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[ » ah nachrichten für die Landwirschaft » Leben » Ernährung und Gesundheit » EuGH-Honig-Meinungen ]
Mittwoch, 23.05.2012
Ernährung und Gesundheit | 07.09.2011 Redaktion agrarheute.com

'Honigurteil': Das sagen Verbände und Parteien

Der Eurpäische Gerichtshof hat gestern entschieden, dass mit GVO-Pollen verunreinigter Honig als gv-Lebensmittel eingestuft werden muss. Hier lesen Sie die Reaktionen von Parteien und Verbänden.
© Ute Pelz/aboutpixel
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© Ute Pelz/aboutpixel
DBV: Haftungsrisiken weiter nicht kalkulierbar
 
Mit seiner Entscheidung hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) klargestellt, das auch im Falle des ungewollten Vorhandenseins von Pollen einer GVO-Maissorte in Honig bedeutet, dass dieser Honig einer Zulassung für das Inverkehrbringen gemäß der Freisetzungsrichtlinie bedarf. Die Entscheidung des EuGH zeit, so der Bauernverband, dass es für den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen klarer wissenschaftlich begründeter Koexistenz- und Haftungsregelungen bedarf. Die Entscheidung des EuGH bedürfe allerdings einer genauen Prüfung und Auswertung. Für in Deutschland erzeugten Honig erwartet der DBV keine Auswirkungen, da es in Deutschland momentan keine Anbaugenehmigungen für gentechnisch veränderte Pflanzen gibt. Aufgrund der bestehenden, nicht kalkulierbaren und nicht versicherbaren verschuldensunabhängigen Haftung für den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen rät der Verband Landwirten weiterhin von einem Anbau in Deutschland ab.

Bioland: Klarer Sieg für Verbraucherschutz

Bioland begrüßt das Urteil als klaren Sieg für den Verbraucherschutz und für eine gentechnikfreie Landwirtschaft. "Das Urteil stärkt die Position von Imkern und Konsumenten, die sich nicht der Wirtschaftsmacht internationaler Saatgutkonzerne beugen", kommentiert Jan Plagge, Präsident von Bioland die Gerichtsentscheidung. "Der Schutz von Mensch und Umwelt muss absoluten Vorrang vor den Einzelinteressen von Saatgutkonzernen haben, die GVO vermarkten. Bioland fordert einen Abstand von mindestens fünf Kilometern zwischen Bienenstöcken und Feldern auf denen Gentech-Pflanzen angebaut werden. Dies entspricht dem durchschnittlichen Flugradius einer Biene", so Plagge. Die Bundesländer fordert Bioland auf, Importhonige auf nicht zugelassene GVO zu untersuchen und bei Positivfunden aus dem Verkehr zu ziehen.
 
BUND: Fünf Kilometer Abstand zwischen Gentech-Feldern und Bienenstöcken
 
Nach Einschätzung von Heike Moldenhauer, Gentechnikexpertin beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute ein bahnbrechendes Urteil nicht nur für alle Imker, sondern auch für alle Verbraucher in der Europäischen Union gefällt. "Deutschland darf jetzt nicht auf die EU-Kommission warten und seine Verantwortung nach Brüssel delegieren. Die Bundesregierung muss handeln und die im Koalitionsvertrag angekündigte Novelle des Gentechnikgesetzes nutzen, um Honig vor Gentech-Verunreinigungen zu schützen." Ebenso wie Bioland fordert auch der BUND einen Abstand von mindestens fünf Kilometern zwischen Gentech-Feldern und Bienenstöcken. Der EuGH habe mit seinem Urteil außerdem das in der EU-Gesetzgebung festgeschriebene Gebot der Nulltoleranz bestätigt, wonach ein nicht zugelassener gentechnisch veränderter Organismus nicht vermarktet werden dürfe. Dieses Gebot sei im Juli dieses Jahres von der EU-Kommission verletzt worden, als sie die Verunreinigung von Futtermitteln mit gentechnisch veränderten Pflanzen bis zu 0,1 Prozent erlaubt habe. Die EU-Kommission müsse Lehren aus dem heutigen EuGH-Urteil ziehen und sofort zur Nulltoleranzpolitik zurückkehren, forderte die BUND-Gentechnikexpertin Heike Moldenhauer.
 
FNL: Landwirte und Imker sitzen im selben Boot
 
Die Initiative "Innovation & Naturhaushalt" unter dem Dach der Fördergemeinschaft Nachhaltige Landwirtschaft (FNL) erwartet eine weitere Verschärfung der Gentechnik-Diskussion in Deutschland. Kerstin Krohn, Leiterin der Initiative "Innovation & Naturhaushalt", betont: "Zwar gewinnt die Imkerschaft damit die seit langem geforderte Rechtssicherheit. Gleichzeitig werden aber auch die Stimmen derjenigen lauter, die noch restriktivere Abstandsregelungen für die Landwirtschaft und die Nulltoleranz für gentechnisch veränderte Bestandteile in Lebensmitteln fordern. Europa läuft damit Gefahr, auf einem hochinnovativen Arbeitsgebiet vom Rest der Welt abgehängt zu werden." Deutscher Honig müsse auch in Zukunft problemlos zu vermarkten sein, wenn weder seine Produktion noch sein Verzehr eine Gefahr für Umwelt oder Verbraucher darstellen. "Honig als kritisches Lebensmittel zu brandmarken und sein gutes Image leichtfertig aufs Spiel zu setzen, wäre fatal", so Krohn.

