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[ » ah nachrichten für die Landwirschaft » Betriebsführung » Steuer und Finanzen » EU-Kommission-Agrardiesel ]
Mittwoch, 23.05.2012
Steuer und Finanzen | 14.04.2011 Redaktion agrarheute.com

Trotz höherer EU-Spritsteuer: Agrardiesel bleibt erhalten

Brüssel - Die EU will den Dieselsteuersatz erhöhen. Ausnahmen für die Landwirtschaft bei der Besteuerung von Agrardiesel sollen jedoch erhalten bleiben.
Trotz des geplanten, EU-weit höheren Dieselsteuersatzes, sollen Ausnahmen für Agrardiesel erhalten bleiben.© Mühlhausen/landpixel
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Trotz des geplanten, EU-weit höheren Dieselsteuersatzes, sollen Ausnahmen für Agrardiesel erhalten bleiben.
© Mühlhausen/landpixel
Die EU-Kommission hat gestern einen Vorschlag für neue Energiesteuersätze veröffentlicht. Die Steuer soll künftig nach dem Energiegehalt und nach dem Ausstoß von Kohlendioxid bemessen werden. Der Mindeststeuersatz für Diesel würde sich damit erhöhen. Allerdings bleiben Ausnahmen für die Landwirtschaft bei der Besteuerung von Agrardiesel weiter bestehen.

Zwei Komponenten für Mindeststeuersatz

Konkret schlägt die Kommission vor, den Mindeststeuersatz in die folgenden zwei Komponenten aufzuteilen:
  • Erstens soll auf der Grundlage der Kohlendioxid-Emissionen des jeweiligen Energieerzeugnisses ein Betrag von 20 Euro pro Tonne CO2 festgelegt werden.
  • Zweitens soll auf der Grundlage des Energiegehalts der Mindeststeuersatz auf 9,60 Euro pro Gigajoule für Kraftstoffe und 0,15 Euro pro Gigajoule für Brennstoffe fixiert werden. Dies würde bei allen Brenn- und Kraftstoffen Anwendung finden, die für Verkehrs- und Heizzwecke verwendet werden.

Biokraftstoffe sollen wettbewerbsfähiger werden

Um sozialen Aspekten Rechnung zu tragen, können die Mitgliedstaaten Energie, die in Haushalten zu Heizzwecken verbraucht wird, gänzlich von der Besteuerung befreien, unabhängig davon, welches Energieerzeugnis verwendet wird. Durch lange Übergangsfristen für die vollständige Angleichung der Besteuerung des Energiegehalts bis 2023 wird der Wirtschaft Zeit zur Anpassung an die neue Steuerstruktur eingeräumt.
 
Umweltfreundlich erzeugte Biokraftstoffe werden nach dem Vorschlag zukünftig nur noch nach ihrem zumeist relativ niedrigen Energiegehalt bemessen. Nachhaltige Biotreibstoffe sollen dadurch wettbewerbsfähig gegenüber mineralischen Kraftstoffen werden.

Agrardiesel: Ausnahmen an Bedingungen geknüpft

Die Ausnahmen für die Besteuerung von mineralischem Agrardiesel sollen an Bedingungen geknüpft werden. EU-Steuerkommissar Algirdas Semeta möchte die Privilegien für die Landwirtschaft nur noch dann genehmigen, wenn sie mit Anreizen zum Energiesparen verbunden sind. Außerdem wären Landwirte auch von einer generellen Anhebung der Dieselsteuersätze betroffen.
Doch gegen dieses Vorhaben der Kommission regt sich jetzt schon Widerstand, vor allem in Deutschland. Die Mindeststeuersätze der EU können nur einstimmig von allen EU-Mitgliedstaaten angehoben werden.

Sprecher: Neues System führt nicht zwangsweise zu Steuererhöhungen

Die an Umweltgesichtspunkte angepassten Mindeststeuersätze sollen nach Auffassung der Kommission nicht unbedingt zu Steuererhöhungen für Diesel führen. Die EU-Mitgliedstaaten hätten auch die Möglichkeit, den Steuersatz von Benzin zu senken, um das gewünschte Verhältnis zu bekommen, betonte der Sprecher von Kommissar Semeta. Deutschland läge mit einem Steuersatz von 47 Cent pro Liter Diesel deutlich über dem von der EU vorgeschriebenen Mindestsatz von 33 Cent, führte der Sprecher aus. Die Kommission möchte, dass die Autoindustrie langfristig sparsame Benzinmotoren entwickelt. Die heutige Orientierung auf sparsame Dieselmotoren führte Brüssel dagegen auf eine veraltete Steuerpolitik zurück.
aiz
Fachbeitrag zum Thema:
Redaktion Joule Neues Gras für Gas Sorghum
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Keywords Agrardiesel | Betriebsführung | Biokraftstoffe | Dieselsteuer | EU | EU-Kommission | Erneuerbare Energien | Nachhaltigkeit | Steuer | Steuersatz
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