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[ » ah nachrichten für die Landwirschaft » Betriebsführung » Produktion und Förderung » EHEC-Hilfen ]
Mittwoch, 23.05.2012
Produktion und Förderung | 30.05.2011 Redaktion agrarheute.com

EHEC: Einzelhandel streicht Lieferungen - das können Sie tun

Verbraucher kaufen aufgrund der EHEC-Krise deutlich weniger Gemüse - für viele spezialisierte Betriebe eine Katastrophe. Das kann der einzelne Landwirt tun.
Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen gibt Tipps, wie Sie sich als Gemüsebauer verhalten können.© landpixel
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Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen gibt Tipps, wie Sie sich als Gemüsebauer verhalten können.
© landpixel
Auch nachdem der EHEC-Erreger in spanischen Salatgurken identifiziert werden konnte, hat sich die Situation für die norddeutschen Gemüsebauern nicht verbessert, berichtet die Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Der Lebensmitteleinzelhandel streicht geplante Lieferungen oder verlangt entsprechende Nachweise zur Unbedenklichkeit der Produkte.

Tipps für Gemüsebauern

Was kann der einzelne Gärtner tun? Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen gibt Tipps:
 
  1. Ausschluss einer Kontamination des Gemüses durch Laboruntersuchungen
    Mittels einer sogenannten PCR-Analyse kann untersucht werden, ob Gemüse und Obst durch EHEC-Erreger belastet ist. Eine Liste der Labore, die Untersuchungen auf EHEC durchführen, erhalten Sie unter anderem auf den Seiten von QS Qualität und Sicherheit. zur Laborliste EHEC ...
    Achten Sie darauf, eine repräsentative Probe zu nehmen, die aussagefähig für Ihren betreffenden Bestand ist (beispielsweise Probennahme entlang einer Diagonale durch den Bestand). Die Probe sollte mindestens je nach Größe der Früchte etwa 6 - 8 Tomaten (500 g), 2 - 3 Gurken (500 g) oder circa 200 - 300 g äußere Blätter von 3 - 4 Salatköpfen umfassen. Achten Sie außerdem auf die entsprechende Hygiene bei der Probennahme (Händewaschen, Handschuhe tragen). Weitere Hinweise können Ihnen auch die Labore geben. Je nach Nachfrage müssen Sie mit 2 - 4 Tagen rechnen, bevor Sie die Analyseergebnisse erhalten.

  2. Nachweis der ausschließlichen Verwendung mineralischer Dünger im Anbaujahr
    Mittels Ihrer Schlagkartei sollten Sie nachweisen können, dass keine organischen Dünger auf den betreffenden Kulturen ausgebracht wurden. Die Landwirtschaftskammer kann in Ihrem Auftrag eine entsprechende Überprüfung Ihrer Unterlagen durchführen. Wenn Sie die ausschließliche Verwendung mineralischer Dünger belegen können, erhalten Sie von der LWK eine offizielle Bestätigung.

  3. Untersuchung von Bewässerungswasser
    Neben organischen Düngemitteln oder der direkten Übertragung durch den Menschen können Coli-Bakterien auch über das Bewässerungswasser an die Kultur gelangen. Mit einer entsprechenden Wasseranalyse können Sie auch diesen Kontaminationsweg ausschließen. Analysen auf E. coli führt die LUFA Nord-West durch. Weitere Informationen finden beim Institut für Futtermittel. zum Institut ...

Wie sich sich als Konsument schützen

Jeder Landwirt ist auch Verbraucher. Um sich und seine Familien zu schützen werden folgende Hygienemaßnahmen bei der Zubereitung von Speisen empfohlen:
 
  • Das Risiko einer Infektion lässt sich minimieren, indem alle Lebensmittel vor dem Verzehr ausreichend erhitzt werden (Kerntemperatur mindestens 70°C für 10 Minuten).
  • Bei der Zubereitung von Obst und Gemüse ist auf eine gute Küchenhygiene zu achten. Wer rohes Gemüse und Obst verzehrt, sollte es vorher gründlich waschen oder schälen. Messer und Brettchen sind nach dem Gebrauch zu reinigen.
  • Strenge Trennung von rohen Lebensmitteln und bereits gegarten Lebensmitteln bei der Zubereitung und Lagerung, um eine Übertragung von Keimen zu vermeiden.
  • Gekochte und verderbliche Speisen ausreichend kühlen, da sich Keime bei Raumtemperatur schnell vermehren. Warme Speisen abkühlen und abgedeckt in den Kühlschrank stellen.
  • Lappen und Handtücher nach der Zubereitung von Obst/Gemüse und Fleisch wechseln und bei mindestens 60°C waschen.
Da bereits geringe Erregermengen ausreichen, um eine Infektion herbeizuführen, ist auch die persönliche Hygiene von besonderer Bedeutung. Konsequentes Händewaschen vor und nach der Zubereitung von Lebensmitteln, nach jedem Kontakt zu Tieren oder Erde, nach jedem Toilettengang und vor jeder Mahlzeit helfen die Verbreitung des Erregers aufzuhalten. Eine Händedesinfektion kann erforderlich sein, sofern dies vom Arzt oder vom Gesundheitsamt empfohlen wurde, beispielsweise wenn ein Familienangehöriger erkrankt ist. 
pd
Lesen Sie hierzu auch
  • Politik national BWV erneuert Forderung nach EHEC-Entschädigung
  • Allgemeines Erntebilanz Niedersachsen: Gutes Jahr für Rüben und Mais
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