Mittwoch, 23.05.2012
Trotz höherer EU-Spritsteuer: Agrardiesel bleibt erhalten
Brüssel - Die EU will den Dieselsteuersatz erhöhen. Ausnahmen für die Landwirtschaft bei der Besteuerung von Agrardiesel sollen jedoch erhalten bleiben.
Trotz des geplanten, EU-weit höheren Dieselsteuersatzes, sollen Ausnahmen für Agrardiesel erhalten bleiben.
© Mühlhausen/landpixel
Die EU-Kommission hat gestern einen Vorschlag für neue Energiesteuersätze veröffentlicht. Die Steuer soll künftig nach dem Energiegehalt und nach dem Ausstoß von Kohlendioxid bemessen werden. Der Mindeststeuersatz für Diesel würde sich damit erhöhen. Allerdings bleiben Ausnahmen für die Landwirtschaft bei der Besteuerung von Agrardiesel weiter bestehen.
Zwei Komponenten für Mindeststeuersatz
Konkret schlägt die Kommission vor, den Mindeststeuersatz in die folgenden zwei Komponenten aufzuteilen:
- Erstens soll auf der Grundlage der Kohlendioxid-Emissionen des
jeweiligen Energieerzeugnisses ein Betrag von 20 Euro pro Tonne CO2
festgelegt werden.
- Zweitens soll auf der Grundlage des Energiegehalts der
Mindeststeuersatz auf 9,60 Euro pro Gigajoule für Kraftstoffe und 0,15
Euro pro Gigajoule für Brennstoffe fixiert werden. Dies würde bei allen
Brenn- und Kraftstoffen Anwendung finden, die für Verkehrs- und
Heizzwecke verwendet werden.
Biokraftstoffe sollen wettbewerbsfähiger werden
Um sozialen Aspekten Rechnung zu tragen, können die Mitgliedstaaten
Energie, die in Haushalten zu Heizzwecken verbraucht wird, gänzlich von
der Besteuerung befreien, unabhängig davon, welches Energieerzeugnis
verwendet wird. Durch lange Übergangsfristen für die vollständige
Angleichung der Besteuerung des Energiegehalts bis 2023 wird der
Wirtschaft Zeit zur Anpassung an die neue Steuerstruktur eingeräumt.
Umweltfreundlich erzeugte Biokraftstoffe werden nach dem Vorschlag
zukünftig nur noch nach ihrem zumeist relativ niedrigen Energiegehalt
bemessen. Nachhaltige Biotreibstoffe sollen dadurch wettbewerbsfähig
gegenüber mineralischen Kraftstoffen werden.
Agrardiesel: Ausnahmen an Bedingungen geknüpft
Die Ausnahmen für die
Besteuerung von mineralischem Agrardiesel sollen an Bedingungen geknüpft
werden. EU-Steuerkommissar Algirdas Semeta möchte die Privilegien für
die Landwirtschaft nur noch dann genehmigen, wenn sie mit Anreizen zum
Energiesparen verbunden sind. Außerdem wären Landwirte auch von einer
generellen Anhebung der Dieselsteuersätze betroffen.
Doch gegen dieses
Vorhaben der Kommission regt sich jetzt schon Widerstand, vor allem in
Deutschland. Die Mindeststeuersätze der EU können nur einstimmig von
allen EU-Mitgliedstaaten angehoben werden.
Sprecher: Neues System führt nicht zwangsweise zu Steuererhöhungen
Die an Umweltgesichtspunkte angepassten Mindeststeuersätze sollen nach
Auffassung der Kommission nicht unbedingt zu Steuererhöhungen für Diesel
führen. Die EU-Mitgliedstaaten hätten auch die Möglichkeit, den
Steuersatz von Benzin zu senken, um das gewünschte Verhältnis zu
bekommen, betonte der Sprecher von Kommissar Semeta. Deutschland läge
mit einem Steuersatz von 47 Cent pro Liter Diesel deutlich über dem von
der EU vorgeschriebenen Mindestsatz von 33 Cent, führte der Sprecher aus. Die Kommission möchte, dass die
Autoindustrie langfristig sparsame Benzinmotoren entwickelt. Die heutige
Orientierung auf sparsame Dieselmotoren führte Brüssel dagegen auf eine
veraltete Steuerpolitik zurück.
aiz
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