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[ » ah nachrichten für die Landwirschaft » Landtechnik » Traktoren » EU_Schlepperrecht ]
Mittwoch, 23.05.2012
Traktoren | 21.08.2010

VDMA-Experte warnt vor neuerlichen Änderungen

Berlin - Die von der Europäischen Kommission angestrebte Vereinheitlichung des Landtechnikrechts droht zu einer größeren Unübersichtlichkeit der bestehenden Vorschriften zu führen.

Fendt 936 Vario© Fendt
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Fendt 936 Vario
© Fendt

Diese Befürchtung hegt Andreas Schauer vom Fachverband Landtechnik im Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA). "Die Unternehmen haben sich an die erst im vergangenen Jahr komplett umgesetzten neuen Verfahren gewöhnt und sehen keinen Bedarf, das jetzige System umzukrempeln", mahnt Schauer. Stattdessen sollte die Kommission mehr Wert darauf legen, die bestehenden Vorschriften möglichst zügig an neue technische Entwicklungen anzupassen. Hier gebe es erheblichen Nachholbedarf. EU-Industriekommissar Antonio Tajani hatte Ende Juli angekündigt, die insgesamt 24 bestehenden EU-Richtlinien sowie deren nationale Durchführungsbestimmungen durch fünf Verordnungen ersetzen zu wollen.

"Angestrebte Vereinfachungen kommen bei den Herstellern nicht an"

Weil Verordnungen - zumindest theoretisch - unmittelbar in der EU gültig sind, müsste die Kommission die tatsächliche Umsetzung des EU-Rechts in den Mitgliedstaaten auf diese Weise nicht mehr kontrollieren. Eine nationale Umsetzung wäre allerdings trotzdem notwendig, denn beispielsweise können auf EU-Ebene nicht die Technischen Dienste bestimmt werden, die Prüfungen durchführen. Dem VDMA-Experten Schauer fehlen im Kommissionsvorschlag deshalb die Fortschritte: "Die angestrebten Vereinfachungen kommen bei den Herstellern nicht an, im Gegenteil, durch zunehmende Dokumentationspichten wird es wahrscheinlich noch komplizierter." In großen Mitgliedstaaten, darunter in Deutschland, würden die Kommissionsvorschläge daher eher ablehnend gesehen.

Arbeitssicherheit, Verkehrssicherheit, Umwelt

Hintergrund für die von Tajani angepeilte Reform sind die Vorgaben der Kommission, die Anzahl der EU-Rechtsvorschriften zu senken. Für die Landtechnikbranche bildet dabei eine ähnliche Reform im Pkw-Bereich das Vorbild, wo eine Basis-Verordnung für die sogenannte Typgenehmigung als Zusammenfassung des bestehenden Rechts bereits durchgeboxt wurde. Auch hier stellt die Basis-Verordnung - wie es im Landtechnikbereich nun geplant ist - aber nur Grundsätze auf, nach denen das Verfahren für die allgemeine Betriebserlaubnis durchzuführen ist. Unterhalb dieser Rahmenrichtlinie gliedern sich die Rechtsvorschriften schon heute grob in die Bereiche Umwelt, Arbeitssicherheit und Verkehrssicherheit. In die Rubrik Umwelt fallen etwa Lärm, Abgase und elektromagnetische Verträglichkeit. Der Arbeitssicherheit ist beispielsweise der Überrollbügel zuzuordnen, während die Typenzulassung im Bereich der Verkehrssicherheit unter anderem Beleuchtung, Bremsen und Lenkung regelt.

Vorschriften für schnellere Traktoren und Anhänger umsetzen

Die Bemühungen der Kommission gehen nun dahin, den bestehenden Rechtsrahmen völlig umzukrempeln. Gegen diese vollständige Umstellung wendet sich Schauer. Für ihn hat die Anpassung der geltenden Vorschriften an technische Entwicklungen Priorität. Das gilt beispielsweise für schnellere Traktoren und Anhänger. Diese benden sich zwar prinzipiell im Geltungsbereich der Richtlinie. Wegen fehlender Vorschriften in den Einzelrichtlinien sind die EU-Vorgaben laut Schauer aber noch nicht mit Leben erfüllt. Gleichzeitig warnt er davor, die bestehenden EU-Richtlinien ohne adäquaten Ersatz zurückzuziehen. "Dann wäre keine Typgenehmigung mehr möglich und es entstünde ein rechtliches Vakuum", warnt der VDMA-Landtechnikexperte.

Kleintraktor von JohnDeere machte den Anfang

Die Leistungsfähigkeit des heutigen Rechtsrahmens zeigt sich für Schauer nicht zuletzt an dessen Anpassungsfähigkeit an die technische Entwicklung. So weist er darauf hin, dass bereits 1990 und damit drei Jahre vor der ersten Pkw-Typgenehmigung ein Kleintraktor von JohnDeere als erstes Fahrzeug in Europa grünes Licht in der Europäischen Union bekam. Bei den Traktoren war man seinerzeit auf EU-Ebene in die Typenzulassung mit Zugmaschinen eingestiegen, die es höchstens auf 30 km/h brachten, weil damals ein Großteil der Traktoren ohnehin höchstens 40 km/h erreichte. Der rasanten technischen Entwicklung konnte der EU-Gesetzgeber kaum folgen. So geht es beispielsweise bei der dringend nötigen Modernisierung der europäischen Vorschriften für Bremsanlagen in landwirtschaftlichen Fahrzeugen kaum vorwärts - und dies seit weit über einem Jahrzehnt. Schauer sieht dies im übertragenen Sinne kritisch. "Wer bremst, kommt nicht schnell voran", so der VDMA-Experte. (AgE)

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Keywords Andreas Schauer | EU-Kommission | EU-Schlepperrecht | John Deere | VDMA-MEG
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