Mittwoch, 23.05.2012
Erntehelferkontingent wird voraussichtlich reichen
Berlin - Das von der Bundesregierung für 2011 zugesicherte Kontingent von 150.000 ausländischen Saisonarbeitskräften für die Landwirtschaft muss aller Voraussicht nach nicht aufgestockt werden.
Das ergibt sich aus der Zahl der bisher zugelassenen Saisonarbeitnehmer aus Bulgarien und Rumänen, die weiterhin der Arbeitserlaubnispflicht unterliegen, sowie aus Kroatien als einzigem Nicht-EU-Land, mit dem die Bundesregierung eine Vereinbarung über den Einsatz von Saisonarbeitskräften getroffen hat.
Nach den neuesten Zahlen der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) in der Bundesagentur für Arbeit (BA) wurden bis Ende Juli gut 123.000 Erntehelfer von den Betrieben angefordert. Berücksichtigt man, dass die Betriebe ihre Anforderungen zwei Monate im Voraus vornehmen müssen, ist davon auszugehen, dass auch die meisten Weinbaubetriebe ihren Bedarf für 2011 gedeckt haben.
146.000 Anforderungen für Saisonkräfte
Im letzten Jahr waren bis Ende Juli rund 84 Prozent der Gesamtanforderungen bearbeitet und genehmigt worden. Übertragen auf das Jahr 2011 würde dies am Ende auf eine Gesamtzahl von rund 146.000 Anforderungen für Saisonkräfte aus Rumänien, Bulgarien und Kroatien hinauslaufen. "Wir gehen derzeit davon aus, dass das Kontingent von 150.000 Saisonkräften nicht ganz erreicht wird", sagte der Geschäftsführer der land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA), Burkhard Möller, auf Nachfrage.
Arbeitgeber und Gewerkschaft im Dissens
Sollte das Kontingent wider Erwarten doch noch überschritten werden, baut Möller auf die Zusage des Bundesarbeitsministeriums, die Obergrenze im Bedarfsfall anzuheben. Der GLFA-Geschäftsführer forderte die Bundesregierung zugleich auf, auch für Arbeitskräfte aus Rumänien und Bulgarien mit Beginn des neuen Jahres die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit herzustellen. Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) bekräftigte hingegen ihre Position, den zeitlichen Rahmen für eine Regulierung des Zugangs von Arbeitskräften aus Rumänien und Bulgarien voll auszuschöpfen. "Wir erwarten, dass die Bundesregierung von der Möglichkeit Gebrauch macht, die geltenden Übergangsbestimmungen noch einmal um zwei Jahre zu verlängern", erklärte ein Gewerkschaftssprecher in Frankfurt.
Sorgfältige Prüfung
Die Bundesregierung hat eigenen Angaben zufolge noch nicht über eine mögliche Verlängerung der gegenwärtigen Beschränkungen des Arbeitsmarktzugangs für Staatsangehörige aus Rumänien und Bulgarien entschieden. Man werde rechtzeitig vor Ende dieses Jahres darüber befinden, so die Auskunft einer Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums. Die Bundesregierung werde eine Verlängerung sorgfältig prüfen, die Sozialpartner in gewohnter Weise vorab konsultieren und gegebenenfalls rechtzeitig die EU-Kommission über eine etwaige Verlängerung und ihre Begründung unterrichten, sagte die Sprecherin.
AgE
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