Berlin - Das von der Bundesregierung für 2011 zugesicherte Kontingent von 150.000 ausländischen Saisonarbeitskräften für die Landwirtschaft muss aller Voraussicht nach nicht aufgestockt werden. Das ergibt sich aus der Zahl der bisher zugelassenen Saisonarbeitnehmer aus Bulgarien und Rumänen, die weiterhin der Arbeitserlaubnispflicht unterliegen, sowie aus Kroatien als einzigem Nicht-EU-Land, mit dem die Bundesregierung eine Vereinbarung über den Einsatz von Saisonarbeitskräften getroffen hat. Nach den neuesten Zahlen der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) in der Bundesagentur für Arbeit (BA) wurden bis Ende Juli gut 123.000 Erntehelfer von den Betrieben angefordert. Berücksichtigt man, dass die Betriebe ihre Anforderungen zwei Monate im Voraus vornehmen müssen, ist davon auszugehen, dass auch die meisten Weinbaubetriebe ihren Bedarf für 2011 gedeckt haben.
Im letzten Jahr waren bis Ende Juli rund 84 % der Gesamtanforderungen bearbeitet und genehmigt worden. Übertragen auf das Jahr 2011 würde dies am Ende auf eine Gesamtzahl von rund 146.000 Anforderungen für Saisonkräfte aus Rumänien, Bulgarien und Kroatien hinauslaufen. „Wir gehen derzeit davon aus, dass das Kontingent von 150.000 Saisonkräften nicht ganz erreicht wird“, sagte der Geschäftsführer der land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA), Burkhard Möller, heute auf Nachfrage. Sollte es wider Erwarten doch noch überschritten werden, baut Möller auf die Zusage des Bundesarbeitsministeriums, das Kontingent im Bedarfsfall aufzustocken. Der GLFA-Geschäftsführer forderte die Bundesregierung zugleich auf, auch für Arbeitskräfte aus Rumänien und Bulgarien mit Beginn des neuen Jahres die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit herzustellen. Die Regierung kann die geltende Beschränkung für die beiden EU-Länder, die zunächst bis Ende dieses Jahres befristet ist, noch einmal, dann aber letztmalig, um zwei Jahre verlängern. Eine Entscheidung soll im Herbst fallen.