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[ » ah nachrichten für die Landwirschaft » Wirtschaft » Ehrmann-Staatsanwaltschaft ]
Mittwoch, 23.05.2012
Wirtschaft | 24.01.2012 Redaktion agrarheute.com

Laborfehler bei Ehrmann: Ein Fall für den Staatsanwalt

Oberschönegg - 25 gesperrte Schweinemastbetriebe - das ist die Folge von Futtermittel, welches mit Chloramphenicol - ein in der Tierhaltung verbotenes Antibiotikum - verunreinigt wurde. Der Staatsanwalt ermittelt.
Spanische Landwirte können sich die Umstellung nicht leisten, meint der Verband COAG und fordert eine längere Frist sowie Finanzhilfen.© Mühlhausen/landpixel
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Spanische Landwirte können sich die Umstellung nicht leisten, meint der Verband COAG und fordert eine längere Frist sowie Finanzhilfen.
© Mühlhausen/landpixel
Das mit einem verbotenen Antibiotikum verunreinigte Weißwasser, das Landwirte in Süddeutschland als Futter für ihre Mastschweine verwendet hatten, ist nun ein Fall für die Justiz. Die Staatsanwaltschaft Memmingen ermittelt wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz gegen die Molkerei Ehrmann. Die Ermittlungen richten sich allerdings derzeit nicht gegen Mitarbeiter der Firma, wie ein Behördensprecher am Montag erläuterte. Seit Bekanntwerden der Verunreinigung wurden 25 Schweinemastbetriebe gesperrt.

Sperre dauert an

Ursprünglich wurden 26 Betriebe gesperrt, einer ist bereits am Freitag wieder freigegeben worden. Die restlichen 25 Betriebe im Allgäu und im Raum Ulm, die das Weißwasser verfüttert hatten, bleiben gesperrt. Das Antibiotikum wurde bei Routinekontrollen im Urin einiger Schweine festgestellt. "Es geht nichts raus", sagte eine Sprecherin des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in Erlangen zu der Maßnahme in den betroffenen Bauernhöfen. Die Sperre werde so lange anhalten, bis neue Erkenntnisse vorlägen. Am Sonntag war ein Unternehmenssprecher der Molkerei Ehrmann noch davon ausgegangen, dass die Betriebe im Lauf der Woche wieder freigegeben werden können.

Was mit den Tieren passiert, ist derzeit noch unklar. Fest steht, dass derzeit wegen der Sperre auch kein entsprechendes Fleisch in den Handel kommen kann. Derzeit laufen Kontrollen von Urin, Blut und Fleisch, erklärt eine Sprecherin des LGL.

Antibiotikum im Weißwasser
 
Das seit 1994 bei Schlachttieren verbotene Antibiotikum Chloramphenicol war über unsachgemäß entsorgte Laborabfälle der Molkerei ins Futter gelangt. Es war als Hilfsmittel zur Beschleunigung mikrobiologischer Untersuchungen eingesetzt worden und ins sogenannte Weißwasser geraten. Die Flüssigkeit fällt bei der Produktion in der Molkerei an und wird wegen ihrer Milchbestandteile hauptsächlich von Schweinemastbetrieben aus dem Umland kostenfrei abgeholt.
 
Keine Gefahr für Verbraucher
 
Ehrmann mit Sitz in Oberschönegg hat nach eigenen Angaben die verantwortliche Mitarbeiterin der Qualitätssicherung beurlaubt. Molkereiprodukte seien aber nicht betroffen und die Verbraucher daher nicht gefährdet. Ehrmann werde dennoch Chloramphenicol künftig nicht mehr verwenden, erläuterte der Unternehmenssprecher.
 
Das LGL kontrolliert nach eigenen Angaben jährlich etwa 36.500 Proben auf Arzneimittelrückstände. Eine gesundheitliche Gefahr für den Menschen gehe von dem bei den Schweinen nachgewiesenen Antibiotikum nicht aus, versicherte die Sprecherin.
dpa/pd
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Keywords Antibiotikum | Chloramphenicol | Ehrmann | Futter | Laborfehler | Molkerei | Rückstände | Staatsanwalt | Weißwasser | verunreinigt
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