Honigverband: Produkte bleiben verkehrsfähig

Der Honig-Verband erwartet nach einer ersten Einschätzung keine kurzfristigen Konsequenzen. "Wir werden das Urteil noch prüfen, gehen aber davon aus, dass die Produkte unserer Mitglieder weiterhin verkehrsfähig sind", so ein Sprecher des Verbandes. "In Einzelfällen können Polleneinträge von genveränderten Pflanzen nicht ausgeschlossen werden. Beim allergrößten Teil dieser Honige stammen die Pollen allerdings von in Europa als Lebensmittel zugelassenen Pflanzen. Somit verfügt auch der betroffene Honig automatisch über eine ausreichende Zulassung und ist weiter verkehrsfähig. Eine Kennzeichnungspflicht scheidet für diesen Honig aus, weil der Schwellenwert von 0,9 Prozent Pollen aus genveränderten Pflanzen nicht überschritten wird." Für die wenigen Pollen von noch nicht umfassend als allgemeines Lebensmittel zugelassenen genveränderten Pflanzen gilt allerdings eine Nulltoleranz für Honig.
 
Sollte sich die Rechtsprechung der nationalen Gerichte im Sinne des EuGH-Urteils ändern, würde dies nach Einschätzung des Verbandes einem Teil der Imker ihre Existenzgrundlage entziehen und die Zahl der durch das weltweite Bienensterben bereits stark dezimierten Populationen weiter reduzieren. Bienen dienen aber nicht nur der Erzeugung von Honig, sie haben mit der Bestäubung von Kulturpflanzen auch eine wichtige Funktion in der weltweiten Gewinnung von Lebensmitteln, betont der Verband.
 
Verbraucherzentralen: Gravierende Folgen erwartet
 
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen rechnet damit, dass die EuGH-Entscheidung gravierende Folgen hat. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) stelle den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen im Freiland infrage, sagte der Vorsitzende Gerd Billen der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Mittwoch). Hinzu komme: "Wer Gentechnik anwendet, muss künftig eventuelle Schäden ersetzen." Das Urteil bedeute, dass Gentechnik nur dann angewendet werden dürfe, wenn Rückstände oder die Ausbreitung entsprechender Spuren unterbunden würde, sagte Billen. Dies sei beim Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen aber praktisch unmöglich.
 
FDP: Gesetzgebung muss auf den Prüfstand

"Das Urteil zeigt: Die gesamte europäische Gesetzgebung zu gentechnisch veränderten Lebensmitteln muss auf den Prüfstand. Die einschlägigen Regelungen sind unklar und müssen auf eine wissenschaftliche Basis gestellt werden. Politisch motivierte Regelungen wie die Nulltoleranz sind wirklichkeitsfremd und müssen zügig ersetzt werden", fordert die Sprecherin für Ernährung und Landwirtschaft der FDP-Bundestagsfraktion Christel Happach-Kasan. "Es steht zu befürchten, dass das Urteil des europäischen Gerichtshofes einem Importverbot für Honig außerhalb der europäischen Union gleichkommt. In vielen Ländern der Welt werden gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut, insbesondere in Südamerika. Zufällige Beimengungen von gentechnisch veränderte Pollen in Honig sind somit kaum auszuschließen. Pollen ist natürlicher Bestandteil von Honig und beeinträchtigt seine Qualität nicht, ganz unabhängig davon, ob er von Wildpflanzen oder von gv-Pflanzen stammt."
 
Bündnis 90/Die Grünen: Ein historischer Erfolg
 
Harald Ebner, Sprecher für Agrogentechnik der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: "Das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) ist ein historischer Erfolg für den mutigen Imker Karl-Heinz Bablok und alle Imker-, Umwelt- und Verbraucherverbände, die für reinen Honig und eine bienenfreundliche Landwirtschaft ohne Gentechnik kämpfen. Welche weiteren konkreten Folgen wie etwa Anspruch auf konkrete Schutzmaßnahmen sich aus dem Urteil ergeben, muss jetzt geprüft werden. Auch eine erneute Zulassung der Genmaissorte MON 810, um die sich der Hersteller Monsanto derzeit bemüht, darf nach dem heutigen Urteil nicht ohne eine umfassende Prüfung der Risiken für Verbraucher erfolgen. Aus Nord- und Südamerika werden jedoch immer noch Futtermittel aus Gen-Soja und -Mais importiert. Statt wie bisher alle EU-Importzulassungen abzunicken, muss sich die Bundesregierung nach dem EuGH-Urteil nun national und auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass auch dieses Einfallstor für GVO-Verunreinigungen geschlossen wird."
 
 
Lesen Sie hier mehr zum Urteil des Europäischen Gerichtshofes. zum Artikel ...
pd/dpa
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Keywords DBV | EuGH | Europäischer Gerichtshof | GVO | Gentechnik | Honig | Honigverband | Pollen | Verunreinigung
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