Hamburg - Wegen der Warnung vor spanischen Gurken in der EHEC-Krise hat ein spanischer Gemüseproduzent die Stadt Hamburg auf 2,3 Millionen Euro verklagt.
Weil bei der EHEC-Krise im Frühjahr vor dem Verzehr spanischer Gurken gewarnt wurde, verklagt nun das Unternehmen die Stadt Hamburg.
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"Wir begründen unsere Klage insbesondere damit, dass Frunet namentlich genannt wurde", sagte die Berliner Rechtsanwältin des spanischen Unternehmens, Brigitta Varadinek, am Donnerstag der Nachrichtenagentur dpa.
Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD) hatte im Frühjahr 2011 nach ersten Laborergebnissen vor dem Verzehr spanischer Gurken gewarnt. Der Name der Herstellerfirma Frunet war damals genannt geworden.
Die Hamburger Gesundheitsbehörde bestätigte am Donnerstag den Eingang der Klageschrift. Zuvor hatte die Zeitung "Die Welt" über die Klage berichtet.
Warnung voreilig ausgesprochen
Verschiedene Laboruntersuchungen während der EHEC-Epidemie hatten zunächst darauf hingedeutet, dass die lebensgefährliche Infektionskrankheit möglicherweise durch Erreger auf spanischen Gurken ausgelöst worden sei. Später hatte sich herausgestellt, dass der EHEC-Keim auf Bockshornkleesamen saß, die ein Hof in Bienenbüttel in Niedersachsen aus Ägypten bezogen hatte. Die spanischen Landwirte glauben daher, dass die Stadt Hamburg ihre Sorgfaltspflichten verletzt und die Warnung voreilig ausgesprochen hat.
Die Höhe des geforderten Schadenersatzes ergebe sich aus den Stornierungen von Obst- und Gemüsebestellungen, Umsatzrückgängen in den Folgemonaten sowie der notwendig gewordenen Vernichtung von Ware, sagte Varadinek. "Da kamen schon sehr, sehr viele Stornierungen", fügte sie hinzu. Die Klage sei beim für Amtshaftungsansprüche zuständigen Hamburger Landgericht eingereicht worden. Mit einem Verhandlungstermin rechnet Varadinek erst in einigen Monaten.
Gesundheit geht vor wirtschaftlichen Interessen
Die Gesundheitsbehörde vertritt die Ansicht, dass vor Lebensmitteln, die offenbar gesundheitsgefährdende Verunreinigungen aufweisen, öffentlich gewarnt werden muss. Der Schutz der Gesundheit gehe dabei vor wirtschaftliche Interessen der Unternehmen. Die damalige Vorgehensweise sei auch von der Bundesregierung und dem für Verbraucherschutz zuständigen EU-Kommissar John Dalli unterstützt worden.
Im Rahmen der EHEC-Erkrankungswelle und der folgenden Warnungen des Robert-Koch-Institutes waren europaweit Landwirte von deutlichen Umsatzeinbußen betroffen. Die EU hatte deshalb für diese Landwirte in einem Entschädigungsfond 210 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.