stark vereinfacht und weniger bürokratisch
in der Handhabung werden: Künftig wird bei der Vergütung nur noch
zwischen einer Grundvergütung und zwei Rohstoffvergütungsklassen
unterschieden. Die Vergütungshöhe erfolgt dabei anteilig, basierend auf
dem Energiegehalt des jeweiligen Einsatzstoffs, und ermöglicht so eine
gemischte Stromerzeugung aus nachwachsenden Rohstoffen und anderer
Biomasse wie zum Beispiel Rest- und Abfallstoffe, darunter insbesondere
Gülle.
pd
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