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[ » ah nachrichten für die Landwirschaft » Betriebsführung » Produktion und Förderung » Empfaenger-Direktzahlungen ]
Mittwoch, 23.05.2012
Produktion und Förderung | 28.04.2011 Redaktion agrarheute.com

Agrarsubventionen: Empfänger ab sofort wieder im Netz

Berlin - Die Empfänger von EU-Agrarsubventionen können ab sofort wieder im Internet abgerufen werden. Veröffentlicht werden allerdings nur die Daten juristischer Personen.
Ab sofort sind juristische Personen, die EU-Agrarsubventionen empfangen, wieder im Internet abrufbar.© Mühlhausen/landpixel
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Ab sofort sind juristische Personen, die EU-Agrarsubventionen empfangen, wieder im Internet abrufbar.
© Mühlhausen/landpixel
Der Europäische Gerichtshof hatte am 9. November 2010 entschieden, dass die Veröffentlichung der Zahlungsempfänger von EU-Agrarbeihilfen aus Gründen des Datenschutzes teilweise ungültig und mit Gemeinschaftsrecht nicht vereinbar ist. Seither wurde die Veröffentlichung ausgesetzt und der Datenbestand geprüft. Die Veröffentlichung der Daten natürlicher Personen mit Namen und den genauen Beihilfebeträgen auf einer Internetseite wurde vom Gerichtshof als unzulässiger Eingriff in das Privatleben abgelehnt.

2009: Wirbel um betriebliche Daten im Internet

Im Rahmen der europäischen Transparenzinitiative sind die EU-Mitgliedstaaten seit April 2009 gemeinschaftsrechtlich verpflichtet, Informationen über die Empfänger der Gemeinschaftsmittel aus den EU-Agrarfonds EGFL/ELER zu veröffentlichen. Das Bundeslandwirtschaftsministerium beurteilte die von der EU geforderte konkrete Art und Weise der Veröffentlichung aus datenschutzrechtlichen Erwägungen äußerst kritisch. Auch der Deutsche Bauernverband sprach sich gegen eine Veröffentlichung aus.
 
Die EU-Kommission drohte Deutschland seinerzeit mit einem Vertragsverletzungsverfahren und forderte die Veröffentlichung der Empfänger. Das Bundeslandwirtschaftsministerium lenkte daraufhin ein, auch nachdem das Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde gegen die Offenlegung der Empfänger nicht angenommen hatte. Mitte Juni 2009 - sechs Wochen später als in den anderen Mitgliedstaaten - wurden die ersten Zahlen im Internet veröffentlicht. 

Landwirte klagen Datenschutzrecht ein

Mehrere Landwirte in Deutschland klagten gegen die Veröffentlichung vor dem Verwaltungsgericht (VG) Wiesbaden. Das VG Wiesbaden meldete Bedenken an und legte den Sachverhalt dem Europäischen Gerichtshof zur Prüfung vor. Während die Kläger ihr Grundrecht auf Datenschutz gefährdet sahen, äußerte der Bundesdatenschutzbeauftragte keine grundsätzlichen Bedenken und erachtete eine Veröffentlichung der Zahlen unter bestimmten Voraussetzungen als zulässig.

November 2010: Veröffentlichung ausgesetzt

Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs im November 2010 wurden die Veröffentlichungen mit sofortiger Wirkung ausgesetzt. Der EuGH erklärte die EU-Rechtsgrundlagen über die Veröffentlichung von Informationen über die Empfänger von Agrarzahlungen teilweise für ungültig, soweit sie bei natürlichen Personen die Veröffentlichung personenbezogener Informationen vorschreiben, ohne nach einschlägigen Kriterien wie den Zeiträumen, während derer sie solche Beihilfen erhalten haben, der Häufigkeit oder auch Art und Umfang dieser Beihilfen zu unterscheiden.
 
Die Richter hielten in ihrem Urteil fest, dass eine solche Offenlegung einen Grundrechtseingriff darstelle und insbesondere aus Sicht des Datenschutzes problematisch sei.
 
Deutschland und andere EU-Mitgliedstaaten hatten unmittelbar nach dem Urteil die Veröffentlichung sämtlicher Daten vorerst gestoppt und eine umfassende Prüfung des Urteils vorgenommen. Die Aussetzung der Veröffentlichung umfasste auch die Informationen über juristische Personen, deren Veröffentlichung der EuGH grundsätzlich nicht beanstandete, da die Differenzierung zwischen natürlichen und juristischen Personen durch die zuständigen Stellen in der gebotenen Kürze der Zeit weder technisch noch verwaltungsmäßig möglich war.

Daten natürlicher Personen vorerst gesperrt

Die EU-Agrarfondszahlstellen in Deutschland haben ihre Datenbestände überarbeitet. Ab sofort werden - wie vom EuGH entschieden - nur noch juristische Personen veröffentlicht, die Zahlungsempfänger von EU-Agrarbeihilfen sind. Die Daten von natürlichen Personen bleiben dagegen weiter gesperrt, bis über einen noch von der EU-Kommission vorzulegenden Vorschlag über eine Neuregelung für die 27 Mitgliedstaaten entschieden ist.
 
 
In Deutschland ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung für die Pflege der Internetseite, auf der die Empfänger der Agrarzahlungen veröffentlich werden, zuständig. Zur Seite gelangen Sie hier ...
pd
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